12. Dezember 2022

dbb Hessen-Pressemitteilung 16/2022

Wenn schon Inflationsausgleichsprämie, dann auch für hessische Tarifbeschäftigte

Der dbb Hessen und sein Tarifausschuss reagieren auf die Einmalzahlung in Höhe von 3000 Euro als Inflationsausgleichsprämie für die Beschäftigten der Autobahn GmbH.

Nun wurde also bei den Beschäftigten der Autobahn GmbH eine Einmalzahlung in Form einer Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro vereinbart. Das ist sicher eine spürbare, wenngleich vorübergehende Entlastung.

„Unsere Tarifbeschäftigten in Hessen haben davon aber leider nichts“, so Heinrich Roßkopf, der Vorsitzende des Tarifausschusses des dbb Hessen, der damit die Entrüstung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Wirkungsbereich des Tarifvertrags Hessen (TV-H) zum Ausdruck bringt.

Grundsätzlich lehnt der dbb Hessen Einmalzahlungen ab, da sie, anders als lineare Erhöhungen, nicht tabellenwirksam sind, nicht dynamisierend wirken und nicht rentenwirksam sind. „Solche Maßnahmen sind eher ein Strohfeuer, mit dem die Arbeitgeber sich um maßvolle lineare Anpassungen herumzudrücken versuchen. Mittel- und langfristig zahlen aber die Beschäftigten dann drauf“, mahnt der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, vor einer solchen Maßnahme.

Wenn nun bei der Autobahn GmbH eine Inflationsausgleichprämie gezahlt wird, dann weckt das natürlich bei den Beschäftigten im Wirkungsbereich des TV-H gleiche Begehrlichkeiten. Denn die Preise sind überall gestiegen. Ein neuer TV-H wird aber erst Anfang 2024 verhandelt werden und das Ergebnis des derzeit laufenden Vertrags sieht nur solche linearen Anpassungen vor, die an der im Oktober 2021 erwarteten Inflation angelehnt sind. Zwischenzeitlich ist jedoch die Inflation drastisch gestiegen und liegt erheblich höher als im Oktober 2021 von Fachleuten prognostiziert.

Darum fordern wir auch für die Beschäftigten im Wirkungsbereich des TV-H diese Inflationsausgleichprämie.

Für die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Hessen wird die Forderung nach höheren linearen Anpassungen als nur zwei Mal drei Prozent im Zuge des jetzigen Gesetzgebungsverfahrens umso nachdrücklicher gestellt.

Wenn schon Inflationsausgleichsprämie, dann auch für hessische Tarifbeschäftigte