16. März 2018

Pressemitteilung 5/2018

Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klage gegen Beamtensoldung ab +++ dbb Hessen wartet Begründung ab

Im ersten von drei anhängigen Verfahren des dbb Hessen gegen die hessische Beamtenbesoldung hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klage zurückgewiesen. Wie der Landesvorsitzende Heini Schmitt in Frankfurt dazu feststellt, liegt noch keine schriftliche Begründung vor. „Wir warten ab bis uns die Entscheidungsgründe vorliegen. Erst dann können wir zusammen mit dem Kläger seriös entscheiden, wie es weitergeht.“ Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Schmitt verweist darauf, dass noch zwei weiter e Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Wiesbaden und Darmstadt anhängig sind.

 

Der dbb Hessen hatte sich auf diese drei Klagen verständigt, nachdem die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Koalitionsvertrag Anfang 2014 festgelegt hatt en, dass die Beamten in Hessen 2015 eine Nullrunde und Einschnitte bei der Beihilfe sowie eine Deckelung der Besoldungsanpassung auf 1,0 Prozent ab 2016 hinnehmen sollten.

 

„ Erst nach entsprechendem Protest und Ankündigung sowie schließlich Einreichung uns erer Klagen lenkte die Landesregierung Schritt für Schritt ein,“ erklärt Schmitt. So wurde die Besoldung 2016 um 1 Prozent bzw. mindestens 35 Euro angehoben, 2017 um 2 Prozent od. mind. 75 Euro und zum 1.2.2018 um 2,2 Prozent. „Nach Einschätzung des dbb He ssen weist die Nettoalimentation der Beamten in den unteren Besoldungsgruppen nicht den erforderlichen Abstand zur Grundsicherung auf. Daher haben wir mit unseren Klägern entschieden, die Klagen trotz der Gehaltserhöhungen aufrecht zu halten“, erläutert Sc hmitt weiter.

 

Zudem, so Schmitt, beträgt auch nach der Besoldungsanpassung zum 1.2.2018 das Defizit bei der Entwicklung d er Beamtenbesoldung in Hessen rund 3,5 Prozent im Vergleich zur Entwicklung der Vergütung serhöhung der Tarifbeschäftigten des Landes i n den letzten Jahren .