15. Dezember 2016
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dbb Hessen Nachrichten 15/2016

Wichtige Informationen für kommunale Beamte und Versorgungsempfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen für das Besoldungsjahr 2016

Der dbb Hessen stellt kommunalen Beamten und Versorgungsempfängern anheim, noch vor Jahreswechsel einen Widerspruch einzulegen, wenn nicht vor Ort eine verbindliche Erklärung der Kommune analog der des Innenministers abgegeben wird.

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