Besoldungsklage des dbb Hessen
Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Besoldung des Landes Hessen ist verfassungswidrig
„Wir freuen uns sehr über die heutige (30.11.) Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs“, sagt der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt nach der mündlichen Verhandlung einer Berufungsklage in Kassel. Das Gericht hatte einer Klage gegen die Besoldung des Landes Hessen, die der dbb Hessen angestrengt hatte, praktisch auf ganzer Linie recht gegeben und die Verfassungswidrigkeit der Besoldung des Landes Hessen eindeutig festgestellt.
„Es ist gut, dass nun endlich Klarheit geschaffen wurde“, sagt Heini Schmitt. „Nun ist es die Aufgabe der Landesregierung dieses Urteil in eine Besoldungsstruktur umzumünzen, die dem Begriff verfassungskonform entspricht.“ Und zwar mit deutlichen Nachbesserungen, bevor das BVerfG abschließend dazu entscheidet.
Geklagt hatte mit Unterstützung des dbb Hessen ein Beamter einer niedrigen Besoldungsgruppe A6. Die Rechtsauffassung, die der dbb Hessen vom BVerfG übernommen hat: Bei der Besoldung muss ein 15 prozentiger Abstand eines in Vollzeit arbeitenden Beamten zum Einkommen einer vergleichbaren Familie sein, die von der Grundsicherung leben muss. Laut Berechnungen des dbb Hessen, die auch vom Gericht anerkannt wurden, ist dies bislang nicht der Fall. „Das muss nun dringend korrigiert werden“, sagt Schmitt in einer ersten Reaktion auf das Urteil.
Das Gericht stellte zudem fest, dass sich die Verfassungswidrigkeit nicht nur für die verhandelte Besoldungsgruppe bezieht, sondern sich mindestens bis in die Besoldungsgruppen A10/A11 erstreckt.
Für die Klage brauchte der dbb Hessen einen langen Atem. Schon 2017 hatte er drei Klagen angestrengt, wurde allerdings zunächst im März 2018 vom Verwaltungsgericht in Frankfurt abgewiesen. Die beiden weiteren, ähnlich gelagerten Fälle, wurden von den Gerichten bis zur jetzigen Entscheidung ruhend gestellt. Bereits 2015 hatte das Bundesverfassungsgericht grundlegende Entscheidungen getroffen, die die Rechtsauffassung des dbb Hessen belegten. 2020 wurden die entscheidenden Parameter vom BVerfG weiter ausgeschärft.
„Wir sind sehr froh, dass das heutige Urteil so deutlich und klar ausgefallen ist“, sagt Schmitt. „Damit dürfte nun endgültig feststehen, dass sich der Dienstherr jetzt bewegen muss. Und das erwarten wir auch.“
Dem Land Hessen reicht der dbb Hessen nun für den weiteren Verlauf die Hand. „Wir sind gerne bereit, gemeinsam mit der Landesregierung nun an einer für alle Seiten vernünftigen aber vor allem rechtssicheren Besoldungstabelle mitzuarbeiten, wenn wir hierfür einen ernsthaften Willen erkennen können.“
Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Besoldung des Landes Hessen ist verfassungswidrig