21. August 2023

dbb Nachrichten - Sonderausgabe -

Wahl: Die Prüfsteine für die Parteien

SIE HABEN DIE WAHL

Als Beschäftigter des Landes sollte man ein vitales Interesse daran haben zu wissen, wer in den kommenden Jahren politisch den Ton im Land angeben wird. Um den Überblick zu erleichtern, hat der dbb Hessen die Parteien zu Themen gezielt befragt, die den öffentlichen Dienst betreffen. Die Ergebnisse dieser Befragung sehen sie nun vor sich – damit Sie sich nicht mühsam durch die Programme wühlen müssen, um Überblick zu gewinnen.

 

Hier geht zu der Gesamtausgabe mit den Antworten der Parteien

Wahlprüfsteine_2023_Tabellenübersicht

Sonderseite Wahlprüfsteine 

Die Hessen sind am 8. Oktober aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Um sich ein besseres Bild über die Positionen der einzelnen Parteien machen zu können, hat der dbb Hessen so genannte Wahlprüfsteine formuliert. Diese hatte der dbb Hessen Anfang Juli an alle sechs im Landtag aktuell vertretenen Parteien mit der Bitte um schriftliche Beantwortung versendet – Bearbeitungszeit: Sechs Wochen.

Bis zum Redaktionsschuss dieser Sonderausgabe lagen die Antworten von fünf Parteien vor. Lediglich die Antworten der SPD liegen uns noch nicht vor. Wir werden sie nachreichen, sobald das der Fall ist.

Vom 28. August an können die Unterlagen für die Briefwahl angefordert werden, beginnt die Landtagswahl 2023 praktisch. Damit sich unsere Mitglieder ein Bild von den Positionen der Parteien bezüglich der Bediensteten des Landes machen können, stellen wir die Antworten hier in ungekürzter Länge vor. Vorab gibt es ein Überblick über alle Wahlprüfsteine. Im Anschluss daran werden die Antworten der Parteien in der Reihenfolge der Größen der Fraktionen dargestellt, also zunächst CDU, dann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, AfD, FDP und DIE LINKE.

 

Hier also zunächst die Wahlprüfsteine des dbb Hessen, wie sie an die Parteien gerichtet worden waren:

 

Wahlprüfstein 1

Bitte stellen Sie dar, weshalb eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst in Hessen ihre Partei wählen sollte. (Freitext)

Wahlprüfstein 2*

Immer wieder tauchen Debatten in der Politik und der Gesellschaft auf, die auf die Beschränkung bzw. Abschaffung des Berufsbeamtentums abzielen (Beschränkung auf sog. Kernbereiche der Hoheitsverwaltung, Forderungen nach dem Wegfall des Streikverbots, nach Einbeziehung in die Sozialversicherungssysteme usw.).

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- für den Erhalt des       Berufsbeamtentums nach dessen hergebrachten Grundsätzen uneingeschränkt ein- treten?

Ja / Nein

Ggf. Erläuterungen

 

Wahlprüfstein 3*

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus den Jahren seit 2015, insbesondere nach den Urteilen des BVerfG vom 4. Mai 2020 sowie der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. November 2021 im Klageverfahren des dbb Hessen besteht kein Zweifel daran, dass die Alimentation der hessischen Beamtinnen und

Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger verfassungswidrig zu     niedrig ist. Am untersten Ende des Besoldungsgefüges lag die Alimentation im Jahre 2020 um 24,3 Prozent unter dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Mindestniveau.

Selbst nach Inkrafttreten der Anpassungsschritte des Gesetzes zur weiteren Anpassung von Besoldung und Versorgung in den Jahren 2023 und 2024 wird die Alimentation in Hessen anhand der Maßstäbe des BVerfG und des VGH noch rd. 22 Prozent unter dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestniveau liegen. In der Gesetzesbegründung wird auch dargestellt, dass die Anpassungsschritte keineswegs als ausreichend erachtet werden.

Zwar steht die Entscheidung des BVerfG im Vorlagebeschluss des VGH v. 30.11.2021 noch aus, weitere deutliche Anpassungen über die Anhebung des Grundgehalts können und müssen jedoch schon auf den Weg gebracht werden, selbst wenn die Befassung des BVerfG nicht alsbald geschieht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

In welchem Zeitraum werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- mit welchen konkreten Schritten für eine vollumfänglich verfassungskonforme Alimentation von Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in Hessen sorgen?

(Freitext)

Die Methode der Anhebung des Grundgehalts stellt sicher, dass das Abstandsgebot, das Leistungsprinzip und die qualitätssichernde Funktion der Besoldung eingehalten werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- eine vollumfänglich verfassungskonforme Alimentation ganz maßgeblich über die Erhöhung des Grundgehalts umsetzen?

Ja / Nein

Ggf. Erläuterungen

 

Wahlprüfstein 4*

Über viele Jahre hatte sich etabliert, dass „das Dienstrecht dem Tarifrecht folgt“. So war es unsere Standardforderung, ein ausgehandeltes Tarifergebnis zeitgleich und systemkonform auf Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übertragen.

Insbesondere durch „Nullrunde“ und Beihilfekürzung 2015 sowie 1-Prozent-Deckelung 2016 wurden die Beamten und Versorgungsempfänger jedoch deutlich abgehängt.

Hinzu kam die Rechtsprechung von BVerfG und VGH bzgl. der amtsangemessenen Alimentation (siehe Wahlprüfstein 3).

Damit wird neben der Übertragung von Tarifergebnissen auf Beamte und Versorgungsempfänger zusätzlich gefordert, fortlaufend zu überprüfen, ob die Alimentation noch verfassungskonform ist.

Zur Herstellung einer verfassungskonformen Alimentation müssen beide Methoden vom Gesetzgeber angewendet werden. Sowohl die Übertragung von Tarifergebnissen, als auch gesonderte Besoldungsgesetzgebung, so lange, bis Verfassungskonformität gegeben ist.

Nachdem das Ausmaß der verfassungswidrigen Unteralimentation in Hessen so groß ist, müssen auch turnusmäßige Einkommensrunden wie die im Frühjahr 2024 anstehende genutzt werden, um die Alimentation jeweils zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- die künftigen Tariferhöhungen in Hessen zeitgleich und systemkonform auf die Beamtenbesoldung und  –versorgung übertragen, um -ergänzend zu weiteren erforderlichen Gesetzgebungsverfahren- auch auf diese Weise eine verfassungskonforme Alimentation zu erreichen?

Ja / Nein

Ggf. Erläuterungen

 

Wahlprüfstein 5

Nach Feststellung des VGH war die Alimentation in Hessen zurück bis ins Jahr 2013 verfassungswidrig zu niedrig.

Das BVerfG hat in seinen beiden Urteilen vom 4. Mai 2020 jeweils festgestellt, dass eine rückwirkende Entschädigung den Klägern selbst sowie denjenigen zusteht, die rechtsgültig der Festsetzung ihrer Besoldung widersprochen und eine amtsangemessene Besoldung gefordert hatten.

Nachdem der VGH einen Vorlagebeschluss an das BVerfG gefasst hat, gibt es hierzu für Hessen noch keine Entscheidung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Bis wann werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger für die Jahre der verfassungswidrigen Unteralimentation rückwirkend entschädigen?

Freitext

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- wie bislang vom BVerfG entschieden die Kläger und diejenigen rückwirkend entschädigen, die ihre Ansprüche geltend gemacht haben, oder alle Beamten und Versorgungsempfänger?

Freitext

 

Wahlprüfstein 6*

Das System von privater und gesetzlicher Krankenversicherung hat sich trotz ggf. veränderungsbedürftiger Einzelsachverhalte absolut bewährt.

Ebenso hat sich das System der Gesundheitsvorsorge für Beamte und Versorgungsempfänger aus Beihilfe und ergänzender privater Restkostenversicherung bewährt.

Dennoch gibt es immer wieder Bestrebungen, auf eine Veränderung dieser bewährten Systeme hinzuwirken. So z. B. die Forderung nach einer Bürgerversicherung oder das sog. „Hamburger Modell“.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie sich -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- für den Fortbestand des Krankenversicherungssystems von gesetzlicher und privater Krankenversicherung einsetzen und werden Sie Beamte und Versorgungsempfänger weiterhin über die Beihilfe absichern?

Ja / Nein

Ggf. Erläuterungen

 

Wahlprüfstein 7*

Der Wettbewerb um Nachwuchskräfte vergrößert sich zunehmend, der bestehende Personalmangel wird sich durch die Verrentungs- und Pensionierungswelle in den kommenden Jahren auch im Bereich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer drastisch verschärfen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- durch eine konkurrenzfähige Vergütung, die die Inflation nicht nur ausgleicht, sondern einen Kaufkraftzuwachs bedeutet, der hessischen Tarifbeschäftigten in den kommenden Einkommensrunden sicherstellen, dass das Land Hessen als Arbeitgeber den Wettbewerb um Arbeits- und Fachkräfte erfolgreich bestehen kann?

Ja / Nein

Ggf. Erläuterungen

 

Wahlprüfstein 8*

Die Entgeltordnung zum TV-H gilt als dringend überarbeitungsbedürftig. Alte Berufsbilder sind aus der Arbeitswelt verschwunden, neue sind hinzugekommen. In vielen Einzeltatbeständen entspricht die Entgeltordnung nicht mehr den realen Verhältnissen.

Bei der Tarifeinigung vom Oktober 2021 zum TV-H wurde konkret vereinbart, dass die Entgeltordnung konsequent überarbeitet wird. Dies ist jedoch seither nicht geschehen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- die Entgeltordnung zeitnah überarbeiten?

Ja / Nein

Ggf. Erläuterungen

 

Wahlprüfstein 9*

Neben den Tarifverhandlungen und der Überarbeitung der Entgeltordnung haben sich in der Vergangenheit die unterjährigen Gespräche zur Tarifpflege als wichtige Elemente erwiesen, um den tarifrechtlichen Rahmen auch in Details auf dem aktuellen Stand halten zu können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- regelmäßig Gespräche zur Tarifpflege terminieren?

Ja / Nein

Ggf. Erläuterungen

 

Wahlprüfstein 10*

Das Land Hessen kann als Arbeitgeber oder Dienstherr mit der weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft besser bestehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Mit welchen konkreten Maßnahmen (bspw. Teilzeitmodelle, Altersteilzeit) werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege weiter ausbauen?

Freitext

Werden Sie die Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmer und Beamte reduzieren, zunächst auf 39 Stunden, mit einem Abstand nach unten für Schichtdienstleistende?

Ja / Nein

Ggf. Erläuterungen

 

 

Wahlprüfstein 11*

Der Schutz der Beschäftigten vor gewaltsamen Übergriffen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ungeachtet der Verbesserungen im Straf- und Versorgungsrecht (Angriffsentschädigung), der Rundverfügung der Generalstaatsanwaltschaft und der Schaffung von Sonderdezernaten bei den hessischen Staatsanwaltschaften sind weitere wichtige Maßnahmen aus dem Bekämpfungskonzept (sog. „Lebenslagenmodell“) des dbb Hessen noch nicht umgesetzt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- konsequent weitere   erforderliche Maßnahmen aus unserem Bekämpfungskonzept umsetzen?

Ja / Nein

Erläuterungen

 

Wahlprüfstein 12*

Nachhaltige Arbeitgeberattraktivität beginnt zunächst bei der eigenen Ausbildung. Diese ist häufig der Einstieg in eine Berufslaufbahn im öffentlichen Dienst und eine wichtige Grundlage,

um Fachkräfte zu gewinnen. Im öffentlichen Dienst gibt es bereits eine vielfältige Auswahl an Ausbildungs- und Studienangeboten, die zukünftig quantitativ und qualitativ ausgebaut werden müssen. Gleichzeitig braucht es auch verlässliche, unbefristete Übernahmeperspektiven bei einem erfolgreichen Abschluss. 

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- die Ausbildungs- und      Studienmöglichkeiten in der Landesverwaltung ausbauen und verlässliche Übernahme-perspektiven schaffen? 

Ja / Nein 
Ggf. Erläuterungen

 

Wahlprüfstein 13 

Die Digitalisierung schreitet auch im öffentlichen Dienst voran. Dies geschieht jedoch nicht flächendeckend mit der notwendigen Geschwindigkeit, unter Einbindung des Personals und der zuständigen Personalräte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Wie wollen Sie –im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung– die Digitalisierung im öffentlichen Dienst in Hessen voranbringen und zugleich die Risiken (Datenschutz, Personal, etc.) geringhalten?

Freitext

Welche Maßnahmen wollen Sie initiieren, um die Kompetenzen der Beschäftigten zu stärken und ebenfalls die an sie gestellten erhöhten Anforderungen zu berücksichtigen?

Freitext

 

Wahlprüfstein 14

Die Rolle der Gewerkschaften wurde in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder beschnitten, z.B. durch das Tarifeinheitsgesetz oder die Reduzierung von Mitbestimmungsmöglichkeiten im Hessischen Personalvertretungsgesetz.

Hinzu kommt, dass aufgrund erheblich gestiegener Arbeitsverdichtung die Möglichkeiten und die Bereitschaft zur Ausübung ehrenamtlicher Gewerkschaftstätigkeit oder Personalratsarbeit erheblich eingegrenzt wurden. So fällt es z. B. zunehmend schwerer, Kolleginnen und Kollegen zu finden, die bereit sind, bei Personalratswahlen zu kandidieren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Welche konkreten Maßnahmen werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- zur Erhaltung der Bereitschaft zur Ausübung ehrenamtlicher Gewerkschafts- und Personalratsarbeit ergreifen?

Freitext

Bitte antworten Sie bei den Wahlprüfsteinen 2, 3 (2. Frage), 4, 6, 7, 8, 9, 10 (2. Frage), 11 und 12 konkret mit „Ja“ oder „Nein“ und machen danach gerne weitere, erläuternde Ausführungen.

Antwort CDU     Antwort DIE GRÜNEN     Antwort SPD    Antwort AfD     Antwort FDP    Antwort DIE LINKE

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