Tarifunion:
TV-H überholt TV-L bald auch in den meisten Tabellenwerten
"Nachdem sich der TV-H schon in der Vergangenheit neben den Kinderzulagen, dem stufengleichen Aufstieg, dem Hessenticket sowie den nachstehend aufgelisteten, zahlreichen weiteren Aspekten vom TV-L abgehoben hatte, wird er mit der zum 1. August 2023 stattfindenden linearen Erhöhung auch in den allermeisten Tabellenwerten besser sein als der TV-L", stellt Heinrich Roßkopf, Vorsitzender des Tarifausschusses des dbb Hessen, zufrieden fest.
"Spätestens dann wird das Gerücht, das sich z. T. hartnäckig festgesetzt hatte, wonach der TV-L der bessere Vertrag sein sollte, widerlegt sein."
Hier zur Veranschaulichung eine Liste der Vorteile sowie eine Vergleichstabelle:
- Stufengleicher Aufstieg 2
- Kinderzulage § 23a
- Freifahrtsregelung
- Ehrenamtliche Tätigkeiten 1 Tag Sonderurlaub
- Keine Unterbrechung der Stufenlaufzeit bei Erziehungsurlaub
- Pauschalierung der Erschwerniszulagen
- Zulage für Bedienung von Großgeräten § 50
- Umwandlung Jahressonderzahlung in Freizeit
- Weiterbeschäftigung nach Ausbildung in Stufe 2
- Einführung einer Stufe 1a und 1 b bei neueinstellungen
- Zusatztage für Väter
- Einführung der EG 16
- Eingruppierung Strw. EG 6
- Eingruppierung Kofü EG 9a
- Eingruppierung Streckenw art EG 9a
- Eingruppierung Bauwarte EG 9a