B wie Beamtenverhältnis

Definition

Das Beamtenverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis zwischen einer Beamtin oder einem Beamten und dem Dienstherrn. Es unterscheidet sich grundlegend von einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Rechte und Pflichten ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz und nicht aus einem Arbeitsvertrag.

 Rechtsgrundlage

Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz

"Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln."

Die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses erfolgt insbesondere durch das Beamtenstatusgesetz sowie die jeweiligen Landesbeamtengesetze.

Bedeutung

Das Beamtenverhältnis ist von einer besonderen gegenseitigen Treuepflicht geprägt. Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ihre Aufgaben unparteiisch, gesetzestreu und zum Wohl der Allgemeinheit wahrzunehmen. Im Gegenzug ist der Dienstherr verpflichtet, für eine amtsangemessene Alimentation sowie eine angemessene Absicherung im Krankheits-, Invaliditäts- und Ruhestandsfall zu sorgen.

Gerade deshalb ist die Besoldung keine frei gestaltbare politische Leistung, sondern Teil der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn.

Fazit

Das Beamtenverhältnis begründet Rechte und Pflichten auf beiden Seiten. Wer von Beamtinnen und Beamten lebenslange Treue und besonderen Einsatz erwartet, muss auch die verfassungsrechtlichen Verpflichtungen des Dienstherrn zuverlässig erfüllen.

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