A wie Alimentation
A wie Alimentation
Die Alimentation ist einer der zentralen Grundsätze des deutschen Berufsbeamtentums. Sie beschreibt die Verpflichtung des Dienstherrn, Beamtinnen und Beamte sowie ihre Familien entsprechend ihrem Amt lebenslang angemessen zu alimentieren. Dazu gehören insbesondere die Besoldung während der aktiven Dienstzeit sowie die Versorgung im Ruhestand.
Rechtsgrundlage
Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz
“Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.”
Aus dieser Vorschrift leitet das Bundesverfassungsgericht das Alimentationsprinzip als einen der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums ab.
Bedeutung
Die Alimentation ist keine freiwillige Leistung des Dienstherrn und auch kein politisches Entgegenkommen. Sie ist Ausdruck der besonderen gegenseitigen Treuepflicht zwischen Staat und Beamtinnen und Beamten. Deshalb muss die Besoldung stets den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen und dem übertragenen Amt angemessen sein.
Gerade die aktuelle Diskussion um die Beamtenbesoldung in Hessen verdeutlicht die Bedeutung dieses Grundsatzes. Das Alimentationsprinzip bildet den Maßstab, an dem gesetzliche Regelungen zur Besoldung verfassungsrechtlich überprüft werden.
Fazit
Alimentation ist kein Privileg – sie ist ein verfassungsrechtlicher Anspruch.
