04. Januar 2022
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Dienstrechtsänderungsgesetz beinhaltet beihilferechtliche Regelungen

„Die Änderung des Beihilferechts ist in Kraft getreten, die den Wegfall der beihilfeschädlichen Zuschussgrenze der Rentenversicherung in Höhe von 41,00€ manifestiert.

Das 3. Dienstrechtsänderungsgesetz (3. DRÄndG) ist am 24.11.2021 in Kraft getreten. Artikel 12 beinhaltet die beihilferechtlichen Regelungen.

Von dieser Neuregelung sind Versorgungsempfänger/innen betroffen, die aus früheren Angestelltentätigkeiten eine Rente aus einer Rentenversicherung und dadurch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung erhalten.

.Das Regierungspräsidium Kassel hat dankenswerterweise mittels 2 Merkblättern ausführliche Informationen, auch zu anderen Änderungen, gegeben.

 

2021_12 27_Beihilfe Merkblatt Beitragszuschuss_1

2021_12 27_Merkblatt Rechtsänderung 3.DRÄndG 24.11.21_1