Die Verwendung des Logos durch Externe ist grundsätzlich genehmigungspflichtig (Ausgenommen Berichterstattung durch die Presse (Belegexemplar erbeten)). Eine Genehmigung setzt voraus, dass die Nutzung des Logos im Zusammenhang mit den Aufgaben des dbb Hessen steht, keine Beeinträchtigung des Ansehens des dbb Hessen durch die Nutzung zu erwarten ist und keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.
Die Verwendung des Logos durch Externe ist grundsätzlich genehmigungspflichtig (Ausgenommen Berichterstattung durch die Presse (Belegexemplar erbeten)). Eine Genehmigung setzt voraus, dass die Nutzung des Logos im Zusammenhang mit den Aufgaben des dbb Hessen steht, keine Beeinträchtigung des Ansehens des dbb Hessen durch die Nutzung zu erwarten ist und keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.