WIR STEHEN FÜR EINE VERBESSERUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN IM BEREICH SOZIAL- UND ERZIEHUNGSDIENSTE

Das bedeutet: 

•  Leistungszulagen für Zusatzaufgaben wie z. B. Anleitung von Studenten, Schülern, Praktikanten, 

für Rufbereitschaft, Nacht- und Wochenenddienste

•  Fallzahlenbegrenzung im ASD auf max. 50 Fälle 

•  Vereinheitlichung der Ausbildungs- und Studien-ordnung, Anpassung der Kompetenzen und Fähigkeiten

•  Vergütung/Eingruppierung in KiGa/KiTa-Leistungs-kräfte abhängig von der Gruppenzahl 

•  Vergütung bereits in der Ausbildung von Erzieher*innen 

•  Zusätzliche Eingruppierung z. B. „S8c“ für mehr Verantwortung 

•  Bessere Aufstiegsmöglichkeiten für S11 bis S15 nach dem SuE-Tarif für Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen im ASD/RSD

 

zurück