Dienstrechtsänderungsgesetz beinhaltet beihilferechtliche Regelungen
„Die Änderung des Beihilferechts ist in Kraft getreten, die den Wegfall der beihilfeschädlichen Zuschussgrenze der Rentenversicherung in Höhe von 41,00€ manifestiert.
Das 3. Dienstrechtsänderungsgesetz (3. DRÄndG) ist am 24.11.2021 in Kraft getreten. Artikel 12 beinhaltet die beihilferechtlichen Regelungen.
Von dieser Neuregelung sind Versorgungsempfänger/innen betroffen, die aus früheren Angestelltentätigkeiten eine Rente aus einer Rentenversicherung und dadurch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung erhalten.
.Das Regierungspräsidium Kassel hat dankenswerterweise mittels 2 Merkblättern ausführliche Informationen, auch zu anderen Änderungen, gegeben.