Verwaltungsgerichtshof: Besoldung in Hessen ist verfassungswidrig
02. Dezember 2021
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat einer Klage gegen die Besoldung des Landes, die der dbb Hessen angestrengt hatte, praktisch auf ganzer Linie recht gegeben und die Verfassungswidrigkeit der Besoldung des Landes Hessen eindeutig festgestellt.
„Wir freuen uns sehr über die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs“, sagte Heini Schmitt, der Vorsitzende des dbb Hessen, am 30. November 2021 nach der mündlichen Verhandlung in Kassel. „Es ist gut, dass nun endlich Klarheit geschaffen wurde. Nun ist es die Aufgabe der Landesregierung, dieses Urteil in eine Besoldungsstruktur umzumünzen, die dem Begriff verfassungskonform entspricht.“
Geklagt hatte mit Unterstützung des dbb Hessen ein Beamter einer niedrigen Besoldungsgruppe A6. Die Rechtsauffassung, die der dbb Hessen vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) übernommen hat: Bei der Besoldung muss ein 15-prozentiger Abstand eines in Vollzeit arbeitenden Beamten zum Einkommen einer vergleichbaren Familie sein, die von der Grundsicherung leben muss. Laut Berechnungen des dbb Hessen, die auch vom Gericht anerkannt wurden, ist dies bislang nicht der Fall. Das Gericht stellte zudem fest, dass sich die Verfassungswidrigkeit nicht nur für die verhandelte Besoldungsgruppe bezieht, sondern sich mindestens bis in die Besoldungsgruppen A10/A11 erstreckt. „Das muss nun dringend korrigiert werden“, machte Schmitt deutlich.
Empört zeigte sich der dbb Landesbund über die über die Reaktion des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, der gegenüber dem Hessischen Rundfunk sagte: „Wenn am Ende das für verfassungswidrig erklärt wird, muss man natürlich handeln, keine Frage.“ Schmitt machte dazu deutlich, dass – statt das Urteil in Frage zu stellen – wäre ein „Ausdruck des Bedauerns gegenüber den Beamten angemessen gewesen, dass seit acht Jahren bereits die Besoldung in Hessen nicht den grundgesetzlichen Vorgaben entspricht. Das wäre das Mindeste gewesen. Stattdessen wird die Beamtenschaft erneut in hohem Maße brüskiert.“
Zudem erwecke Bouffier mit dieser Aussage den Eindruck, mit einer Reparatur der Besoldung bis zur neuerlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten zu wollen und auf Zeit zu spielen. „Es gibt keinerlei Spielraum mehr, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist inhaltlich völlig unmissverständlich und eindeutig“, so Heini Schmitt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei hingegen ein formaler Akt. „Jetzt eine Anpassung mit Blick auf diese Entscheidung hinauszögern zu wollen, ist unter keinen Umständen hinzunehmen.“