dbb Hessen Nachrichten 15/2016
Wichtige Informationen für kommunale Beamte und Versorgungsempfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen für das Besoldungsjahr 2016
Der dbb Hessen stellt kommunalen Beamten und Versorgungsempfängern anheim, noch vor Jahreswechsel einen Widerspruch einzulegen, wenn nicht vor Ort eine verbindliche Erklärung der Kommune analog der des Innenministers abgegeben wird.