dbb Hessen Nachrichten 04/2016
Besoldungsdiktat: Die Antwort von Innenminister Beuth ist nicht geeignet die Verfassungswidrigkeit zu widerlegen
Antwort von Innenminister Beuth auf Kleine Anfrage der Abgeordneten Faeser und Rudolph (SPD) zur Beamtenbesoldung in Hessen (Drucks. 19/3058) ist in keiner Weise geeignet, die Verfassungswidrigkeit des Besoldungsdiktats der Landesregierung zu widerlegen.