Urteil: Ministerpräsident Bouffier fremdelt mit Verfassung und Rechtsprechung
Der dbb Hessen ist empört über die Reaktion des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier auf das Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs. Dieser hatte gestern sehr eindeutig festgestellt, dass die Besoldung der Beamten in Hessen mindestens seit 2013 verfassungswidrig zu niedrig gewesen ist.
Im Bericht der Hessenschau sagte Bouffier: „Wenn am Ende das für verfassungswidrig erklärt wird, muss man natürlich handeln, keine Frage.“
„Statt dieser infrage stellenden Bewertung wäre ein Ausdruck des Bedauerns gegenüber den Beamten angemessen gewesen, dass seit acht Jahren bereits die Besoldung in Hessen nicht den grundgesetzlichen Vorgaben entspricht“, ist der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, empört. „Das wäre das Mindeste gewesen. Stattdessen wird die Beamtenschaft erneut in hohem Maße brüskiert.“
Zudem erweckt Bouffier mit dieser Aussage den Eindruck, mit einer Reparatur der Besoldung bis zur neuerlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten zu wollen und auf Zeit zu spielen. „Es gibt keinerlei Spielraum mehr, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist inhaltlich völlig unmissverständlich und eindeutig“, sagt Heini Schmitt. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist hingegen ein formaler Akt.
Die Landesregierung wird von keinem Gericht daran gehindert, endlich die Beamten anständig zu bezahlen. „Im Gegenteil ist es eine Schande, dass man immer wieder Beamte zwingt, vor Gericht zu ziehen und festzustellen zu lassen, dass die Besoldungsgesetzgeber sich verfassungswidrig verhalten“, sagt Schmitt.
„Jetzt eine Anpassung mit Blick auf diese Entscheidung hinauszögern zu wollen, ist unter keinen Umständen hinzunehmen.“ Es ist nun einmal so, dass der Regierungschef die Unteralimentation in besonderer Weise zu verantworten hat.
Schmitt wundert sich über die Aussagen Bouffiers umso mehr, als der dbb Hessen mit dem Innenminister Peter Beuth ein ganz anderes Vorgehen vereinbart hatte. „Wir hatten uns mit dem Innenminister schon im April darauf verständigt, nur noch das ausstehende Urteil des VGH abzuwarten, um dann die Frage der Neugestaltung der Besoldung in Hessen zu erörtern.“
Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte gestern, (Dienstag, 30. November) geurteilt, dass die Besoldung des Landes Hessen verfassungswidrig ist und dringend einer Nachbesserung bedarf.
Konkret hat der VGH errechnet, dass ein Beamter in Hessen in der untersten Besoldungsgruppe im Jahr 2020 38.698,27 Euro Jahresnettobezüge hätte bekommen müssen, um das absolute Mindestmaß an verfassungsgemäßer Alimentation zu erhalten. Stattdessen wurden ihm nach dem Hess. Besoldungsgesetz lediglich 30.512,03 € gezahlt. Die Alimentation liegt damit im niedrigsten Besoldungsamt in Hessen um 24,3 Prozent (!) unter dem absoluten Mindestmaß, das die Verfassung vorgibt.
Diese Zahlen decken sich mit den Berechnungen, die der hessische Beamtenbund in fortwährender Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG der Landesregierung seit 2015 immer wieder vorgetragen hat.
Zudem hat der VGH ebenfalls gestern in einem anderen Verfahren entschieden, dass daraus folgt, dass auch die Besoldung eines Professors nach W 2 nicht mehr den Vorgaben der Verfassung entspricht. „Was gibt es da noch für Unklarheiten? Worauf möchte der Ministerpräsident denn nun noch warten?“, fragt sich Heini Schmitt.
Der VGH hat sich in seiner Entscheidung exakt an die Vorgaben des BVerfG, zuletzt v. 4. Mai 2020, gehalten, weshalb nicht einmal ansatzweise zu vermuten ist, dass das BVerfG bei erneuter Befassung mit dem immer gleichen Sachverhalt zu einer anderen Entscheidung kommen wird.
„Nach einer regelrechten Eiszeit zwischen der Landesregierung und dem dbb Hessen in der vergangenen Legislaturperiode hatten wir uns zwischenzeitlich wieder in einem respektvollen, wertschätzenden Umfeld bewegt“, sagt Heini Schmitt.
Zuletzt galt es, die Landesregierung und den Hess. Innenminister für einen zukunftsweisenden, sehr akzeptablen Tarifabschluss zu loben.
Niemand außer der Landesregierung selbst hat es in der Hand, diesen Zustand fortzuführen.
Urteil: Ministerpräsident Bouffier fremdelt mit Verfassung und Rechtsprechung