Landtagswahl 2023 - die Prüfsteine des dbb Hessen für die Parteien

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Als Beschäftigter des Landes sollte man ein vitales Interesse daran haben zu wissen, wer in den kommenden Jahren politisch den Ton im Land angeben wird. Um den Überblick zu erleichtern, hat der dbb Hessen die Parteien zu Themen gezielt befragt, die den öffentlichen Dienst betreffen. Die Ergebnisse dieser Befragung sehen sie nun vor sich – damit Sie sich nicht mühsam durch die Programme wühlen müssen, um Überblick zu gewinnen.

Wahlprüfstein 1*

Frage 1.)

Bitte stellen Sie dar, weshalb eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftigter im öffentlichen Dienst in Hessen ihre Partei wählen sollte.

(Freitext)

 

Bitte antworten Sie bei den Wahlprüfsteinen 2, 3 (2. Frage), 4, 6, 7, 8, 9, 10 (2. Frage), 11 und 12 konkret mit „Ja“ oder „Nein“ und machen danach gerne weitere, erläuternde Ausführungen.

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CDU

Als CDU Hessen stehen wir für Stabilität und Verlässlichkeit – für den öffentlichen Dienst wie für ganz Hessen. Gute Bildung von Anfang an, eine funktionierende, starke Wirtschaft, stabile Finanzen, ein dichtes soziales Netz, eine gute Gesundheitsversorgung, eine konsequente Sicherheits- und Migrationspolitik und der Respekt vor allen Menschen sind unsere Kernanliegen. Wir sind überzeugt, dass diese Positionen der Mitte von den allermeisten Beschäftigten im Öffentlichen Dienst geteilt werden – gerade weil sie als Lehrer, in der Justiz und Polizei, in der Kinderbetreuung oder der Steuer- oder Forstverwaltung, in der sozialen Arbeit, den kommunalen Verwaltungen oder beim Land – täglich dafür einstehen, genau diese Werte in Hessen hochzuhalten. Wir sind stolz auf unseren Öffentlichen Dienst. Er sichert die Handlungsfähigkeit unseres Gemeinwesens und hat Respekt verdient. Denn ein starker und leistungsfähiger Staat braucht kompetentes und motiviertes Personal. Wir verstehen uns deshalb als Partner und Garant dafür, dass Hessen auch zukünftig ein attraktiver und wettbewerbsfähiger Arbeitgeber ist, der neben sinnstiftenden Aufgaben und sicheren Arbeitsplätzen auch gute Arbeitsbedingungen und Karriereperspektiven bietet.

 

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Bündnis 90/Die Grünen

Für uns GRÜNE spielt der öffentliche Dienst eine zentrale Rolle. Ohne unsere öffentlichen Beschäftigten werden wir weder die Digitalisierung umsetzen können noch im Bereich der Verkehrswende und des Klimaschutzes die gesteckten Ziele erreichen. Aus diesem Grund setzen wir uns für einen starken öffentlichen Dienst mit modernen Arbeitsbedingungen ein, die es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen durch flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen, Familie und Beruf oder auch Pflege und Beruf zu vereinbaren und gleichzeitig Zeit für Erholung, Hobbys oder ehrenamtliches Engagement zu finden. Wir setzen uns für eine wertschätzende Arbeitskultur und gute Führung ein, in der die Mitarbeitenden nach ihren individuellen Wünschen und Fähigkeiten gefördert werden. Wir investieren in gute Ausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und sehen nicht zuletzt in einer attraktiven Bezahlung und einer Vergünstigung wie beispielsweise das – bundesweit einmalige - Landesticket als Ausdruck unserer Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

 

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SPD

Wir als SPD setzen uns seit langem für gute Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst ein. Das Land Hessen ist dem Anspruch, ein vorbildlicher Arbeitgeber zu sein, seit 1999 immer weniger gerecht geworden. Gute Beschäftigungsbedingungen sind die Voraussetzung dafür, dass der öffentliche Dienst auch künftig seine guten Leistungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und unseres Landes erbringt. Dafür haben wir als SPD in dieser Legislaturperiode eine Vielzahl von Akzenten gesetzt. Sei es mit Initiativen für mehr demokratische Mitsprache und Mitwirkung der Beschäftigten, für flexiblere Arbeitszeiten, mit Vorschlägen zur besseren Nachwuchsgewinnung und Stellenmehrungen. Wir wollen gemeinsam mit den Gewerkschaften den öffentlichen Dienst zukunfts- und konkurrenzfähig machen.

 

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AfD

Die AfD ist eine freiheitliche, werteorientierte Partei. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind die Grundlagen unseres politischen Handelns. Die Einhaltung und der Schutz des Grundgesetzes, die Förderung und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft und die direkte Beteiligung der Bürger bei grundlegenden Themen in Form von Volksentscheiden in Anlehnung an das Schweizer Vorbild sind für uns unverhandelbare Forderungen. In diesem Zusammenhang garantiert der öffentliche Dienst die Umsetzung politischer Entscheidungen und die rechtskonforme Ausführung von Gesetzen und Verordnungen auf allen Ebenen - angefangen bei den Kommunen, über die Landkreise und Bundesländer bis zu den Bundesbehörden - und in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, wie im Schul- und Gesundheitswesen, in der Finanzverwaltung, bei der Polizei, der Justiz und der Verteidigung, um nur einige Beispiele zu nennen. Der öffentliche Dienst gewährt die Funktionsfähigkeit staatlichen Handelns und ist Voraussetzung für eine verlässliche und funktionierende Daseinsvorsorge für die Bürger. Entsprechend stellt der öffentliche Dienst eine notwendige und unverzichtbare Arbeitsebene dar, dessen Leistung von der AfD wertgeschätzt wird. Unser Land braucht kompetente, motivierte und leistungsbereite Mitarbeiter. Diesen auch einen attraktiven Arbeitsplatz zu bieten, ist ein Anliegen der AfD. Deswegen haben wir uns immer, auch bei den entsprechenden Debatten im Landtag, konsequent für die Interessen der hessischen Beamten und Verwaltungsangestellten eingesetzt.

 

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FDP

Die Freien Demokraten in Hessen stehen zu dem Beamtentum und setzen sich für eine angemessene Bezahlung sowie faire Bedingungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein. Wir setzen uns für eine qualitativ hochwertige Bildung ein. Dies betrifft auch den öffentlichen Dienst, der Bildungseinrichtungen betreibt und Beschäftigte im Bildungsbereich umfasst. Wir unterstützen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Verwaltungsmodernisierung. Dies kann dazu beitragen, die Arbeitsabläufe im öffentlichen Dienst zu optimieren und Ressourcen effektiver einzusetzen. Wir befürworten den Einsatz moderner Technologien im öffentlichen Sektor, um Prozesse effizienter zu gestalten. Dies kann die Arbeit der Beschäftigten erleichtern und die Bereitstellung von Dienstleistungen verbessern. Wir sprechen uns überdies für die Beibehaltung des bewährten Krankenversicherungssystems sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus. Wir Freie Demokraten treten für starke Wirtschaft und unternehmerische Freiheit ein. Eine florierende Wirtschaft schafft Arbeitsplätze und bietet langfristige Perspektiven für Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

 

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DIE LINKE

Es gibt sehr viele gute Gründe, weshalb Beamtinnen und Beamte DIE LINKE. wählen sollten! Wir haben uns bisher im Landtag immer entschieden für deren Rechte eingesetzt. Wir haben auch immer wieder die Nullrunde und die 1%-Runde (2015 - 2016) kritisiert, wie auch eine rückwirkende Besoldungs-.und Versorgungserhöhung (nach der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der hessischen Beamtenbesoldung) für alle Betroffenen gefordert! Zudem setzen wir uns seit Jahren (leider bisher erfolglos gegen Schwarz/Grün) für eine umfassende Novelle des HPVG ein. Zur Stärkung der Rechte der Personalrät:innen und für das Letztentscheidungsrecht der Einigungsstellen!

 

 

Wahlprüfstein 2*

Frage 2.)

Immer wieder tauchen Debatten in der Politik und der Gesellschaft auf, die auf die Beschränkung bzw. Abschaffung des Berufsbeamtentums abzielen (Beschränkung auf sog. Kernbereiche der Hoheitsverwaltung, Forderungen nach dem Wegfall des Streikverbots, nach Einbeziehung in die Sozialversicherungssysteme usw.).

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- für den Erhalt des Berufsbeamtentums nach dessen hergebrachten Grundsätzen uneingeschränkt eintreten?

Ja / Nein
Ggf. Erläuterungen

 

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CDU

Ja. Wir bekennen uns klar zum Berufsbeamtentum als Garant für einen verlässlichen Staat. Die Beamtinnen und Beamten garantieren, dass die öffentliche Verwaltung auch in Krisenzeiten in den staatlichen Kernbereichen ein zuverlässiger Dienstleister ist und auch bleiben kann.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja, wir werden im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung für den Erhalt des Berufsbeamtentums nach dessen hergebrachten Grundsätzen eintreten. Das Berufsbeamtentum mit seinen strukturbildenden Prinzipien wie etwa dem Fürsorgeprinzip und dem Loyalitätsgedanken hat sich, wie die Geschichte der Bundesrepublik klar gezeigt hat, bewährt. Es wird künftig zu weiteren Bewährungsproben kommen. Der prägende Satz des Bundesverfassungsgerichts, dass die Unantastbarkeit der hergebrachten Grundsätze des Beamtenrechts kein Selbstzweck ist, sondern dient dazu, eine im politischen Kräftespiel stabile und gesetzestreue Verwaltung zu sichern, ist und bleibt für uns das Leitbild. Dies schließt es nicht aus, dass wir Im Rahmen des in Art. 33 Abs. 5 GG geregelten Fortentwicklungsgebots nach Möglichkeiten suchen werden, das Beamtenrecht nach Maßgabe der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums an künftige Herausforderungen anzupassen. Dazu gehört, dass wir die Möglichkeiten des Seiteneinstiegs erleichtern und vorherige andere Berufserfahrungen stärker berücksichtigt wollen. Auch werden wir die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Form eines Zuschusses des Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen freiwillig gesetzlich oder privat versicherter Personen prüfen, so dass die Beamtinnen und Beamten künftig die Wahlmöglichkeit zwischen individueller und pauschaler Beihilfe haben.  

SPD

Ja. Beamtinnen und Beamte erfüllen für den Staat wesentliche Aufgaben. Ihre Rolle ist von besonderer Bedeutung und daher nicht in Frage zu stellen.

AfD

Ja.
Die AfD Hessen sieht die Notwendigkeit eines Berufsbeamtentums, besonders in den Bereichen wo hoheitsrechtliche Eingriffsmaßnahmen ausgeübt werden können. Unsere Beamten sind das Rückgrat der Verwaltung und eine wesentliche Stütze für das im internationalen Vergleich gut funktionierende Staatswesen

FDP

Ja. Wir Freie Demokraten stehen zum Berufsbeamtentum. Dies hat sich bewährt. Mit dem Beamtentum geht auch die Beihilfe einher. Das jetzige System der Absicherung der Gesundheitskosten durch die Beihilfe und eine flankierende Privatversicherung gewährleistet eine gute Absicherung der meisten Beamten und wird von diesen auch durchweg positiv angenommen. Wir sehen daher keinen strukturellen Änderungsbedarf. Eine „Bürgerversicherung“ würde außerdem Nachteile für alle bringen.

DIE LINKE

Ja! 
DIE LINKE. setzt sich für die Beibehaltung des Berufsbeamtentums in allen hoheitlichen Bereichen weiterhin ein.

Wahlprüfstein 3*

Frage 3.)

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus den Jahren seit 2015, insbesondere nach den Urteilen des BVerfG vom 4. Mai 2020 sowie der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. November 2021 im Klageverfahren des dbb Hessen besteht kein Zweifel daran, dass die Alimentation der hessischen Beamtinnen und

Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger verfassungswidrig zu niedrig ist. Am untersten Ende des Besoldungsgefüges lag die Alimentation im Jahre 2020 um 24,3 Prozent unter dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Mindestniveau.

Selbst nach Inkrafttreten der Anpassungsschritte des Gesetzes zur weiteren Anpassung von Besoldung und Versorgung in den Jahren 2023 und 2024 wird die Alimentation in Hessen anhand der Maßstäbe des BVerfG und des VGH noch rd. 22 Prozent unter dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestniveau liegen. In der Gesetzesbegründung wird auch dargestellt, dass die Anpassungsschritte keineswegs als ausreichend erachtet werden.

Zwar steht die Entscheidung des BVerfG im Vorlagebeschluss des VGH v. 30.11.2021 noch aus, weitere deutliche Anpassungen über die Anhebung des Grundgehalts können und müssen jedoch schon auf den Weg gebracht werden, selbst wenn die Befassung des BVerfG nicht alsbald geschieht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

In welchem Zeitraum werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- mit welchen konkreten Schritten für eine vollumfänglich verfassungskonforme Alimentation von Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in Hessen sorgen?

(Freitext)

 

 

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CDU

Aufgrund der neuen Rechtsprechung des BVerfG, die die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Bemessung der Besoldung im Mai 2020 deutlich verschärfte, entstand für alle Länder und den Bund ein Anpassungsbedarf bei der Alimentierung der Beamten.  

Hessen hat unter Führung der CDU mit als erstes Land bereits gehandelt. Wir stehen zu unserer Verantwortung für unsere Landesbeamtinnen und – beamten und haben das klare Ziel, schnellstmöglich und rechtssicher zu einer verfassungskonformen Besoldung zu kommen.  

Obwohl noch eine maßgebliche Entscheidung des BVerfG aussteht, von der wir uns konkrete Anhaltspunkte zur endgültigen Einordung der monetären Dimension des Besoldungsdefizits erhoffen, wurde bereits im Sommer 2022 ein erster Schritt hin zur verfassungsmäßigen Besoldung für die rund 104.000 Landesbeamtinnen und -beamte, Richterinnen und Richter sowie die ca. 

85.000 Versorgungsberechtigten gemacht. Die Besoldung der Beamten steigt zum 1.4.23 und zum 1.1.24 zweimal um je drei Prozentpunkte. 

Zusätzlich verdoppelt das Land (fast) die Familienzuschläge. Allein für diesen ersten Schritt einer spürbaren Erhöhung der Besoldung stellt das Land strukturell jedes Jahr mehr als eine Milliarde Euro zusätzlich bereit.  Dieser Schritt ist nur der erste von mehreren erforderlichen Schritten. Dies haben wir als CDU Hessen immer deutlich gemacht. Wir werden auf diese Maßnahmen, welche zu spürbaren Verbesserungen für die Bediensteten geführt haben, weiter aufbauen, bis die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt ist. 

Vor dem Hintergrund der finanziellen Dimension und unserer Verpflichtung zu einer generationengerechten Haushaltspolitik ist es aber offensichtlich, dass Hessen die verfassungsrechtlich gebotenen Verbesserungen für die Bediensteten – trotz der großen Wirtschaftskraft – verantwortungsvoll nur schrittweise schultern kann. 

Wie die weiteren konkreten Schritte und der Zeitplan aussehen werden, hängt neben der finalen Rechtsprechung noch von weiteren Faktoren ab, sodass eine finale, detaillierte Beschreibung des Gesetzgebungsverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt unseriös wäre.  

Als CDU halten wir es aber für erforderlich, im Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2025 zusätzlich zu der regulären Umsetzung und Übernahme möglicher Tarifsteigerungen für den öffentlichen Dienst weitere signifikante Verbesserungen vorzusehen.  Wir halten es für realistisch und werden darauf drängen, die Besoldungsreparatur in der nächsten Legislaturperiode vollständig abzuschließen.

 

Bündnis 90/Die Grünen

Nicht nur Hessen, sondern alle Bundesländer sowie der Bund stehen vor dieser bedeutenden und schwierigen Herausforderung, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Folgerungen aus dem Abstandsgebot konkretisiert und zementiert hat. Hessen hat schneller als andere darauf reagiert und 657 Millionen € aufgewendet, um erste Schritte hin zu einer verfassungskonformen Besoldung ihrer rund 104.000 Beamtinnen und Beamten und rund 48.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern zu gehen. Im Falle unserer Regierungsbeteiligung werden wir in der kommenden Legislatur ein entsprechendes Gesetz in den Landtag einbringen, sobald innerhalb der von Ihnen angesprochenen möglichen Regierungskoalition eine Einigung erzielt worden ist. Möglicherweise muss die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs abgewartet werden, um den genauen Umfang des Nachsteuerungsbedarfs absehen zu können.

SPD

Die von der schwarzgrünen Landesregierung geschaffene verfassungswidrige Besoldung der Beamtinnen und Beamte wird durch den nun verabschiedeten Gesetzentwurf nicht beendet, die Rechtsgrundlagen entsprechen auch weiterhin nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, auf die der VGH Kassel in seiner Entscheidung verweist. Die verfassungswidrige Besoldung der letzten Jahre wird von der Landesregierung auch weiterhin ignoriert, für die kommenden beiden Jahre findet mit jeweils 3 Prozent die Inflationsentwicklung nicht ausreichend Berücksichtigung. Auch wir als SPD werden diese von der Landesregierung über Jahre herbeigeführte Ungerechtigkeit nicht in einem Haushaltsjahr korrigieren können. Eine zeitnahe Wiederherstellung der verfassungsgemäßen Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamte wird aber priorisiert.

AfD

Leider hinterlässt Schwarz-Grün nicht nur im Bereich der Alimentation der Beamten, sondern auch im Bereich der Beamtenversorgung eine riesige Baustelle. So betragen die Pensionsverpflichtungen 86,3 Mrd. Euro sowie die Beihilfeverpflichtungen für 

Versorgungsempfänger 14,0 Mrd. Euro (Stand 31.12.2022). Diesen steht lediglich ein 

Sondervermögen (sog. Alterssparbuch Hessen) in Höhe von 5,1 Mrd. Euro gegenüber. Aufgrund der geringen jährlichen Einzahlungen auf das Alterssparbuch nimmt die Deckungslücke von inzwischen über 95 Mrd. Euro immer weiter zu. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Vorbehaltlich der dafür unumgänglichen Maßnahmen und der bestehenden Finanzlage hat die AfD Hessen das Ziel, innerhalb der Legislaturperiode - aber spätestens im letzten Jahr - eine verfassungskonforme Alimentation sicher zu stellen.
 

FDP

Der amtierenden Landesregierung ist es nicht gelungen für eine verfassungsgemäße Besoldung zu sorgen. Auch das im Februar 2023 verabschiedete Gesetz ist als vollkommen unzureichend und damit fehlgeschlagen zu bezeichnen. Für uns steht außer Frage, dass dieser Zustand schnellstmöglich zu beseitigen ist und dafür Sorge getragen werden muss, auf allen Ebenen eine verfassungskonforme Besoldung herzustellen. Zur Vorgehensweise hat der Deutsche Beamtenbund ausgeführt, dass die Herstellung eines verfassungsgemäßen Zustandes durchaus in mehreren Schritten erfolgen kann. Allerdings sind nach Auffassung der Freien Demokraten die die von der Landesregierung beschlossenen schrittweisen Anpassungen zu gering und erstrecken sich somit über einen zu langen Zeitraum. Wir setzen uns daher für eine Anpassung über einen deutlich reduzierten Zeitraum und mit entsprechend höheren Anpassungen ein.  

 

DIE LINKE

Wir sind von Anbeginn an für eine verfassungskonforme Besoldung und Versorgung eingetreten und werden dies auch weiterhin tun! Wir wollen gemeinsam mit den Gewerkschaften ein Konzept erarbeiten, das eine angemessene rückwirkende Entschädigung sicherstellt und eine Besoldungsanpassung, die insbesondere die unteren Besoldungsgruppen stärker berücksichtigt. Dies soll gleich nach der Wahl angegangen und möglichst in 2024 abgeschlossen werden.

 

Zusatzfrage Wahlprüfstein 3*

Zusatzfrage 3.)

Die Methode der Anhebung des Grundgehalts stellt sicher, dass das Abstandsgebot, das Leistungsprinzip und die qualitätssichernde Funktion der Besoldung eingehalten werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- eine vollumfänglich verfassungskonforme Alimentation ganz maßgeblich über die Erhöhung des Grundgehalts umsetzen?

Ja / Nein
Ggf. Erläuterungen

 

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CDU

Ja.

Bereits in dem beschriebenen ersten Schritt der Reparatur der Alimentierung haben wir ganz wesentlich auf eine lineare Erhöhung von zunächst zweimal drei Prozentpunkten in der Besoldungstabelle gesetzt. Im Sinne einer amtsangemessenen Alimentierung und der Einhaltung der Abstandsgebote sollten auch die folgenden Schritte maßgeblich über lineare Erhöhungen des Grundgehaltes erfolgen. Dies schließt aber nicht aus, dass ebenfalls die Familienzuschläge und sonstige Unterstützungsleistungen des Landes im Sinne der Beamtinnen und Beamten zu evaluiert und angepasst werden.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja, eine verfassungskonforme Alimentation muss sich wegen des Leistungsprinzips und der Wertigkeit der Ämter maßgeblich am Grundgehalt ausrichten. Auf diesem Gedanken beruht die zuletzt beschlossene pauschale Besoldungserhöhung in zwei Stufen zum 1. August 2023 und 1. Januar 2024. Bei Überlegungen zu einer künftigen Besoldungsstruktur ist daneben allerdings auch zu berücksichtigen, dass die bislang maßstäbliche vierköpfige Alleinverdienerfamilie kein verfassungsrechtliches Leitbild der Beamtenbesoldung ist, dass mit anderen Worten keine Verpflichtung besteht, schon die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Wir werden deshalb auch die veränderten tatsächlichen Lebensverhältnisse in unsere Überlegungen mit einbeziehen und prüfen, ob und inwieweit auch höhere Familienzuschläge ein Element sein können, eine an den Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums ausgerichtete und damit verfassungskonforme Besoldungssystematik zu entwickeln.

SPD

siehe Antwort Wahlprüfstein 3

AfD

Antwort: Ja. Die vorangegangenen Ausführungen gelten auch hier.

FDP

Ja wir werden eine vollumfängliche verfassungskonforme Alimentation maßgeblich über die Erhöhung des Grundgehalts umsetzen.

DIE LINKE

Ja!

Wahlprüfstein 4*

Frage 4.)

Über viele Jahre hatte sich etabliert, dass „das Dienstrecht dem Tarifrecht folgt“. So war es unsere Standardforderung, ein ausgehandeltes Tarifergebnis zeitgleich und systemkonform auf Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übertragen.

Insbesondere durch „Nullrunde“ und Beihilfekürzung 2015 sowie 1-Prozent-Deckelung 2016 wurden die Beamten und Versorgungsempfänger jedoch deutlich abgehängt.

Hinzu kam die Rechtsprechung von BVerfG und VGH bzgl. der amtsangemessenen Alimentation (siehe Wahlprüfstein 3).

Damit wird neben der Übertragung von Tarifergebnissen auf Beamte und Versorgungsempfänger zusätzlich gefordert, fortlaufend zu überprüfen, ob die Alimentation noch verfassungskonform ist.

Zur Herstellung einer verfassungskonformen Alimentation müssen beide Methoden vom Gesetzgeber angewendet werden. Sowohl die Übertragung von Tarifergebnissen, als auch gesonderte Besoldungsgesetzgebung, so lange, bis Verfassungskonformität gegeben ist.

Nachdem das Ausmaß der verfassungswidrigen Unteralimentation in Hessen so groß ist, müssen auch turnusmäßige Einkommensrunden wie die im Frühjahr 2024 anstehende genutzt werden, um die Alimentation jeweils zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- die künftigen Tariferhöhungen in Hessen zeitgleich und systemkonform auf die Beamtenbesoldung und –versorgung übertragen, um -ergänzend zu weiteren erforderlichen Gesetzgebungsverfahren- auch auf diese Weise eine verfassungskonforme Alimentation zu erreichen?

Ja / Nein
Ggf. Erläuterungen

 

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CDU

Ja.  
Die in Wahlprüfstein 3 beschriebenen Schritte zur Wiederherstellung einer verfassungskonformen Besoldung erfolgten unabhängig der bewährten Praxis der zeitgleichen und systemkonformen Übernahme der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung. Diese zeitgleiche und systemkonforme Übernahme hat sich bewährt und findet nach wie vor unsere Unterstützung.  

Es wird zu prüfen sein, inwieweit sich die Erfordernisse zur Herstellung der verfassungskonformen Besoldung mit dem Ziel einer 1:1-Übertragung in Einklang bringen lassen.  

 

Bündnis 90/Die Grünen

Ja, das Beamtenrecht soll auch künftig dem Tarifrecht folgen, insbesondere sollen Tarifergebnisse auf Beamte übertragen werden.

SPD

JA. Für die Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamte setzen wir uns seit Jahren wiederkehrend ein. Dies wollen wir auch in Regierungsverantwortung tun.

AfD

Ja. 
Die AfD Hessen hat sich schon immer für eine zeitgleiche und systemkonforme Übernahme eingesetzt, um Fehlentwicklungen, wie sie in der Vergangenheit eingetreten sind, zu vermeiden.

FDP

Ja. 
Die derzeitige Entwicklung des Landeshaushaltes und ein weiteres Auseinanderklaffen der Bezahlung von Tarifbeschäftigten und der Beamtenbesoldung ist nicht vertretbar.

 

DIE LINKE

Ja! 
DIE LINKE. hat sich bisher immer für eine konsequente Übertragung des Tarifergebnisses zeit- und inhaltsgleich eingesetzt und dies auch in allen Initiativen im Landtag gefordert. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Antwort zu 3.

Wahlprüfstein 5*

Frage 5.)

Nach Feststellung des VGH war die Alimentation in Hessen zurück bis ins Jahr 2013 verfassungswidrig zu niedrig.

Das BVerfG hat in seinen beiden Urteilen vom 4. Mai 2020 jeweils festgestellt, dass eine rückwirkende Entschädigung den Klägern selbst sowie denjenigen zusteht, die rechtsgültig der Festsetzung ihrer Besoldung widersprochen und eine amtsangemessene Besoldung gefordert hatten.

Nachdem der VGH einen Vorlagebeschluss an das BVerfG gefasst hat, gibt es hierzu für Hessen noch keine Entscheidung.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Bis wann werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger für die Jahre der verfassungswidrigen Unteralimentation rückwirkend entschädigen?

Freitext

 

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- wie bislang vom BVerfG entschieden die Kläger und diejenigen rückwirkend entschädigen, die ihre Ansprüche geltend gemacht haben, oder alle Beamten und Versorgungsempfänger?

Freitext

 

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CDU

Ebenso wie die prospektive Herstellung der Verfassungsmäßigkeit der Beamtenalimentation, erwarten wir von der Entscheidung des BVerfG Klarstellungen und Leitlinien, um auch ein retrospektives Besoldungsdefizit in zeitlicher und finanzieller Hinsicht angehen zu können. Die abschließende Umsetzung dieser Maßstäbe hat für uns eine hohe Priorität.  

Der Paradigmenwechsel des BVerfG aus dem Jahr 2020 wird auch Folgen für die Vergangenheit haben. Spätestens nachdem über die Verfassungsmäßigkeit der Alimentation rechtliche Sicherheit herrscht, werden wir unverzüglich auch haushalterische Initiativen über möglicherweise berechtigte Rückzahlungen oder rückwirkende Zahlungen einbringen.  

Wie genau diese auszugestalten sind, lässt sich derzeit nicht mit hinreichender Sicherheit sagen.  

Für uns steht fest, an dem von der CDU-geführten Landesregierung zugesagten Verzicht auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen weiterhin festzuhalten.  

Bündnis 90/Die Grünen

Einen genauen Zeitpunkt für die rückwirkende Entschädigung der Beamtinnen und Beamten sowie für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger können wir heute noch nicht benennen. Die Diskussion darüber wird frühestens bei den Haushaltsberatungen im Herbst 2024 im Hinblick auf den aufzustellenden Haushalt für das Jahr 2025 erfolgen.  

Beides ist denkbar. Die Antwort auf Ihre Frage hängt nicht zuletzt von einer Bestandsaufnahme darüber ab, wie hoch die Mehrkosten insgesamt wären und welchen Nachsteuerungsbedarf das Bundesverfassungsgericht insgesamt sieht.

SPD

Siehe Antwort 3.

AFD

In Abhängigkeit der Finanzlage ist die AfD Hessen bestrebt, innerhalb der Legislaturperiode eine rückwirkende Entschädigung, entsprechend der gerichtlichen Feststellung, zu gewährleisten.  Aus Gründen der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung sollten alle Beamten und Versorgungsempfänger entschädigt werden.

FDP

Die entsprechende Mittel für die rückwirkende Entschädigung müssen eingeplant werden. Denn sobald das Gericht (BVerfG bzw. VGH) hierzu konkrete Festlegungen getroffen hat, wird auch das auf den Haushalt zukommen.  

Die bisherigen Reparaturversuche der Landesregierung in Bezug auf die unstreitig nach wie vor nicht verfassungsgemäße Besoldung sehen wir als vollkommen unzureichend. Wir werden uns daher unvermindert für eine Lösung einsetzen, welche die Verfassungsmäßigkeit zeitnah herstellt.

Es steht auch für uns außer Frage, dass die Besoldung für den gesamten als verfassungswidrig eingestuften Zeitraum entsprechend nachzuentrichten ist. Aufgrund der Versäumnisse der Landesregierung kann dies nur über die „Hilfskrücke“ des Verzichts auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung von Rechtsansprüchen wegen Unteralimentation geschehen. Derartige Rechtsunsicherheiten, sowohl für die Vergangenheit als auch die Zukunft, sind schnellstmöglich abzustellen.

DIE LINKE

Wir wollen, wie unter Frage 3 bereits beschrieben, bis Ende 2024 eine rückwirkende Anpassung vornehmen.
Ja, wir treten weiterhin für einen rückwirkenden Ausgleich für alle Besoldungs- und Versorgungsempfänger:innen ab 2013 ein!

Wahlprüfstein 6*

Frage 6.)

Das System von privater und gesetzlicher Krankenversicherung hat sich trotz ggf. veränderungsbedürftiger

Einzelsachverhalte absolut bewährt.

Ebenso hat sich das System der Gesundheitsvorsorge für Beamte und Versorgungsempfänger aus Beihilfe und ergänzender privater Restkostenversicherung bewährt.

Dennoch gibt es immer wieder Bestrebungen, auf eine Veränderung dieser bewährten Systeme hinzuwirken. So z. B. die Forderung nach einer Bürgerversicherung oder das sog. „Hamburger Modell“.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie sich -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- für den Fortbestand des Krankenversicherungssystems von gesetzlicher und privater Krankenversicherung einsetzen und werden Sie Beamte und Versorgungsempfänger weiterhin über die Beihilfe absichern?

Ja / Nein
Ggf. Erläuterungen

 

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CDU

Ja.  
Die Beihilfe ist aus Sicht der CDU Hessen unverzichtbarer Teil der Fürsorgeverantwortung, die das Land gegenüber den Beamtinnen und Beamten übernimmt.  

Wir wollen das Beihilfewesen in Hessen weiterentwickeln. Hierzu soll der bisherige Leistungskatalog, insbesondere im Hinblick auf Neuregelungen für Aufwendungen für Psychotherapie, Vorsorge und Früherkennung, ausgeweitet werden.

Bündnis 90/Die Grünen

Wir wollen die aktuelle Benachteiligung von freiwillig gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten gegenüber privat krankenversicherten Beamt*innen abbauen und prüfen aus diesem Grund eine das 

Prinzip der individuellen Beihilfe ergänzende pauschale Beihilfe in Form eines Zuschusses des 

Dienstherrn zu den Krankenversicherungsbeiträgen freiwillig gesetzlich oder privat versicherter Personen. Die Abschaffung der privaten Krankenversicherung ist dementsprechend nicht geplant. 

SPD

Wir wollen in Hessen die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte einführen.

AfD

Ja.  Für Einsatzkräfte (Polizei und Feuerwehr) befürwortet die AfD die Kostenübernahme im Rahmen einer „freien Heilfürsorge“. Ebenso befürworten wir Erholungskuren für im Schichtdienst befindliche Einsatzkräfte.

FDP

Ja. 
Das verfassungsrechtlich verankerte Alimentationsprinzip erfordert eine angemessene Versorgung von Pensionärinnen und Pensionären. Darauf müssen sich die Versorgungsempfänger verlassen können. Wir Freie Demokraten sehen derzeitig geltende System der Absicherung der Gesundheitskosten durch die Beihilfe und eine flankierende Privatversicherung für eine gute Absicherung der Beamten, welches auch von diesen durchweg positiv angenommen wird. Insofern sehen wir auch hier keinen strukturellen Änderungsbedarf. Eine „Bürgerversicherung“ würde außerdem Nachteile für alle bringen. 

DIE LINKE

Ja und Nein! 
Für die bisherigen Versorgungsempfänger:innen soll es ebenso wie für die Beamt:innen in versorgungsnahen Jahrgängen keine Veränderungen mehr geben. Sie sollen darauf vertrauen können und Bestandsschutz genießen. Für alle übrigen Beamt:innen treten wir für eine Bürgerversicherung für alle (auch für Abgeordnete!) ein.

Wahlprüfstein 7*

Frage 7.)

Der Wettbewerb um Nachwuchskräfte vergrößert sich zunehmend, der bestehende Personalmangel wird sich durch die Verrentungs- und Pensionierungswelle in den kommenden Jahren auch im Bereich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer drastisch verschärfen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- durch eine konkurrenzfähige Vergütung, die die Inflation nicht nur ausgleicht, sondern einen Kaufkraftzuwachs bedeutet, der hessischen Tarifbeschäftigten in den kommenden Einkommensrunden sicherstellen, dass das Land Hessen als Arbeitgeber den Wettbewerb um Arbeits- und Fachkräfte erfolgreich bestehen kann?

Ja / Nein
Ggf. Erläuterungen

 

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CDU

Ja.  
Wir stehen für eine leistungsgerechte und verfassungskonforme Beamtenbesoldung und eine gute Bezahlung im öffentlichen Dienst. Grundsätzlich muss in den stattfindenden und kommenden Tarifverhandlungen stets ein fairer Ausgleich gefunden werden, der alle Interessen angemessen berücksichtigt. Dass die Details der Ausgestaltung der Tarifverträge von starken und verantwortungsbewussten Tarifpartnern bestimmt wird, gehört zu den Grundprinzipen der Sozialen Marktwirtschaft, zu der wir uns bekennen. Wir sind sicher, dass dies – trotz der großen Herausforderungen für beide Verhandlungspartner – auch in den anstehenden Verhandlungen gelingen wird.

 Wir bauen dabei auf einem guten Fundament auf. Die Beschäftigung im Geltungsbereich des TV-H ist aus Sicht der CDU Hessen attraktiv und konkurrenzfähig. Der sog. „Hessentarif“ nimmt bereits heute eine Vorbildfunktion für den übrigen öffentlichen Dienst ein. Er sichert schon jetzt eine gute Bezahlung und zudem in über 160 Punkten eine bessere Regelung als der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Tarifhoheit des Landes hat sich bewährt und nutzt dank vieler Vorteile (Hessenticket, Familienzuschläge u.a.) vor allem den Beschäftigten. An ihr halten wir auch zukünftig fest und werden den Tarifvertrag für die Angestellten des Landes weiter an die Bedürfnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie mit unseren Tarifpartnern an die aktuelle Arbeitsmarktsituation anpassen.  

Wir wollen zudem durch ein Maßnahmenbündel die Attraktivität des öffentlichen Dienstes weiter steigern. Gerade bei der Gewinnung von Nachwuchsarbeitskräften gewinnen die Rahmenbedingungen der Arbeitsgestaltung eine immer größer werdende Bedeutung.

Bündnis 90/Die Grünen

Neben einem sicheren Arbeitsplatz, flexiblen Arbeitszeitmodellen und guter Personalentwicklung ist eine attraktive Vergütung der Tarifbeschäftigten eine Grundvoraussetzung dafür, dass der öffentliche Dienst im 

Wettbewerb um die klügsten Köpfe bestehen kann. Die möglichen Steigerungen im Tarif unterliegen der Tarifautonomie, aus grundsätzlichen Erwägungen äußern wir uns zu dieser Frage im Vorfeld von Tarifverhandlungen nicht.

SPD

Wir wollen, dass der öffentliche Dienst konkurrenzfähig bleibt. Eine faire und angemessene Entlohnung der Tarifbeschäftigten unterstützen wir.

AfD

Ja. Die AfD Hessen will neben einer konkurrenzfähigen Vergütung insbesondere bei der Gewinnung von Nachwuchskräften, aber auch zur Pflege des Personalbestandes einen besonderen Schwerpunkt bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen (Weiterbildung, bessere Arbeitsbedingungen, etc.) setzen

FDP

Die Freien Demokraten stehen in der kommenden Legislaturperiode, soweit Spielraum besteht, der Prüfung einer Anpassung offen gegenüber. Eine solche Anpassung muss immer bedarfsorientiert erfolgen. Ziel muss dabei sein, beim Wettbewerb um Fachkräfte konkurrenzfähig zu sein und die Situation des Landes Hessen zu verbessern.  

DIE LINKE

Ja! 
Wir betrachten die Entwicklung der Gehälter und der Besoldungen in Hessen schon seit Jahren mit Sorge. Wir unterstützen am konsequentesten von allen Fraktionen die jeweils aufgestellten Tarif- und Besoldungsforderungen der Gewerkschaften des ÖD und nahmen und nehmen auch an den entsprechenden Aktionen und Streikveranstaltungen aktiv teil. Das ist unser Verständnis von Solidarität! Wenn die gewerkschaftlichen Forderungen konsequent umgesetzt werden führt dies auch zu einer schrittweisen Verbesserung der Besoldung gegenüber der privaten Wirtschaft.  

Wahlprüfstein 8*

Frage 8.)

Die Entgeltordnung zum TV-H gilt als dringend überarbeitungsbedürftig. Alte Berufsbilder sind aus der Arbeitswelt verschwunden, neue sind hinzugekommen. In vielen Einzeltatbeständen entspricht die Entgeltordnung nicht mehr den realen Verhältnissen.

Bei der Tarifeinigung vom Oktober 2021 zum TV-H wurde konkret vereinbart, dass die Entgeltordnung konsequent überarbeitet wird. Dies ist jedoch seither nicht geschehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- die Entgeltordnung zeitnah überarbeiten?

Ja / Nein
Ggf. Erläuterungen

 

_____________________________________________________________________________________

CDU

Ja.  Auch die Entgeltordnung werden wir unter Verweis auf unsere bereits dargestellten Zielsetzungen zum Erhalt eines zeitgemäßen und attraktiven öffentlichen Dienstes selbstverständlich evaluieren und entsprechend anpassen.

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Die Corona-Pandemie hat viele Kräfte gebunden, so dass einige Themen wie die Überarbeitung der Entgeltordnung noch angegangen werden konnten. Dies soll aber insbesondere im Hinblick auf eine sich verändernde Arbeitswelt und die Entstehung neuer Berufsbilder nach der Landtagswahl zügig in Angriff genommen werden.   

SPD

Änderungen der Entgeltordnung gilt es in der nächsten Legislaturperiode zu prüfen.

AfD

Ja. Im Rahmen der anstehenden Reform einer verfassungsgemäßen Alimentation und Entgelttabelle wird sich die AfD Hessen für eine entsprechende Evaluation und Anpassung einsetzen.

FDP

Ja. Wir werden die Entgeltordnung an realen Verhältnissen überprüfen und bei Bedarf überarbeiten.  

DIE LINKE

Ja! Wir betrachten die Entwicklung der Gehälter und der Besoldungen in Hessen schon seit Jahren mit Sorge. Wir unterstützen am konsequentesten von allen Fraktionen die jeweils aufgestellten Tarif- und Besoldungsforderungen der Gewerkschaften des ÖD und nahmen und nehmen auch an den entsprechenden Aktionen und Streikveranstaltungen aktiv teil. Das ist unser Verständnis von Solidarität! Wenn die gewerkschaftlichen Forderungen konsequent umgesetzt werden führt dies auch zu einer schrittweisen Verbesserung der Besoldung gegenüber der privaten Wirtschaft. 

Wahlprüfstein 9*

Frage 9.)

Neben den Tarifverhandlungen und der Überarbeitung der Entgeltordnung haben sich in der Vergangenheit die unterjährigen Gespräche zur Tarifpflege als wichtige Elemente erwiesen, um den tarifrechtlichen Rahmen auch in Details auf dem aktuellen Stand halten zu können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- regelmäßig Gespräche zur Tarifpflege terminieren?

Ja / Nein
Ggf. Erläuterungen

 

_____________________________________________________________________________________

CDU

Ja. Der regelmäßige Austausch mit den Tarifparteien und Gewerkschaften war und ist uns wichtig. Mit den Personalvertretungen und Gewerkschaften im öffentlichen Dienst werden wir weiterhin konstruktiv und vertrauensvoll zusammenarbeiten, um den Staat als attraktiven Arbeitgeber gemeinsam mit den Beschäftigten weiterzuentwickeln.  

Bündnis 90/Die Grünen

Ja.

SPD

Ja. Ein enger Austausch mit den Gewerkschaften auch in dieser Frage ist uns wichtig.

AfD

Ja. Eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Personalvertretungen und Gewerkschaften im öffentlichen Dienst ist eine wichtige Grundlage für die notwendige Weiterentwicklung der Vertragsbedingungen.

FDP

Ja.

 

DIE LINKE

Ja! Siehe auch unsere Antwort zu Frage 8!

Wahlprüfstein 10*

Frage 10.)

Das Land Hessen kann als Arbeitgeber oder Dienstherr mit der weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft besser bestehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Mit welchen konkreten Maßnahmen (bspw. Teilzeitmodelle, Altersteilzeit) werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege weiter ausbauen?

Freitext

 

_____________________________________________________________________________________

CDU

Kinder und Familien sind unsere Gegenwart und Zukunft. Familienfreundliche Politik steht daher im Mittelpunkt unserer Arbeit.  

Als CDU Hessen setzen wir uns dafür ein, dass sich das Land auch in Zukunft durch besonders familienfreundliche Rahmenbedingungen auszeichnet. Wir wollen die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf weiter fördern.  Hierzu gehören zeitgemäße Arbeitsplätze und Ausstattung, der Ausbau des mobilen Arbeitens, digitale Arbeitsmethoden und eine wertschätzende Führungskultur. 

Aufbauend auf die Vielzahl an Maßnahmen, mit denen wir begonnen haben, den öffentlichen Dienst zeit- und zukunftsgerecht aufzustellen, wollen wir die Arbeitsbedingungen flexibler und moderner gestalten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hessischer Behörden sollen neben ihren herkömmlichen Büros wohnortnahe Arbeitsplätze nutzen können. Auf Basis der Erfahrungen in der Finanzverwaltung wird dieses Angebot schnell erreichbarer Hessenbüros ausgeweitet. 

Wir werden die (Notfall-)Kinderbetreuung für die Verwaltung weiter bedarfsorientiert ausbauen. Um die Erwerbs- und Vollzeitquote insbesondere von Frauen zu erhöhen, müssen u.a. Arbeitszeiten flexibler gehandhabt werden. 

Zeitwertkonten wollen wir praktikabler gestalten und als Familienzeitkonten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nutzbar machen.  Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen sollen dabei gleiche Karrierechancen und Zugang zu Führungsaufgaben haben.  

 

Bündnis 90/Die Grünen

Wir wollen durch flexible Arbeitszeitmodelle, die Nutzung des Lebensarbeitszeitkontos und der HomeOffice Regelungen sowie die Nutzung dienstrechtlicher Freistellungsmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von 

Familie und Beruf, sowie Pflege und Beruf weiter verbessern. Grundsätzlich möchten wir durch eine Flexibilisierung des Angestellten- und Beamtenrechts die Chancen des Seiteneinstiegs erleichtern und vorherige andere Berufserfahrungen auch stärker in der Laufbahnentwicklung berücksichtigen. Um Attraktiv für Fachkräfte zu sein, ist es darüber hinaus unerlässlich in unseren Behörden für eine gute 

Arbeitskultur zu sorgen. Wir fördern daher Antidiskriminierung nach innen wie nach außen und wollen 

Themen wie interkulturelle Kompetenzen, den Umgang mit Aggressionen und Antidiskriminierung in der Aus- und Weiterbildung stärken. Dafür setzen wir uns als Land, aber auch in Partnerschaft mit den Kommunen als Arbeitgeber, weiter ein.

SPD

Wir wollen Teilzeit ermöglichen und ausbauen, auch, um die Vereinbarkeit von Familie Beruf und Pflege zu verbessern. Dies haben wir in dieser Legislaturperiode mit einem Gesetzentwurf deutlich gemacht. Weitergehende Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden wir prüfen.

AfD

Für die Alternative für Deutschland hat die Familie einen hohen Stellenwert. 

Insbesondere mittels “Homeoffice“ und der Einrichtung von „Kinderbetreuungsplätzen am Arbeitsplatz“ - in den Bereichen in denen es möglich ist -, wollen wir die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege fördern.  

FDP

Die Freien Demokraten setzen sich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst ein. Wir wissen, dass die Doppelaufgabe oft belastend ist und Familien sich mehr Zeit für sich neben einem herausfordernden Berufsalltag wünschen. Trotz alldem darf ein berufliches Weiterkommen nicht an der Vereinbarkeit von Familie und Beruf scheitern. Wir werden uns daher hinsichtlich eines beruflichen 

Weiterkommens dafür einsetzen, dass nach Eignung, Befähigung und fachlicher 

Leistung über eine Beförderung entschieden wird. Wichtig ist jedoch, die Beurteilungsregelungen der einzelnen Ressorts so anzupassen, dass eine familienbedingte Teilzeittätigkeit nicht zu einer schlechteren Beurteilung führt, denn diese ist Grundlage einer jeden Beförderungsentscheidung. Damit wäre eine zeit- und verfassungsgemäße Frauenförderung erreicht. 

Wir setzen uns überdies für flexible Arbeitszeiten sowie Kitas am Arbeitsort ein, damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht nur theoretisch möglich ist, sondern auch gelebt werden kann.

DIE LINKE

Um die Attraktivität des ÖD zu erhöhen müssen die Arbeitszeiten reduziert und noch flexibler werden. Die Regelungen zur Betreuung von Kindern und kranken- oder pflegebedürftigen Angehörigen muss gemeinsam mit den Gewerkschaften weiterentwickelt werden. Die aufkommende Debatte zur Einführung einer vier-Tagewoche sollte deshalb breit geführt und angegangen werden.

Zusatzfrage Wahlprüfstein 10*

Zusatzfrage 10.)

Werden Sie die Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmer und Beamte reduzieren, zunächst auf 39 Stunden, mit einem Abstand nach unten für Schichtdienstleistende?

Ja / Nein
Ggf. Erläuterungen

 

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CDU

Nein.  Die Wochenarbeitszeit der Arbeitnehmer ist Teil der Einigung der Tarifpartner und nicht gesetzlich geregelt. Zu dieser Einigung gehört neben der 40Stunden-Woche und den im Tarifvertrag vereinbarten Sondertatbeständen auch, dass hessische Beschäftigte im Öffentlichen Dienst aktuell vom Hessen-Tarif und dadurch von vielen hessischen Sonderregelungen, wie der 

Familienzulage, dem Hessenticket oder der stufengleichen Höhergruppierung profitieren. Dies halten wir weiterhin für eine faire Lösung im beiderseitigen Interesse.  

Wir wollen den anstehenden Verhandlungen nicht vorgreifen, aber eine pauschale Reduzierung der Arbeitszeit wäre aus unserer Sicht – insbesondere in Anbetracht der enormen finanziellen Herausforderungen, die bereits die dargestellten Maßnahmen für eine gute Bezahlung der Tarifbeschäftigten und eine verfassungskonforme Besoldung der Beamtinnen und Beamten mit sich bringen – kaum seriös zu finanzieren und würde zudem den Fachkräftemangel verschärfen. 

Eine ähnliche Problematik stellt sich bei den Beamten. Wir sehen derzeit die Priorität klar bei der Wiederherstellung einer verfassungskonformen Alimentierung und einer systemgleichen Übertragung der Tarifergebnisse. Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit würde einen enormen Stellenzuwachs nach sich ziehen – die Besetzung der Stellen wäre derzeit aber angesichts des Mangels an qualifizierten Fachkräften kaum möglich. Die Folge wäre eine Arbeitsverdichtung für die Mitarbeitenden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die 41. Wochenstunde der Beamten auf ein Lebensarbeitszeitkonto eingezahlt wird, welches flexibel genutzt werden kann und von vielen Beamten sehr begrüßt wird. 

Für Bedienstete – sowohl unter den Angestellten als auch unter den Beamten – mit besonders belastenden Arbeitszeiten, wie z.B. im Schichtdienstbetrieb, sind selbstverständlich auch zukünftig gruppenspezifische Lösungen zu finden. 

 

Bündnis 90/Die Grünen

Wir sind für Vorhaben aufgeschlossen, die die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöht und prüfen derartige Vorschläge grundsätzlich ergebnisoffen. In Zeiten, in denen in der Privatwirtschaft bereits mit der Vier-Tage-Woche experimentiert wird, sollten wir auch im öffentlichen Dienst über diese Möglichkeiten nachdenken. Dies würde insbesondere für Eltern und Pflegenden eine ausgewogene Balance von Berufs- und Privatleben ermöglichen und damit Stress und psychischen Erkrankungen wie Burn-Out vorbeugen.

SPD

Wir wollen die Verkürzung der Arbeitszeit für Schichtdienstleistende in einem Stufenplan umsetzen.

AfD

Nein / Ja. Die AfD Hessen hält in der aktuellen Situation eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden für angemessen. Eine generelle Reduzierung der Arbeitszeit ist angesichts des Arbeitskräftemangels, aber auch wegen der notwendigen Reformen bei den Rückstellungen und den verfassungsgemäßen Besoldungsanpassungen nicht umsetzbar. Eine von der 40 Stunden Wochenarbeitszeit nach unten abweichende Arbeitszeit für Schichtdienstleistende befürwortet die AfD Hessen.      

FDP

Nein. Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit könnte zu einem erhöhten Personalbedarf führen, um die gleiche Arbeit zu bewältigen. Dies könnte Auswirkungen auf die Personalressourcen haben. Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit könnte zu einer Umverteilung der Arbeitsbelastung führen, um sicherzustellen, dass alle Aufgaben und Verantwortlichkeiten effektiv erfüllt werden können.  

DIE LINKE

Ja klar! Das ist mehr als Überfällig! Im Übrigen treten wir weiterhin für eine weitere Reduzierung der Wochenarbeitszeiten, hin zur 35 Stunden-Wochen ein.

Wahlprüfstein 11*

Frage 11.)

Der Schutz der Beschäftigten vor gewaltsamen Übergriffen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ungeachtet der Verbesserungen im Straf- und Versorgungsrecht (Angriffsentschädigung), der Rundverfügung der Generalstaatsanwaltschaft und der Schaffung von Sonderdezernaten bei den hessischen Staatsanwaltschaften sind weitere wichtige Maßnahmen aus dem Bekämpfungskonzept (sog. „Lebenslagenmodell“) des dbb Hessen noch nicht umgesetzt.

 Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- konsequent weitere Maßnahmen aus unserem Bekämpfungskonzept umsetzen?

Ja / Nein Erläuterungen

 

_____________________________________________________________________________________

CDU

Ja.  Die CDU-geführte Landesregierung hat sehr deutlich bewiesen, dass sie entschlossen für den Schutz ihrer Beschäftigten einsteht. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die im Dienst der Allgemeinheit tätig sind, verdienen besondere Wertschätzung und Schutz.  

Jede verübte Straftat gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und gegen kommunale Mandatsträger muss zur Anzeige gebracht und die Betroffenen durch den Dienstherrn unterstützt werden. Für uns ist klar: Gewalt gegen Helfer und den Öffentlichen Dienst ist absolut tabu! Hier muss die Gesellschaft ein klares Zeichen setzen. Den Forderungen von Innenminister Beuth und Justizminister Prof. Dr. Poseck nach einer Erhöhung der Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf Einsatzkräfte schließen wir uns an. Täter, die Einsatzkräfte tätlich angreifen, dürfen nicht mit einer Geldstrafe davonkommen können.  Diese Forderung werden wir gegenüber der Ampel-Regierung und insbesondere gegenüber der zuständigen Bundesinnenministerin auch in Zukunft weiterhin forcieren.  

Für Menschen, die Opfer von Gewalt geworden sind, wollen wir Angebote stärken, die helfen, mit der erlebten Gewalt einen Umgang zu finden. In diesem Zusammenhang haben wir bspw. auch die bundesweit einmalige Angriffspauschale eingeführt, die bei Dienstunfällen von Beamten oder Angehörigen des öffentlichen Dienstes aufgrund eines rechtswidrigen Angriffs gewährt wird.  

Gern suchen wir mit den Vertretern der Beschäftigten und den Gewerkschaften den Austausch über weitere mögliche und nötige Schritte.  

Neben diesen repressiven Maßnahmen ist uns als CDU Hessen Prävention sehr wichtig. Wir brauchen wieder mehr Respekt, Dank und Anerkennung sowie Bewusstsein für die Leistungen aller Einsatzkräfte in der Bevölkerung. Aufbauend auf den Erfahrungen der erfolgreichen hessischen „RespektKampagne” und unter Beteiligung von Kommunen, dem Sport, von Kirchen, Verbänden und den Medien wollen wir ein Bündnis für gelebte Werte im 

Alltag gründen. Wir wollen keine Ellenbogengesellschaft, sondern Zusammenhalt mit Respekt, Fairness und Solidarität. Wir wollen noch mehr Miteinander – auch im Alltag, an Bahnhöfen, in Bussen oder auf der Straße. Das ist von unschätzbarem Wert. Die Rücksichtnahme, das selbstverständliche Helfen und Zivilcourage sollen landesweit wieder gelebte Werte bilden.  

 

Bündnis 90/Die Grünen

Ja, das werden wir. Gewalt - auch verbale Gewalt - ist absolut inakzeptabel. Wir sind es unseren Bediensteten deshalb schuldig, sie bestmöglich vor Angriffen zu schützen. 

Das Konzept des dbb enthält dabei viele wichtige Hinweise und viele gute Vorschläge, um Gewalt gegenüber unseren Bediensteten vorzubeugen oder sie effektiv strafrechtlich zu verfolgen, etwa durch entsprechende Ausgestaltung der räumlichen Situation am Arbeitsplatz durch Beseitigung von Sichtsperren, verbesserte Zugangskontrollen oder die Einrichtung von effektiven Alarmsystemen, durch organisatorische Gestaltung wie die Doppelbesetzung problematischer Außendienste und fürsorgerische Maßnahmen wie Betreuung und Supervision.

Diese und andere Maßnahmen sollen für sich und in der Summe deutlich machen, dass die Gefahr durch Übergriffe nicht verharmlost wird und die Bediensteten sich aufgehoben fühlen können. Der zunehmenden Verrohung der Gesellschaft muss im Großen wie im Kleinen nachdrücklich entgegengetreten werden.

SPD

Immer mehr Einsatz- und Rettungskräfte werden im täglichen Einsatz behindert, beleidigt oder angegriffen. Das ist aus unserer Sicht ein nicht hinnehmbarer Zustand. Neben einer konsequenten Strafverfolgung bedarf es weiterer vielfältiger Maßnahmen und Ansätze (auch präventiver Art), um diesen Aggressionen und Gewaltakten schnell und konsequent entgegenzusteuern. Das Bekämpfungskonzept des dbb enthält aus unserer Sicht viele wichtige Ansätze.

AfD

Ja. Die AfD sieht es insbesondere als erforderlich an, das Dunkelfeld aufzuhellen und anhand entsprechender Lagebilder und Statistiken die erforderlichen Maßnahmen zu priorisieren. 

FDP

Ja. Das Land muss als Dienstherr für den bestmöglichen Schutz seiner Beschäftigten sorgen. Dazu gehören eine gute Ausstattung und eine schnelle konsequente Strafverfolgung derjenigen, die Beschäftigte des öffentlichen Dienstes angreifen, verletzen oder beleidigen. Insbesondere den Polizeibeamtinnen und -beamten sowie den Feuerwehrleuten und dem im Rettungsdienst tätigen Menschen gebührt mehr Respekt, Wertschätzung und Schutz. 

Die Übergriffe auf Polizei und Rettungskräfte, aber auch auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst werden immer häufiger. Oft bleiben die Straftaten für Täter folgenlos und wenn eine Strafverfolgung erfolgt, dann dauern die Verfahren aufgrund fehlender personeller Kapazitäten häufig sehr lang. Durch eine schnelle und konsequente Strafverfolgung sollte jedoch sichergestellt werden, dass in diesen Fällen die Reaktion des Rechtsstaates unmittelbar auf die Tat folgt. 

Dies hat für den Täter selbst repressive Effekte, jedoch ebenso präventive für ihn und Dritte, die durch die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats von der Begehung von Straftaten abgehalten werden. 

Um dieses Ziel einer schnellen und konsequenten Strafverfolgung zu erreichen, wird von uns Freien Demokraten die ZweiSäulen-Strategie verfolgt. Hierzu gehört die Stärkung der Polizei in Form des Aufbaus von sieben Zentren zur Verfolgung von Straftaten gegen den Staat (angesiedelt bei den sieben Flächen-Polizeipräsidien). In diesen Zentren sollen jeweils vier zusätzliche Beamtinnen und Beamte der Polizei alle im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Polizeipräsidiums begangenen oben genannten Delikte bearbeiten. Darüber hinaus soll die Ernennung eines festen Ansprechpartners auf Abteilungsleiterebene in jeder der neun hessischen Staatsanwaltschaften sowie die Schaffung jeweils einer zusätzlichen neuen Dezernentenstelle (Staatsanwältin/Staatsanwalt) erfolgen. 

Es werden sodann regelmäßige Austausche zwischen den zuständigen Staatsanwälten und den Mitgliedern des Zentrums zur Verfolgung von Gewalt gegen den Staat durchgeführt. Ebenso wird eine priorisierte Bearbeitung der jeweiligen Straftaten vorgenommen. 

 

DIE LINKE

Ja! Gewalt gegen Menschen lehnen wir in jeglicher Form ab. Es muss oberste Aufgabe des Dienstherrn sein, alle Mitarbeiter:innen nach besten Kräften vor Gewalt und Übergriffen zu schützen. Eine weitere Strafrechtsverschärfung halten wir allerdings nicht für notwendig und sinnvoll, da in den meisten Fällen keine Abschreckungswirkung entfaltet wird. 

Wahlprüfstein 12*

Frage 12.)

Nachhaltige Arbeitgeberattraktivität beginnt zunächst bei der eigenen Ausbildung. Diese ist häufig der Einstieg in eine Berufslaufbahn im öffentlichen Dienst und eine wichtige Grundlage, um Fachkräfte zu gewinnen. Im öffentlichen Dienst gibt es bereits eine vielfältige Auswahl an Ausbildungs- und Studienangeboten, die zukünftig quantitativ und qualitativ ausgebaut werden müssen. Gleichzeitig braucht es auch verlässliche, unbefristete Übernahmeperspektiven bei einem erfolgreichen Abschluss.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in der Landesverwaltung ausbauen und verlässliche Übernahmeperspektiven schaffen?

Ja / Nein
Ggf. Erläuterungen

 

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CDU

Ja. Zusätzlich zu den bereits genannten Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und Modernisierung des öffentlichen Dienstes, wollen wir die Fachkräfte von morgen verstärkt selbst bedarfsgerecht ausbilden.  

Das Land als Arbeitgeber bietet vielfältige Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Fachrichtungen und Qualifikationsebenen. Diese werden wir ausbauen und noch attraktiver gestalten. 

Den Auszubildenden und Studierenden in der Landesverwaltung werden wir verlässliche und unbefristete Übernahmeperspektiven bieten, um diese als Beschäftigte beim Land zu halten. 

Einstiegs- und Karriereperspektiven sollen sich dabei stärker an Leistung und Kompetenzen und weniger an formalen Qualifikationen orientieren. Damit wollen wir auch den Quereinstieg und den Wechsel zwischen Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst erleichtern. 

Bündnis 90/Die Grünen

Ja. Um dringend benötigte Fachkräfte an das Land zu binden, ist es sinnvoll und wichtig, sie anhand des je konkreten nach Möglichkeit selbst auszubilden. Dies trägt auch zur verstärkten Identifikation mit dem zukünftigen Arbeitgeber, dem Land Hessen, bei. Wir werden deshalb die bereits vorhandenen 

Einrichtungen, in denen künftige Fachkräfte ausgebildet werden, weiter ausbauen. Mit der Einrichtung der Hochschule für Verwaltung und Öffentliches Management (HöMS) haben wir gezeigt, dass wir auf diesem 

Feld auch neue Wege beschreiten wollen. 

Dass wir unseren gut ausgebildeten Absolventen eine Übernahmezusage geben werden, ist für uns selbstverständlich und angesichts der bevorstehenden Umwälzungen auf dem Arbeitsmarkt auch klar und eindeutig im Interesse des Landes selbst.

SPD

Wir brauchen in Hessen gute Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten. Wir wollen unseren Auszubildenden Perspektiven in Hessen schaffen. Dafür bedarf es passgenaue Ausbildungs- und Studienplätze. Dafür setzen wir uns ein.

AfD

Ja. Für die AfD stellt die Bildung einen hohen Wert dar. Leistungsbereitschaft und Disziplin sind die notwendigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium, Ausbildung bzw. die berufliche Bildung, sowie Weiterbildung. Sie sind die tragenden Säulen für beruflichen und persönlichen Erfolg.  

Die Landesverwaltung benötigt gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Deshalb hält die AfD ein umfassendes Ausbildungs- und Studienprogramm für sinnvoll. Hier erbrachte gute Leistungen verdienen Anerkennung in Form von garantierten Übernahmen.

FDP

Ja.  Wir Freie Demokraten sprechen uns für den Ausbau der Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in der Landesverwaltung und der Schaffung verlässlicher Übernahmeperspektiven aus. 

Als Beispiel kann der Bereich der Polizei genannt werden. Hier setzen wir uns gegen den massiven Verlust von Fachkräften ein und fordert daher mit nochmals 1.500 zusätzlichen Polizisten eine starke Präsenz.

Wir fordern, dass sich unsere Polizeivollzugskräfte auf ihre Aufgaben konzentrieren können; bestehende 

Dokumentationspflichten sind daher kritisch zu prüfen und auf das zu reduzieren, was rechtsstaatlich notwendig und geboten ist. Wir wollen zudem die Zahl der Polizeiverwaltungsangestellten erhöhen, die sich um administrative Tätigkeiten wie Schreibarbeiten und Datenverarbeitung kümmern. Überdies wollen wir Aufstiegs- und Weiterentwicklungschancen schaffen, um den Polizeiberuf wirtschaftlich attraktiv zu halten.

Als weiteres Beispiel kann der Beruf der Erzieherin/des Erziehers dienen: wir wollen eine Ausbildungsvergütung für Erzieherinnen und Erzieher, sodass Auszubildende von der finanziellen Last befreit werden. 

Auch fordern wir die Anerkennung und Wertschätzung von Lehrerinnen und Lehrern. 

Besonders wichtig erscheint uns dabei, die hessische „Sommerferienlehrerarbeitslosigkeit“ zu beenden und befristete Anstellungsverträge in den Sommerferien aufrechtzuerhalten, wenn eine Weiterbeschäftigung beabsichtigt ist. 

Bzgl. der Verwaltungsangestellten im allgemeinen öffentlichen Dienst setzen wir uns für eine vorausschauende Personalplanung ein. Uns ist bewusst, dass durch den Abgang der älteren Beschäftigten eine Lücke entsteht, die mit neuem, sachkundigem Personal zu füllen ist.  

DIE LINKE

Ja! Wir sind als DIE LINKE. schon immer für eine Erhöhung der Ausbildungsplätze und der Anwärter:innen-Stellen in allen Bereichen der Landesverwaltung eingetreten. Dies werden wir auch weiterhin tun! Wir unterstützen zudem die gewerkschaftliche Forderung nach unbefristeter Übernahme nach der Ausbildung.

Wahlprüfstein 13*

Frage 13.)

Die Digitalisierung schreitet auch im öffentlichen Dienst voran. Dies geschieht jedoch nicht flächendeckend mit der notwendigen Geschwindigkeit, unter Einbindung des Personals und der zuständigen Personalräte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Wie wollen Sie –im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung– die Digitalisierung im öffentlichen Dienst in Hessen voranbringen und zugleich die Risiken (Datenschutz, Personal, etc.) geringhalten?

Freitext

 

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CDU

Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg haben die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes unter Beweis gestellt. Wir sind überzeugt davon, dass die öffentliche Verwaltung über ein enormes Potential verfügt. Die Digitalisierung bietet dabei große Chancen, verwaltungsinterne Abläufe effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten.  

Wir wollen eine Verwaltung, deren Leistungen im Land und in den Kommunen durchgehend und übergreifend vom Antrag bis zum Bescheid auch digital, rund um die Uhr (24/7), einfach, transparent, barrierefrei und zuverlässig zur Verfügung stehen. Wir wollen bis zum Jahr 2030 alle Behördengänge der Bürgerinnen und Bürger im Land und in den Kommunen vollständig digital ermöglichen. Damit können wir Verfahren effizienter gestalten und schneller machen und den Komfort für die Bürgerinnen und Bürger erhöhen.  Die Behörden sollen allerdings auch weiterhin direkt und persönlich für die Menschen erreichbar bleiben. Wir richten dazu in allen hessischen Behörden Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger ein, in denen sie ihre Anliegen persönlich vorbringen und Auskunft sowie Rat erhalten.  

Wir setzen uns für die zeitnahe Einführung einer bundesweit einheitlichen elektronischen Identifizierung (eID) ein. Mithilfe der digitalen Identifizierung sollen Behördengänge, Unterschriften und die digitale Zustellung von amtlicher Post ermöglicht werden. Papiernachweise werden wir zunehmend durch Registerabfragen ersetzen, die händische Unterschrift durch elektronische ID-Lösungen. 

Folgende Prinzipien werden wir bei unserer Strategie zur Verwaltungsdigitalisierung weiterverfolgen:  

•Bürger sollen Informationen nur noch einmal mitteilen. Die Daten können für künftige Interaktionen wiederverwendet werden („Once only-Prinzip“).  

•Im „One-Stop-Shop”-Verfahren können Bürgerinnen und Bürger in nur einer digitalen Sitzung eine gewünschte Dienstleistung abwickeln.

  •Leistungen werden in bestimmten Lebenslagen wie z.B. der Geburt eines Kindes automatisiert bereitgestellt, ohne gesonderten Antrag – im Einklang mit Datenschutz und nur mit entsprechender Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger („No-Stop-Shop-Verfahren“)  

Die noch offenen Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG) werden gemeinsam mit den Kommunen stringent umgesetzt und die Erfahrungen, die Ebenen übergreifend mit Kommunen, Bund und den anderen Ländern z.B. im Rahmen des EfA-Prinzips („Einer für alle“) gewonnen wurden, wollen wir für die zukünftige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen positiv nutzen. Den mobilen Zugang zu Verwaltungsleistungen werden wir über die Hessen App, die für alle Verwaltungsdienstleistungen kostenlos zur Verfügung gestellt wird, noch weiter ausbauen. Wo sinnvoll, wollen wir Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz nutzen, z.B. durch Einsatz von Chatbots, digitale Assistenten etc.  

Bündnis 90/Die Grünen

Um die Digitalisierung innerhalb der Verwaltungen voranzubringen ist es zunächst unerlässlich, für eine in technischer Hinsicht zeitgemäße Büroausstattung zu sorgen. Das wollen wir weiter tun. Darüber hinaus müssen die Inhalte der Ausbildung an den Verwaltungsfachhochschulen an den Erfordernissen einer modernen Verwaltung ausgerichtet sein. 

Hierzu ist es auch nötig, überflüssige bürokratische Regelungen abzubauen, um nicht immer komplexere und schwierigere Verfahrensabläufe zu produzieren und unsere Verwaltung handlungsfähig und reaktionsschnell zu halten. In den Regierungspräsidien wird die sich aus dem Onlinezugangsgesetz ergebenden Pflicht zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen gerade innerhalb des Landesprojekts Digitale Modellbehörden (DMB) umgesetzt. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Verwaltungsprozesse medienbruchfrei, datensicher, standardorientiert, benutzerfreundlich und barrierefrei abgebildet werden.

Um die Sicherheit in diesem Bereich zu verstärken hat das Land in der 137. Plenarsitzung am 28.Juni zudem das Hessische Gesetz zum Schutz der elektronischen Verwaltung (Hessisches IT-Sicherheitsgesetz – HITSiG) – Drucks. 20/11197 zuDrucks. 20/10752 –verabschiedet. Darüber hinaus erhalten die Kommunalverwaltungen bereits heute in diesem Bereich Unterstützung durch das Land beispielsweise durch Hessen3C oder durch das KDLZ-CS, dem Kommunalen Dienstleistungszentrum Cybersicherheit. In Zukunft müssen jedoch weiterhin große Anstrengungen unternommen werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen für das Thema IT-Sicherheit zu sensibilisieren und fortzubilden.  

SPD

Insbesondere im Bereich der Digitalisierung gibt es deutlichen Nachbesserungsbedarf. Dies betrifft nicht nur den Bereich Polizei/Kriminalitätsbekämpfung, sondern den öffentlichen Dienst in Gänze. Durch die Digitalisierung des Arbeitsplatzes bieten sich zudem neue Chancen der effizienten Aufgabenerledigung der Ausgestaltung. Diese wollen wir als SPD nutzen. Bei der Ausweitung digitaler Möglichkeiten muss der Datenschutz immer mitberücksichtigt werden. Zudem müssen die Beschäftigten bei Veränderungen mitgenommen werden.

AfD

Bei der Umsetzung der Digitalisierung gibt es unter Schwarz-Grün erhebliche Versäumnisse. So wollte die Koalition beispielsweise die e-Akte in der Justiz bereits 2019 einführen. Jetzt will sie die Einführung bis Ende 2025 schaffen – unter Verdreifachung der Kosten. Aber auch die bisherige Bilanz des neu geschaffene Digitalministeriums ist nicht überzeugend. 

Zwar werden staatlicherseits hohe Beträge zum Breitbandausbau investiert, aber im ländlichen Raum gibt es noch zu viele ‘weiße Flecken‘. Auch im Bereich der Verwaltung tut sich viel zu wenig. Die AfD Hessen fordert die Einführung einer flächendeckenden digitalen Verwaltung auf Grundlage gesammelter, einheitlicher und nicht-personenbezogener Daten, bspw. Zur besseren Entscheidungsvorbereitung hinsichtlich des Einsatzes von Investitionen und Personal.

FDP

Ja. Wir setzen uns stark für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ein. 

Anregungen des dbb sind diesbezüglich besonders willkommen, da gerade die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die vor Ort die praktische Arbeit ausführen, einen großen Erfahrungsschatz haben. Wir wollen, dass die Beschäftigten diese praktische Erfahrung in die Digitalisierungsstrategie der Landesverwaltung einfließen lassen. Wir bauen daher auf einen regen Austausch mit dem dbb bzgl. des Themas der Digitalisierung der Hessischen Landesverwaltung. Es liegt im Interesse der vertrauensvollen Zusammenarbeit, wenn der Personalrat bei komplexen Neujustierungen in der Ablauforganisation und der fortschreitenden Digitalisierung, die auch den Beschäftigten betreffen, von Anfang an und Schritt für Schritt mitgenommen wird. 

Dazu gehört, dass interessierten Personalratsmitgliedern die informelle Mitarbeit in von der Verwaltung gebildeten Arbeitsgruppen, Workshops und Lenkungsausschüssen ermöglicht wird, um Diskussionen aufzunehmen, Risiken erkennen und abzuwägen, aber auch um sinnvolle Lösungsansätze für sich mittragen zu können. Darüber hinaus zählt zur Erhöhung der Akzeptanz auch die frühzeitige und ständige Information des Personalrats als Gesamtgremium durch den 

Dienststellenleiter. Auch sollte interessierten Personalratsmitglieder die Möglichkeit gegeben werden, an entsprechenden Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen, die an anerkannten Bildungseinrichtungen angeboten werden, teilzunehmen.

DIE LINKE

Wir denken, dass diese schwierigen Aufgaben nur mit dem Expertenwissen der jeweils unmittelbar Betroffenen angegangen werden kann. Sie wissen am besten was zu tun ist! Deshalb ist uns eine gewerkschaftliche Beteiligung in allen wesentlichen Fragen der Arbeitsorganisation, der technischen Ausstattung und bei der weiteren Digitalisierung besonders wichtig. Wir fordern, dass Gewerkschaften, wie Personalräte, bereits im Stadium der Vorüberlegungen zu Organisationsveränderungen und Digitalisierungsabsichten umfassend mit einbezogen werden. Damit könnten auch die bestehenden Risiken vermindert werden.

Zusatzfrage Wahlprüfstein 13*

Zusatzfrage 13.)

Welche Maßnahmen wollen Sie initiieren, um die Kompetenzen der Beschäftigten zu stärken und ebenfalls die an sie gestellten erhöhten Anforderungen zu berücksichtigen?

Freitext

 

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CDU

Das mobile Arbeiten wird wesentlicher Bestandteil der Arbeitsorganisation – es ist ein Baustein dafür, dass das Land auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber bleibt, der die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht und Anreize für Nachwuchskräfte und Quereinsteiger bietet.  

Wir wollen unseren Beschäftigten die Möglichkeit bieten, an modernsten Arbeitsplätzen mit digitaler Ausstattung ihre Aufgaben umsetzen zu können. 

Den Anforderungen einer modernen Verwaltung wollen wir mit new-work Konzepten, die auch in der zukünftigen Planung von Gebäuden, Büros und Arbeitsplätzen Berücksichtigung finden, Rechnung tragen. Dazu gehört auch eine gute digitale Infrastruktur mit leistungsfähiger Breitbandanbindung und WLAN in allen Gebäuden. 

In vielen Bereichen geht Hessen unter Führung der CDU-Landesregierung entschlossen und vorbildlich voran. Einige Beispiele belegen dies:  

•Bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes befindet sich Hessen in der bundesweiten Statistik von flächendeckend verfügbaren Onlineservices mit 203 OZG-Leistungen auf Platz 3. 

•Mit dem Schulportal haben wir als eines der ersten Länder eine umfassende digitale Plattform geschaffen, die fast alle Schulen nutzen.  

•Mit dem InnovationHub110 nimmt die hessische Polizei eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung modernster mobiler und digitaler Methoden in der Polizeiarbeit ein.  

Diese und weitere Erfolge für eine digitale Verwaltung sind nur möglich durch gut ausgebildete und motivierte Beschäftigte mit digitalen Kompetenzen. Damit dieser Prozess gelingt, werden wir den Angehörigen des öffentlichen Dienstes umfassende Angebote zur Fort- und Weiterbildung unterbreiten. Wir werden dafür unter anderem an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit einen eigenen Studiengang anbieten, der Digitalisierungsspezialisten mit IT und Prozesskenntnissen für das Land ausbildet.

Bündnis 90/Die Grünen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Weg zu einer digitalen Verwaltung mitzunehmen. Wir werden uns als GRÜNE daher verstärkt dafür einsetzen, dass für alle Beschäftigten regelmäßige Fort- und Weiterbildungen angeboten werden. So können sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen mitgenommen fühlen und erhalten die Möglichkeit sich bei der Umsetzung der Digitalisierung in Verwaltungen selbst miteinzubringen.

SPD

Wir wollen Weiterbildungsmöglichkeiten ausbauen, auch um Überforderung zu vermeiden. Außerdem wollen wir beispielsweise im Bereich der Polizei neue Stellen schaffen und die Digitalisierung vorantreiben.

AfD

Zusätzlich zu umfassenden Schulungen der Mitarbeiter tritt die AfD Hessen für die Standardisierung digitaler, behördlicher Vorgänge und Formulare auf Grundlage des Online Zugangsgesetzes (OZG) ein. Dies dient der Entlastung, sowohl der Bürger, als auch der Mitarbeiter bei der Durchführung behördlicher Vorgänge.

FDP

Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine digitale Aktenführung. Durch den Einsatz von elektronischen Akten können Informationen effizienter verwaltet und geteilt werden. Digitale Akten ermöglichen einen schnelleren Zugriff, verbessern die Transparenz und erleichtern die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen. Weiterhin müssen Prozesse automatisiert werden. Die Automatisierung wiederkehrender und zeitaufwändiger Verwaltungsprozesse kann die Effizienz steigern und menschliche Fehler reduzieren. Beispiele hierfür sind automatisierte Genehmigungsworkflows oder elektronische Formulare. 
Zur Stärkung der Kompetenzen der Beschäftigten müssen digitale Schulungen erfolgen. Um die Digitalisierung erfolgreich umzusetzen, ist es wichtig, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über das nötige Know-how verfügen. Schulungen und Weiterbildungen sollten angeboten werden, um digitale Kompetenzen zu stärken und den Umgang mit neuen Technologien zu erleichtern. Bei der Digitalisierung der Verwaltung müssen Datenschutz und IT-Sicherheit gewährleistet werden. Es sollten entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um sensible Daten zu schützen und die Sicherheit der IT-Systeme zu gewährleisten.  

DIE LINKE

Die bestehenden Fortbildungsangebote im Bereich Digitalisierung sind erheblich auszubauen. Sie müssen auch stärker als bisher, insbesondere bei der Ausweitung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, datenschutzrechtliche Probleme vermitteln.

Wahlprüfstein 14

Frage 14.)

Die Rolle der Gewerkschaften wurde in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder beschnitten, z.B. durch das Tarifeinheitsgesetz oder die Reduzierung von Mitbestimmungsmöglichkeiten im Hessischen Personalvertretungsgesetz.

Hinzu kommt, dass aufgrund erheblich gestiegener Arbeitsverdichtung die Möglichkeiten und die Bereitschaft zur Ausübung ehrenamtlicher Gewerkschaftstätigkeit oder Personalratsarbeit erheblich eingegrenzt wurden. So fällt es z. B. zunehmend schwerer, Kolleginnen und Kollegen zu finden, die bereit sind, bei Personalratswahlen zu kandidieren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir Sie:

Welche konkreten Maßnahmen werden Sie -im Falle einer künftigen Regierungsverantwortung- zur Erhaltung der Bereitschaft zur Ausübung ehrenamtlicher Gewerkschafts- und Personalratsarbeit ergreifen?

Freitext

 

 

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CDU

Die Personalräte leisten ebenso wie die Gewerkschaften einen unverzichtbaren Beitrag im System des öffentlichen Dienstes. Durch vertrauensvolle, durchaus auch gelegentliche konfrontative, Diskurse werden die Belange von Öffentlichkeit, Gesellschaft und Bediensteten angemessen berücksichtigt.  Durch die kürzlich erarbeitete Personalvertretungsgesetz-Novelle wurden Beteiligungs- und auch Mitbestimmungsrechte der Personalräte gestärkt.

Bündnis 90/Die Grünen

Im März 2023 hat die Hessische Landesregierung mit der Novellierung des Hessischen 

Personalvertretungsrechts (HPVG), die Beteiligungsrechte für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst verbessert. Unter anderem wurde der Kreis der Wahlberechtigten angepasst und die Teilhabe –und 

Informationsrechte des Personalrats wurden verbessert. 

Darüber hinaus wurden die Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Einführung von Kurzarbeit und beim mobilen Arbeiten verbessert und das Wahlalter für das aktive Wahlrecht zum Personalrat gestrichen. Wir GRÜNE möchten die Mitbestimmungsrechte der Personalräte im Bereich Gesundheitsschutz, Digitalisierung und neue  

Arbeitsformen weiter ausbauen und stärken. Wir unterstützen natürlich auch Maßnahmen, die es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch stärker ermöglichen, sich für ehrenamtliche Gewerkschaft- und Personalratsarbeit zu engagieren.  

SPD

Wir als SPD wollen die Mitbestimmungsrechte stärken. Denn bessere Möglichkeiten tatsächlich Einfluss nehmen zu können stärken das Interesse an Gewerkschafts- und Personalarbeit. Wir wollen eine tatsächliche Novelle des Personalvertretungsgesetzes, um dies umzusetzen.

AfD

Die AfD Hessen dankt den ehrenamtlich Tätigen beim Personalrat und den Gewerkschaften, sieht hier aber keinen staatlichen Handlungsbedarf.

FDP

Ja. Für die Freien Demokraten ist die Gewährleistung der Rechte von Fachgewerkschaften und kleineren Gewerkschaften elementar für eine demokratische legitimierte Zusammensetzung der Personalvertretung. Eine Weiterentwicklung des Personalvertretungsrechts ist zukünftig im Dialog mit Fachverbänden sowie Interessenvertretern zu erreichen. Es ist wichtig, das Bewusstsein für die Rolle und Bedeutung der Gewerkschaftsarbeit und Personalratsarbeit zu schärfen. Die gesetzliche Verankerung und Stärkung der Rechte und Befugnisse von Personalräten ist entscheidend. 

Gesetze sollten klare Bestimmungen enthalten, die den Personalräten einen angemessenen Handlungsspielraum gewährleisten und sie vor ungerechtfertigten Einschränkungen oder Einschüchterungen schützen. Personalräte benötigen ausreichende Ressourcen, um ihre Aufgaben effektiv wahrnehmen zu können. Dazu gehören Zeit, Schulungen und finanzielle Mittel, um ihre Rechte und Pflichten umfassend erfüllen zu können. Darüber hinaus ist eine offene und kooperative Haltung der Verwaltung gegenüber den Personalräten ist wichtig. Die Verwaltung sollte die Zusammenarbeit mit den Personalräten fördern und ihnen den 

Zugang zu relevanten Informationen und Ressourcen ermöglichen. 

Es ist wichtig, ihre Arbeit und ihren Beitrag zur Gewerkschaftsbewegung anzuerkennen und angemessen zu würdigen. Um ihre Rolle effektiv ausfüllen zu können, sollten ehrenamtliche Gewerkschaftler Zugang zu Schulungen und Weiterbildungen erhalten. Dies stärkt ihre 

Kompetenzen und ihr Fachwissen in den Bereichen Arbeitsrecht, 

Verhandlungsführung, Kommunikation und Organisationsmanagement. Ehrenamtliche Gewerkschaftsarbeit wird oft neben beruflichen und persönlichen Verpflichtungen geleistet. Flexibilität muss ermöglicht werden, damit Gewerkschaftler ihre ehrenamtlichen Aufgaben mit ihren anderen Verpflichtungen in Einklang bringen können. Motivation und das langfristige Engagement der Ehrenamtlichen sind aufrechtzuerhalten. 

Ehrenamtliche Gewerkschaftler sollten in Entscheidungsprozesse und Planungen der Gewerkschaft eingebunden werden. Dies stärkt ihr Gefühl der Mitbestimmung und Eigenverantwortung und trägt zur Identifikation mit der Gewerkschaft bei. Um den Erhalt ehrenamtlicher Gewerkschaftler langfristig zu sichern, ist es essentiell, den Nachwuchs zu fördern. Dies kann durch gezielte 

Programme und Maßnahmen geschehen, die jüngere Mitglieder zur Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben ermutigen und unterstützen.

DIE LINKE

Wir wollen eine Mitbestimmung auf Augenhöhe. Deshalb haben wir uns auch immer wieder für eine umfassende Novelle des HPVG eingesetzt, die ihren Namen auch verdient! Die Rechte der Personalräte müssen gestärkt werden! Zudem muss die Arbeitsfähigkeit der Personalratsgremien, durch eine Verbesserung der Freistellungsmöglichkeiten, flankiert werden. Hessen hatte in den 80er und 90er-Jahren ein gutes Personalvertretungsrecht; Dazu muss es endlich wieder kommen!  

 

 

Antwortschreiben der Parteien -einzeln-

Antworten der CDU

Antworten der Bündnis 90/Die Grünen

Antworten der SPD

Antworten der AfD

Antworten der FDP

Antworten von Die Linke