Beamtenpolitik

Hessen gestalten - nur mit uns! Dafür stehen wir!

Der dbb Hessen hat auf seinem Gewerkschaftstag im Mai 2018 in Darmstadt unter dem Motto „Hessen gestalten – nur mit uns!“ folgende Positionen zur Beamtenpolitik beschlossen:  

Ein modernes Beamtenrecht schafft Zukunft

Das Berufsbeamtentum ist als ein auf die staatlichen Aufgaben zugeschnittenes Dienst- und Treueverhältnis unverzichtbar. Die politischen und gesellschaftlichen Anforderungen, die in Bezug auf Leistungssicherheit, Neutralität und Rechtsstaatlichkeit an den Staat gestellt werden, sind nicht mit denen vergleichbar, die ein privates Unternehmen zu erbringen hat.

Der Staat braucht zur Erfüllung dieser Aufgaben, zur Wahrnehmung seines gesellschaftlichen Auftrages und zur Realisierung seiner politischen Verantwortung Beschäftigte, die den besonderen Pflichten des Beamtenrechts unterliegen. Diese Anforderungen gelten nicht nur „unter Normalbedingungen“, sondern gewinnen zusätzlich an Bedeutung in gesellschaftlichen Krisenzeiten, wie man sie in jüngster Zeit häufiger erlebt. 

Die unbedingte Bindung an die Verfassung, die persönliche Unabhängigkeit als Voraussetzung für ein staatliches Handeln „ohne Ansehen der Person“ und ein besonderes Maß an Verlässlichkeit im staatlichen Handeln sind zwingende Voraussetzung für die Erfüllung dieses Anspruchs.

Hierfür braucht der Staat motivierte Beamte und faire Beschäftigungsbedingungen, die sich an einer sozial verpflichteten Fürsorge orientieren. 

Das Profil eines modernen Beamtenrechts und die besonderen Funktionen des Berufsbeamtentums sind deshalb dauerhaft zu sichern und müssen auch weiterhinder tagespolitischen Auseinandersetzung entzogen werden. Die in der Verfassung festgeschriebenen Grundprinzipien des Beamtenrechts müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Es ist ein Missbrauch der staatlichen Gestaltungsmacht und eine grobe Verletzung der Fürsorgepflicht, wenn der Dienstherr seine Gestaltungsmacht dafür einsetzt, einseitig die Beschäftigungsbedingungen der hessischen Beamten zu verschlechtern.

Der dbb Hessen setzt sich dafür ein, in einem offenen Dialog eine verlässliche und über den Tag hinausreichende Perspektive für die hessischen Beamtinnen und Beamten zu schaffen.

Mit Blick auf die tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungsprozesse der kommenden Jahre bekennt sich der dbb Hessen zu der Notwendigkeit, das hessische Beamtenrecht unter Beibehaltung und Anerkennung der strukturprägenden Verfassungsgrundsätze fortzuentwickeln. 

Für die Fortentwicklung des hessischen Beamtenrechts gilt zwingend, dass Beamtenstatus und Streikrecht nicht miteinander vereinbar sind. Eine Neujustierung des Funktionsvorbehaltes, die darauf abzielt, den Beamtenstatus nur auf das „hoheitliche Handeln im engeren Sinne“ zu beschränken, wird vom dbb Hessen entschieden abgelehnt. 

Der dbb Hessen setzt sich nachdrücklich für einen einheitlichen und ungeteilten Beamtenstatus ein; eine Relativierung durch eine Aufspaltung in Dienstverhältnisse mit unterschiedlichen Gestaltungsrechten, lehnt der dbb Hessen entschieden ab.

 

Föderalismusreform

Das sich nach der Föderalismusreform entwickelnde Auseinanderdriften der beamtenrechtlichen Verhältnisse und der damit verbundene Wettbewerb der Dienstherren um qualifizierten Nachwuchs gefährden die gleichwertige Erfüllung öffentlicher Aufgaben in Deutschland. Dieser negativen Entwicklung ist entgegenzuwirken.

Die Föderalismusreform hat im bundesdeutschen Beamtenrecht einen Wettbewerb nach unten ausgelöst. Durch unterschiedliche Besoldung in den einzelnen Ländern entstehen große Einkommensklüfte; unterschiedliche Laufbahnanforderungen und Standards erschweren einen Wechsel zwischen den Bundesländern und dem Bund. Reiche Bundesländer entscheiden bereits heute über die Besoldung den „Kampf um die besten Beamtenköpfe“. Diese Entwicklung wird sich durch die demografischen Verwerfungen noch weiter beschleunigen.

Der dbb Hessen wird deshalb darauf dringen, dass Bund und Länder z. B. in der Innenministerkonferenz vergleichbare beamtenpolitische Standards vereinbaren, die die konsequente Rückkehr zu wirklich vergleichbaren Dienstverhältnissen bewirken.

 

Akuter Handlungsbedarf bei der Beamtenbesoldung

Die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten ist infolge von Nullrunde, Besoldungsdeckelung und Beihilfebeschneidung zu niedrig bemessen und verletzt über Jahre den Verfassungsgrundsatz der amtsangemessenen Alimentation. Die Abkopplung von den Tarifabschlüssen des TV-H und/oder die zeitliche Verschiebung von Besoldungsanpassungen führten zu einem Ausschluss der Beamtinnen und Beamten an der verfassungsrechtlich festgeschriebenen Teilhabe an der allgemeinen Einkommensentwicklung.

Das Dienst- und Treueverhältnis wird auch durch das Fürsorgegebot des Dienstherrn wesentlich geprägt. Mit diesem Fürsorgegebot ist es jedoch unvereinbar, dass sich die hessische Besoldung dauerhaft an und unter der unteren Grenze der amtsangemessenen Alimentation bewegt und vor allem für Beamtinnen und Beamte in den untersten und unteren Besoldungsgruppen nachweisbar verfassungswidrig ist.

Die vom dbb Hessen angestrengten Klagen wegen dieser verfassungswidrigen Unteralimentierung werden –wenn notwendig– durch alle Instanzen fortgeführt.

Der dbb Hessen prüft zudem, ob die bereits anhängigen „Besoldungsklagen“ durch eine weitere Klage hinsichtlich einer verfassungswidrigen Ämter- und Dienstpostenbewertung in einigen Geschäftsbereichen der Hessischen Landesverwaltung ergänzt werden sollen.

Der dbb Hessen fordert, dass der Dienstherr in Hessen seine nach oben nach wie vor weitgehende Gestaltungsfreiheit (siehe Bayern) in Besoldungsfragen künftig nutzt, um durch sachgerechte, angemessene Besoldungserhöhungen den Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung wiederherzustellen. Die Vorgehensweise des Dienstherrn, seine Beamtinnen und Beamten nur noch die Besoldung zu gewähren, die sich gerade eben noch am unteren Ende der Alimentierung bewegen soll, muss ein Ende haben!

Der dbb Hessen wird darüber wachen, dass die vom Bundesverfassungsgericht zwingend festgelegten Anforderungen und beschriebenen Bestimmungsfaktoren bei den Besoldungsanpassungen in dem verfassungsrechtlich gebotenen Umfang eingehalten werden. 

Die Regelanerkennung von Leistung für Beamtinnen und Beamte ist die Beförderung in ein höheres Amt. Diese ist in allen Laufbahngruppen und Berufszweigen herzustellen. Leistungsprämien oder Leistungszulagen sind besoldungsrechtliche Strohfeuer und in aller Regel auch nicht ruhegehaltsfähig. Daher lehnt der dbb Hessen diese Instrumente grundsätzlich ab. Werden in Einzelfällen dennoch Prämien oder Zulagen ausgeschüttet, so sind diese bezogen auf das jeweilige Personalbudget „on top“ zu leisten. Vorhandene Spielräume in Personalbudgets sind grundsätzlich für Beförderungen einzusetzen.

Für Anwärter und Referendare ist zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der privaten Wirtschaft und zur Sicherstellung der Attraktivität im öffentlichen Dienst das Grundniveau der Anwärterbezüge einmalig deutlich mit einem Festbetrag anzuheben und bei den regelmäßigen Anpassungen über den jeweiligen linearen Steigerungssatz anzuheben

Für die hessischen Beamtinnen und Beamten ist die Beihilfe ein wesentlicher Bestandteil der Alimentation. Bereits in den letzten Jahren wurden Beihilfeleistungen kontinuierlich gekürzt und damit beträchtliche Alimentationseinbußen verursacht. Weitere Kürzungen wird der dbb Hessen nicht klaglos hinnehmen.

Die Fortentwicklung der Besoldung umfasst auch die Stellen- und Erschwerniszulagen, die den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen sind und durch entsprechende Erhöhung zukunftsfähig gemacht werden müssen. Dringend notwendig ist eine Anhebung und Dynamisierung von wichtigen berufsprägenden Zulagen. Durch jahrzehntelange Nichtanpassungen ist ebenso wie durch den Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit eine massive Entwertung dieser Zulagen eingetreten.

Der dbb Hessen setzt sich daher für eine generelle Ruhegehaltsfähigkeit der gewährten Zulagen ein. Wir werden auch darüber wachen, dass sich der Besoldungsgesetzgeber nicht durch die Gewährung / Erhöhung von Zulagen in einzelnen Geschäftsbereichen über die untere Grenze der Alimentation „trickst“.

 

Keine Bürgerversicherung

Heilfürsorge und Beihilfe mit Ergänzung durch die private Krankenversicherung stellen im Zusammenwirken mit Besoldung und Versorgung einen wesentlichen Attraktivitätsfaktor in der Konkurrenz mit den Beschäftigungsverhältnissen der Privatwirtschaft dar, wenn es darum geht, qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen.

Jeder Angriff auf das transparente und leistungsfähige Gesundheitssystem der Beihilfe in Kombination mit einer privaten Restkostenversicherung oder der Heilfürsorge ist kontraproduktiv und für alle Systembeteiligten mit dauerhaften und unlösbaren Problemen verbunden.

Der dbb Hessen lehnt daher eine „Bürgerversicherung“ oder eine „Einheitsversicherung“ für Alle entschieden ab. Eine solche Zwangskollektivierung wäre ausschließlich einer ideologischen Sichtweise geschuldet (Stichwort „Zwei-Klassen-Medizin“).

Zum einen ist unser Gesundheitssystem nicht annähernd so schlecht, wie die Verfechter der Bürgerversicherung es gerne darstellen.

Und zum anderen ist es erheblich besser, bestehende Probleme im jetzigen System (bspw. lange Wartezeiten für einen Facharzttermin) gezielt anzugehen, als „das Kind mit dem Bade auszuschütten“. So könnte bei vorhandenem politischen Willen zügig ein Zuschuss des Dienstherrn für Beamte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankversicherung versichert sind, beschlossen werden – wie es dies in der Vergangenheit schon einmal gab.

Nach Einschätzung anerkannter Fachleute würde eine Abkehr vom derzeitigen System unser Gesundheitswesen für alle Beteiligten teurer und weniger leistungsfähig machen. Und es ist ein Irrglaube, dass danach „alle gleich“ wären. Selbstverständlich würden sich auch bei einer Bürger- oder Einheitsversicherung am Markt sehr schnell Versicherungsprodukte etablieren, die es solventeren Menschen ermöglichen, Zusatztarife zu kaufen, um eben wieder besser gestellt zu werden.

Ein besonders pikanter Aspekt kommt in dieser Debatte mitunter zu kurz:

Nämlich der Plan der Befürworter der Bürgerversicherung, „so nebenbei“ auf die Altersrückstellungen in Milliardenhöhe der privat versicherten Beamten zuzugreifen und sie ganz einfach in das neue System „einzuspeisen“. 

Dass ein solcher Vorgang einer „Enteignung“ gleichkäme und schon deshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit juristisch angefochten werden würde, wird von den Werbern für eine Bürgerversicherung gerne verschwiegen.

Dass die in diesem Zusammenhang veröffentlichte Bertelsmann-Studie schnell wieder „in der Schublade“ verschwunden ist, kommt nicht von ungefähr. Diese Studie war so unseriös, dass selbst führende Politiker, die ansonsten keine Chance vertun, um große Summen einzusparen, sich nicht weiter damit befasst haben.

Auch wenn die Einführung der Bürgerversicherung in den Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene nicht mehr so konkret Eingang gefunden hat, darf man nicht davon ausgehen, dass die „Ideologen“ in ihren Bemühungen nachlassen werden.

Der dbb Hessen jedenfalls wird solchen Bemühungen auch in Zukunft mit aller Entschiedenheit entgegentreten.

 

Die Beamtenversorgung muss sicher bleiben

Die rechtlich und funktional eigenständige Alterssicherung der Beamtinnen und Beamten ist ein zentraler Bestandteil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und funktional mit dem Lebenszeit- und Alimentationsprinzip untrennbar verbunden. Die angemessene Beamtenversorgung als Alimentation im Ruhestand hat auch dieFunktion, ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Pflichten im lebenslangen, besonderen Dienst- und Treuverhältnis sicherzustellen.

Der dbb Hessen macht deutlich, dass für ihn ein „Abkoppeln der Versorgungsbezüge“ von der Einkommensentwicklung der aktiven Beamtinnen und Beamten nicht denkbar ist. Der Begriff der „Versorgungslast“ sollte aus den Wörterbüchern der Politik ersatzlos gestrichen werden

Die in Hessen zur Abfederung der „Pensionsverpflichtungen“ gebildeten Versorgungsrücklagen müssen unangetastet bleiben und nicht wie in anderen Bundesländern für politische Vorzeigeprojekte „verfrühstückt“ werden – etwa indem der Versorgungsfonds der jeweiligen Landesregierung Kredite aus der Rücklage gewährt. Wir fordern daher, eine eindeutige Positionierung der politisch Verantwortlichen für eine dauerhafte Sicherung und weitere Aufstockung der Versorgungsrücklagen.

Der dbb Hessen fordert die politisch Verantwortlichen in Hessen auf, die Versorgung der hessischen Beamtinnen und Beamten öffentlich und mit Nachdruck zu verteidigen und jeden Kürzungsforderungen eine entschiedene Absage zu erteilen. Die hessischen Pensionäre verlangen von der Landespolitik eine klare und verlässliche Kante.

 

 

Gleiche Arbeitszeit für Alle

Dauerhafte Sonderbelastungen ohne funktionalen Bezug sind nicht mit der besonderen Stellung und den Verpflichtungen durch das Berufsbeamtentum vereinbar. Die Arbeitszeiten von Beamtinnen und Beamten sind deshalb an die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzugleichen. Die als Folge einer längeren restriktiven Personalpolitik entstandenen Defizite dürfen keine Rechtfertigung sein, um den hessischen Beamtinnen und Beamten die gleichen Arbeitszeitverhältnisse wie der Statusgruppe Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst -häufig bei gleichen Tätigkeiten- zu verweigern.

Das Auseinanderdriften der Wochenarbeitszeit zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten ist ein zentraler Punkt auf der Agenda des dbb Hessen. Die Einbeziehung der 41. Wochenstunde in das Lebensarbeitskonto seit dem 1.8.2017 führt nur rechnerisch zu einer 40-Stunden-Woche für die Beamten.

Für den dbb Hessen ist dies jedoch lediglich ein Zwischenschritt auf dem Weg zur nominalen 40-Stunden-Woche. Und echter Gleichklang wird ohnehin erst dann erreicht sein, wenn schichtdienstleistende Beamte –wie ihre Kollegen aus dem Arbeitnehmerbereich- eine 38,5-Stunden-Woche haben. Hier müssen also klare Perspektiven geschaffen werden. 

 

 

Fortentwicklung von Dienst- und Laufbahnrecht, auch unter dem Aspekt der Digitalisierung

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Hessen führt in den nächsten Jahren zu erheblichen Umbrüchen und Anpassungsprozessen, die sich auch in den Anforderungen an das Dienstrecht niederschlagen werden. 

Die Anforderungsprofile werden sich über die Laufbahngrenzen hinweg massiv verändern; die bisher üblichen Karriereplanungen werden sich mitunter „in Luft auflösen“. Das hessische Dienstrecht muss deshalb entsprechend „fortentwickelt“ und an die neuen Entwicklungen angepasst werden.

Dabei ist zu beachten, dass die Gewinnung von Fachpersonal in sog. Mangelbereichen nicht zu Lasten des Stammpersonals gehen darf. Die Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst orientiert sich an der Vermittlung von althergebrachten Kompetenzen, die bereits heute nicht den Anforderungen an die Kernkompetenzen von Verwaltung 4.0 genügen. Der dbb Hessen setzt sich daher dafür ein, dass die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen unter Beteiligung der gewerkschaftlichen Interessenvertretungen überarbeitet und an die neuen Erfordernisse angepasst werden.

Durch die Digitalisierung der Verwaltung besteht künftig ein fortschreitender Fort- und Weiterbildungsbedarf bei den Beschäftigten. Die hessische Laufbahnverordnung ist daraufhin zu überprüfen, ob durch das Setzen entsprechender Anreize und neuer Instrumentarien der Personalführung (z. B. Einrichtung von Fortbildungskonten) dieser Entwicklung Rechnung getragen werden kann. Das Gleiche gilt für die Ausbildungsrichtlinien.

Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist die Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst schwierig geworden. Die Herabsetzung von Eingangshürden bei der Einstellung von Nachwuchskräften ist aus Sicht des dbb Hessen keine zukunftsfähige Lösung. Überdies reichen die Einstellungszahlen bei weitem nicht aus, um die Personalabgänge der nächsten Jahre auszugleichen. 

Nur ein attraktiver öffentlicher Dienst in Hessen kann nachhaltig bei der Nachwuchsgewinnung bzw. der Bindung an den öffentlichen Dienst erfolgreich sein.

Häufig steht bei der Einstellung von qualifiziertem Nachwuchspersonal bzw. von Fachpersonal für sogenannte Mangelbereiche ein verkrustetes Stellenbewirtschaftungssystem schnellen Entscheidungen entgegen. Der dbb Hessen fordert daher, dass in Hessen ein zentraler Stellenpool eingerichtet wird, aus dem die hessischen Fachressorts zeitlich begrenzt Planstellen und Stellen zur Einstellung von qualifizierten Nachwuchs- und Fachkräften zur Verfügung gestellt werden können. Diese Stellen sollen automatisch in den zentralen Stellenpool zurückfallen, wenn die Nachwuchskräfte in eine durch einen regulären Altersabgang freigewordene Stelle überführt worden sind. Diese Stellen sind sodann wieder im Stellenpool verfügbar. Der Stellenpool muss aus neu im Haushalt geschaffenen Stellen gespeist werden.

Um den dringend erforderlichen Wissens- und Erfahrungstransfer sicherzustellen, ist dieser Stellenpool auch zu nutzen, um ein zeitlich begrenztes, gemeinsames Arbeiten von pensionsnahen und neueingestellten Kräften zu ermöglichen.

Die Stellenkegel der einzelnen Ressorts bzw. Dienststellen sind daraufhin zu überprüfen, ob die zugrunde liegende Ämterbewertung den Grundsätzen der amtsangemessenen Alimentation entspricht. Verlässliche Karrierechancen und -perspektiven generieren auskömmliche Familieneinkommen und damit zufriedene Mitarbeiter/innen.

Der dbb Hessen stellt mit Sorge fest, dass die im Dienstrechtsmodernisierungsgesetz bzw. der Laufbahnverordnung angelegten Instrumente zur Verbesserung der Karrierechancen (bspw. Durchlässigkeit der Laufbahnen, Anerkennung von Masterabschlüssen als Grundlage des Vorbereitungsdienstes, Verkürzung der Probezeit) von den Dienststellen gar nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Der dbb Hessen fordert daher eine Fortschreibung der Dienstrechtsreform in Abhängigkeit einer entsprechenden Evaluierung. 

Ein wesentliches Mittel der Personalführung ist die dienstliche Beurteilung. Der Landesregierung ist es nicht gelungen, eine ressortübergreifende, zukunftsweisende Beurteilungsrichtlinie auf den Weg zu bringen. Aus Sicht des dbb Hessen ist nunmehr den ressortbezogenen Beurteilungsrichtlinien der Vorzug zu geben. Diese sind nunmehr aber zügig den Erfordernissen an eine moderne, zukunftsfähige Verwaltung anzupassen.

 

 

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