22. Dezember 2018

dbb Hessen Nachrichten 11/2018

"Hamburger Modell" der tragische Irrweg; Zur Sendung „Der Beamtenreport“ Auch durch ständiges Wiederholen werden falsche Behauptungen nicht zu wahren Tatsachen!

- Zur Sendung „Der Beamtenreport“

- Koalitionsgespräche/-verhandlungen

- Das „Hamburger Modell“ – der tragische Irrweg

- 70 Jahre dlh

- Landesfrauentag der dbb Frauenvertretung Hessen

- Gespräch mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen

- Gewerkschaftstag der GdS Hessen

- Bezirkshauptvorstand dbb Nordhessen

- Landesjugendausschuss der dbbj Hessen

 

Zur Sendung „Der Beamtenreport“

Auch durch ständiges Wiederholen werden falsche Behauptungen nicht zu wahren Tatsachen!

 

Aus aktuellem Anlass gehen wir hier auf die am    3. Dezember im Hessischen Rundfunk (HR) und in der ARD erschienen Beiträge unter dem Titel „Der Beamtenreport“ ein.Viele Rückmeldungen von empörten Kolleginnen und Kollegen haben uns nach der Sendung erreicht, und in vielen Gesprächen in den Behörden ist die Verwunderung darüber groß, welche –jedenfalls in der Beamtenschaft so ankommende- Geringschätzung gegenüber denjenigen zum Ausdruck kommt, die auf diesen Staat und seine Verfassung einen Eid geschworen haben.

Wir haben große Zweifel daran, ob der Bericht in seiner Gesamtheit noch dem Anspruch an eine ausgewogene, alle relevanten Fakten einbeziehende, Berichterstattung erfüllt.

So wurde bspw. bei der Darstellung der Versorgungsansprüche wie auch der Beihilfeleistungen sehr verkürzt, einseitig und unvollständig informiert.

In den Fallbeispielen wurde vor allem über Beamte ab A 11 aufwärts berichtet.

Die zahlreichen Beamtinnen und Beamten im mittleren Dienst wurden schlicht ausgeblendet.

Es wurde auch nicht erwähnt, dass Beamte seit 1957 zigfach durch geringere Besoldungserhöhungen als in privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen ihren Beitrag für ihre Versorgungsleistungen bereits erbracht haben und eine Versorgungslücke nur deshalb besteht, weil das Vermögen anderweitig „verfrühstückt“ worden ist.

Auch die Tatsache, dass Arbeitnehmer im Vergleich zu Beamten in aller Regel zusätzlich zu ihrem Rentenanspruch eine betriebliche Altersversorgung bekommen, wurde nicht vollständig und rechnerisch richtig in einen Vergleich zur Beamtenversorgung eingebracht.

Bei der Gegenüberstellung von gesetzlich Versicherten und Beamten, die ihren Beihilfeanspruch durch private Krankenversicherung ergänzen müssen, fehlten ebenso wichtige Faktoren wie bspw. der, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung im Alter erheblich ansteigen.

In der Sendung wurde im übrigen kein Wort darüber verloren, welche Vorteile unsere Bürgerinnen und Bürger durch das Streikverbot, die neutrale, unabhängige, zuverlässige, qualitativ hochwertige und ausschließlich an die geltenden Gesetze gebundene Dienstleistung unserer Beamtinnen und Beamten genießen.

Gerade im Zusammenhang mit dem in der Sendung besonders bemühten Beispiel des Lehrerberufs muss man sich doch sehr wundern: 

Während in den Wochen vor der Landtagswahl wieder besonders intensiv über zu hohen Unterrichtsausfall an unseren Schulen geklagt wurde, sind die Beamtenkritiker ohne weiteres bereit, zusätzlichen Unterrichtsausfall dadurch in Kauf zu nehmen, dass Lehrer künftig in großer Zahl streiken. Denn das dürfen sie, wenn sie keine Beamte mehr sind.

Der Gesamteindruck, den man durch die Sendung bekommen musste, steht auch im krassen Widerspruch zu den Ergebnissen der forsa-Studieim Auftrag des dbb über den öffentlichen Dienst.

Dort stellten die Bürgerinnen und Bürger auch den Beamtinnen und Beamten ein hervorragendes Zeugnis aus. Sie (die Bürger) erkennen mittlerweile mit großer Mehrheit den besonderen Wert des öffentlichen Dienstes mit seinen Beamten als stabilisierenden Faktor für unsere immer fragiler werdende Gesellschaft.

Eines ist aber auch nach diesen Beiträgen des HR und der ARD wieder klar geworden:

Wer aus persönlicher oder ideologischer Sichtweise heraus einfach keine Beamten haben möchte / leiden kann und deshalb fortwährend eine Neiddebatte in die Öffentlichkeit trägt, dem ist mit belastbaren Argumenten nicht beizukommen.

Sollten sich tatsächlich politische Mehrheiten finden, die es schaffen, künftig weiteren Berufen den Beamtenstatus zu verweigern, dann hoffen wir, dass sich die Verantwortlichen auch in zehn oder 20 Jahren noch öffentlich zu dieser Entscheidung bekennen, wenn deren Folgen zu besichtigen sind!

 

Koalitionsgespräche/-verhandlungen

Gespräch mit dem Hessischen Innen-minister 

Am 14. November fand ein Gespräch zwischen dem Hessischen Innenminister Peter Beuth(MdL), dem parl. Geschäftsführer der Fraktion der CDU Holger Bellino(MdL), dem innenpolitischen Sprecher Alexander Bauer (MdL), dem rechtspolitischen Sprecher Christian Heinz(MdL) und dem dbb Hessen statt.

Seitens des dbb Hessen nahmen neben dem Landesvorsitzenden Heini Schmitt auch die stv. Landesvorsitzenden Birgit Kannegießerund Reinhold Petrisowie der Vorsitzende der Seniorinnen- und Seniorenvertretung Helmut Deckertam Gespräch teil.

Das auf Betreiben des Innenministers anberaumte, sehr konstruktive Gespräch diente dazu, im Hinblick auf anstehende Koalitionsgespräche und                   -verhandlungen die aktuellen Standpunkte zu den wichtigsten Themen des öffentlichen Dienstes zu erörtern.

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Telefonat mit dem Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nachdem ein persönliches Gespräch kurzfristig nicht zustande kam, war für den 28. November ein ausführliches Telefonat zwischen Heini Schmitt und dem Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mathias Wagner(MdL), terminiert.

In diesem Telefonat konnten die wesentlichen Schwerpunkte des dbb Hessen noch einmal vorgetragen werden. 

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Den angehenden Koalitionären CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN liegen nunmehr alle Leitanträge unseres Gewerkschaftstages

 

zur Beamtenpolitik, zur Tarifpolitik, zum Personalvertretungsrecht und zum Thema Gewalt gegen Beschäftigteim öffentlichen Dienstvor.

Ebenso haben wir den beiden Parteien einen Gesetzentwurf für ein neues Personalvertretungsgesetzund ein Positionspapier zum Thema Digitalisierungvorgelegt.

Im Zusammenwirken mit unseren Wahlprüfsteinen, dem Politischen Abendessenund den nun kürzlich geführten Gesprächen liegen damit all unsere Forderungen und Erwartungen an die Gestaltung eines zukunftsfähigen öffentlichen Dienstes in Hessen (ganz im Sinne des Mottos unseres Gewerkschaftstages „Hessen gestalten – nur mit uns!“) auf den Tischen derer, die voraussichtlich auch in den nächsten fünf Jahren in Regierungsverantwortung stehen werden.

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Das „Hamburger Modell“ - der tragische Irrweg; 

Bürgerversicherung durch die Hintertür

 

Am 12. September fand im Rahmen einer Sitzung des Landesvorstands des dbb Hessen ein Gespräch mit Frau Anja Radtke-Panse(Referentin) und Herrn Dr. Marc-Pierre Möll(Referatsleiter Politik) vom Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) statt.

Anlass für das Gespräch waren die jüngsten Entwicklungen, die in Hamburg angestoßen wurden und die in weiteren Bundesländern potenzielle Nachahmer finden.

Im Gespräch mit den Repräsentanten der privaten Krankenversicherungen wurden in aller Nüchternheit und Sachlichkeit die gesamten Daten und Fakten beleuchtet.

Dabei wurde festgestellt, dass auch in Zukunft das Zusammenwirken von anteiliger Beihilfe und ergänzender Privatversicherung ein Erfolgsmodell bleiben kann. Das System ist kapitalgedeckt und garantiert eine beständige, gute Gesundheitsvorsorge für die Beamtinnen und Beamten. 

Vor allem aber ist es ein System, das in höchstem Maße sozialverträglich ist. Denn die Gesamtkosten für die Steuerzahler sind im Vergleich zu einem System mit zwangsweiser gesetzlicher Krankenversicherung auch für die Beamten erheblich günstiger.

Nur durch die zusätzlichen Privatversicherten bleibt das Gesundheitssystem tragfähig.

Zur Erinnerung:

Der Hamburger Senat brachte im Dezember 2017 den Gesetzentwurf über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge in die Bürgerschaft ein. Dieser sieht vor, dass ab 1. August 2018 alle Beamtinnen und Beamten, die sich für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entscheiden, einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, um so die Absicherung in der GKV im Vergleich zur klassischen Kombination aus Beihilfe und Restkostenabsicherung in der Privaten Krankenversicherung (PKV) attraktiver zu machen. Bedingung dabei ist allerdings, dass diese Personengruppe ihren Anspruch auf Beihilfe unwiderruflichaufgibt. 

Der Vorschlag zielt darauf ab, das für Beamte be- reits bestehende Wahlrecht zugunsten der GKV zu modifizieren und mehr Menschen in der umlagefinanzierten GKV statt in der kapitalgedeckten PKV zu versichern. 

Zwischenzeitlich ist die Regelung in Hamburg in Kraft.

In zwei weiteren Bundesländern steht das Hamburger Modell unmittelbar vor der Einführung, in manchen Ländern wird es im politischen Raum diskutiert, während es in anderen verworfen wurde.

Die einzelnen Parteien nehmen zum Hamburger Modell unterschiedliche Positionen ein.

Man kann also keineswegs sicher sein, dass es nicht auch in Hessen starke politische Kräfte gibt, die ein Interesse an der Einführung des Hamburger Modells haben.

Deshalb ist es wichtig, auch hier vor falschen Erwartungen zu warnen.

Der Hamburger Senat geht beim vorgeschlagenen Modell von Mehrkosten i. H. v.
2,4 Mio. € im ersten und 5,8 Mio. € in jedem weiteren Folgejahr allein für die aktuell 2.400 freiwillig GKV-versicherten Beamten aus. Alle weiteren Folgekosten wurden im Hamburger Gesetzentwurf als „nicht prognostizierbar“ bezeichnet. 

            Heini Schmitt    Anja Radtke-Panse   Dr. Marc-Pierre Möll

Da der Hamburger Senat allen zukünftigen neuen Beamten die Option des Arbeitgeberzuschusses zur GKV gewähren will, lassen sich die damit verbundenen Mehrkosten für den Hamburger Haushalt zumindest näherungsweise berechnen: 

Wie der PKV mitteilt, verursachen junge Beamte (25 bis 30 Jahre) im Krankheitsfall Kosten von durchschnittlich 2.138 € pro Jahr. Die Hälfte davon zahlt die Beihilfe (1.069 €), den Rest trägt die private Krankenversicherung. Für jeden Beamten, der sich in der GKV versichert, zahlt das Land Hamburg        – unabhängig vom Eintritt eines Krankheitsfalls – einen Arbeitgeberanteil von 2.438 € im Jahr. Das sind 1.369 € mehr, als die Gesundheit des beihilfeberechtigen Beamten das Land gekostet hätte. Mit zunehmendem Alter steigen die Gesundheitskosten. Aber selbst für einen 35 bis 40 Jahre alten GKV-versicherten Beamten zahlt das Land 765 € p. a. mehr, als wenn er Beihilfe erhielte. 

 

 

 

 

Auf dieser Zahlenbasis ergäbe sich für Hessen folgendes Bild: 

 

Würde Hessen als Beihilfeträger das „Hamburger Modell“ übernehmen und sich ein Drittel oder mehr der Neubeamten für die GKV entscheiden, dann lägen hessenweit die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Steuerzahlers im ersten Jahr in Größenordnungen zwischen 17,1 und 19,2 Millionen Euro. Innerhalb von zehn Jahren entstünden in der Summe Mehrkosten in der Größenordnung von 240 bis 330 Millionen Euro.

 

Im Ergebnis heißt das: Jeder der jährlich hinzukommenden Neubeamten, der sich für die GKV entscheidet, führt zu Mehrkosten für das Land und den Steuerzahler. 

Im übrigen schränkt die Regelung in Hamburg die Wahlfreiheit für Beamte ein, statt sie zu erweitern.

Es gibt auch deshalb überhaupt keinen Änderungsbedarf, weil im Rahmen der Öffnungsaktion der PKV bereits heute jeder Beamte unabhängig von seinen Vorerkrankungen und seinem Gesundheitszustand in die PKV aufgenommen wird. 

Auch Kinder von Beamten erhalten Beihilfe. Zudem sind Kinderzuschläge Teil der Besoldung. 


Nach der Hamburger Gesetzgebung ist die Entscheidung, in die GKV zu wechseln, unwiderruflich. Diese Unwiderruflichkeit der Entscheidung führt vor allem für die Beamten, die sich in Hamburg für den Arbeitgeberzuschuss entschieden haben und in ein anderes Bundesland wechseln wollen, zu einem Folgeproblem: Sie finden keinen neuen Dienstherrn, der einen Arbeitgeberzuschuss zur GKV anbietet. Wechselnde Beamte müssten dann, wie heute schon, den gesamten GKV-Beitrag selbst zahlen. Diese Beamten werden also wieder in die klassische Kombination aus Beihilfe und PKV-Restkostenabsicherung zurückkehren wollen. 

 

Da sie mit diesem späten Einstieg in die PKV aber den Aufbau der Alterungsrückstellungen nachholen müssten, wird der PKV-Beitrag entsprechend hoch sein. Das Hamburger Modell hätte somit für die wechselnden Beamten den Preis einer dauerhaft höheren Versicherungsprämie. 


Das Hamburger Modell ist nach unserer Überzeugung auch verfassungswidrig, denn der Dienstherr darf seine verfassungsmäßig vorgegebene Fürsorgepflicht nicht gänzlich auf ein anderes System delegieren, indem er die Beihilfe durch den Arbeitgeberzuschuss unwiderruflich ablöst.

Daraus könnte die Möglichkeit erwachsen, sich wieder „ins System der Beihilfe einzuklagen“. 

Für den Dienstherrn hätte das wiederum zur Folge, dass er in vielen Fällen zunächst die höheren Aufwendungen für den GKV-Arbeitgeberzuschuss zu finanzieren hätte, später aber dennoch in die Pflicht genommen werden kann, die Kosten der Beihilfe zu tragen. 


Ein freiwilliger Versichertenstatus kann auch zu Mehrbelastungen im Alter
führen. Der Status eines freiwillig Versicherten, den Beamte in der GKV immer haben, wird zu Mehrbelastungen im Alter führen: Im Pensionsalter wird nicht nur ein Krankenversicherungsbeitrag auf die Pension fällig; Beamte müssen auch auf alle zusätzlichen Einkünfte (private Renten, Kapitalerträge, Mieteinkünfte) einen GKV-Beitrag zahlen. Viele werden daher im Laufe ihres Erwerbslebens die Entscheidung zugunsten der GKV zu revidieren versuchen und in die Kombination aus PKV und Beihilfe zurück wechseln wollen. 


Durch die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses könnte für Beamtenhaushalte mit geringem Einkommen und vielen Kindern eine Sogwirkung in Richtung GKV entstehen. Die GKV würde dann überproportional mit der Versorgung von Versicherten belastet, die keine kostendeckenden Beiträge zahlen.  

 

Somit könnte das mit wohlklingenden Begriffen wie „Echte Wahlfreiheit“ oder „Gerechtigkeit“ beschriebene Hamburger Modell ein zunächst fiskalisch kluges Manöver sein, indem es aber mittelfristig zu einer Verschiebung größerer Gesundheitsrisiken aus dem PKV-Beihilfe-System in die GKV kommt.

Und das kann niemand ernsthaft wollen!

Deshalb gilt auch in diesem Zusammenhang, dass mit aller Nüchternheit die Gesamtsituation unter Einbeziehung aller Fakten betrachtet werden muss!

Dadurch wird man sehr schnell feststellen, dass allen Beteiligten eine wesentlich bessere Gesundheitsvorsorge geboten werden kann, wenn man am bisherigen System festhält.

Es ist erheblich besser, die Mängel im bestehenden System konsequent anzugehen, als gleich ein funktionierendes Gesamtsystem in Frage zu stellen.

 

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70 Jahre Deutscher Lehrerverband Hessen (dlh)

Am 5. September feierte der dlh, in dem sich drei Lehrerverbände des dbb Hessen, nämlich der Gesamtverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (GLB), der Hessische Philologenverband, Gewerkschaft der Gymnasiallehrerinnen und –lehrer (HPhV) und derVerband der Lehrer an Grund-, Haupt-, Real-, Förder- und Gesamtschulen
(VdL)zusammen geschlissen haben, im Frankfurter Goethe-Gymnasium sein 70-jähriges Bestehen.

Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Volker Bouffier.

Dem Anlass angemessen konnte die dlh-Vorsitzende, Edith Krippner-Grimmeeine große Zahl an Repräsentanten aus allen gesellschaftlichen Gruppen begrüßen. 

Heini Schmitt war zu Gast und sprach ein Grußwort.

Wir gratulieren zum Jubiläum und wünschen dem dlh und seinen dbb-Lehrerverbänden weiter viel Erfolg!

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Landesfrauentag der dbb Frauenvertretung Hessen

 

Am 16. Oktober fand in Frankfurt der Landesfrauentag der dbb Frauenvertretung Hessen unter der Leitung der Vorsitzenden Sonja Waldschmidtstatt.

Neben vielen anderen Themen wurden auch die Ergebnisse der forsa-Studie im Auftrag des dbb zum Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“erörtert.

Heini Schmitt war zu Gast und berichtete zu aktuellen Themen des dbb Hessen.

 

Sonja Waldschmidt (4. v. r.) mit den Teilnehmerinnen des Landesfrauentags                    

                                                                  Foto: dbb Frauenvertetung Hessen

 

 

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Gespräch mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Hessen (KAV Hessen)

 

Am 18. Oktober fand ein Gespräch zwischen dem Geschäftsführer des KAV Hessen, HerrnBurkard Albers, dem stv. Geschäftsführer, Herrn Dr. Markus Sprenger, dem stv. Bundesvorsitzenden und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb Volker Geyerund Heini Schmitt statt.

 

Es war bereits die zweite Auflage dieses Jahresgesprächs, in dem tarifpolitische Themen der Kommunen erörtert wurden.

 

   Heini Schmitt, Burkard Albers, Volker Geyer, Markus Sprenger

                                                                      Foto: KAV Hessen

 

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Gewerkschaftstag der Gewerkschaft der Sozialversicherung Hessen (GdS Hessen)

 

Am 20. Oktober fand in Frankfurt der Gewerkschaftstag der GdS Hessen statt.

Im Verlauf des Gewerkschaftstages stand auch die Neuwahl des Landesvorstands auf der Tagesordnung.

Bettina Stiefelwurde mit einem hervorragenden Wahlergebnis in ihrem Amt als Landesvorsitzende bestätigt.

Heini Schmitt war zu Gast und sprach ein Grußwort.

 

Wir gratulieren Frau Stiefel zur Wiederwahl und wünschen der GdS Hessen weiter viel Erfolg!

 

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Bezirkshauptvorstand des dbb Nordhessen

 

Am 25. und 26. Oktober tagte der Bezirkshauptvorstand des dbb Nordhessen in Hofgeismar.

Unter der Leitung des Bezirksvorsitzenden Peter Keilwurde eine umfangreiche Tagesordnung behandelt.

 

Erfreulicherweise nimmt das Interesse der Kolleginnen und Kollegen an der Veranstaltung stetig zu, so dass Peter Keil diesmal über 30 Kolleginnen und Kollegen begrüßen konnte.

 

Heini Schmitt war zu Gast und berichtete zu aktuellen Themen des dbb Hessen.

 

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Landesjugendausschuss der dbb Jugend Hessen (dbbj Hessen)

 

Am 26. Oktober tagte der Landesjugendausschuss der dbbj Hessen in Frankfurt.

Unter der Leitung der Vorsitzenden Julika Lückelwurden viele aktuelle Themen unserer Nachwuchsorganisation erörtert. 

Im Verlauf der Veranstaltung wurde auch „Das rasante Interview“vorgestellt, das die dbbj Hessen im Hinblick auf die Landtagswahl mit den Repräsentanten der Nachwuchsorganisationen der Parteien im Hessischen Landtag geführt hatte.

Heini Schmitt war zu Gast und berichtete zu aktuellen Themen des dbb Hessen.

 

   Die Teilnehmer des Landesjugendausschusses rund um die Vorsitzende     

   Julika Lückel (sitzend, 4. v. r.)                                       Foto: dbbj Hessen

 

 

 

 

  Frankfurt a. M., 11. Dezember 2018

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