12. November 2025

Sondervermögen: Landesbedienstete finden keinerlei Erwähnung

Mit völligem Unverständnis nimmt der dbb Hessen die gestern von Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) vorgestellte „Investitionsoffensive“ aus dem Sondervermögen der Bundesregierung zur Kenntnis. "Es gibt erneut keine Aussage zu weiteren Schritten zur Behebung der seit Jahren eklatant verfassungswidrigen Unteralimentation der Beamtinnen und Beamten in Hessen. Auch keine Silbe zur anstehenden Einkommensrunde im kommenden Jahr. Die Beschäftigten des Landes scheinen gar nicht zu existieren. Dabei sind sie es, die auch die neuen Gesetze im Zusammenhang mit dem Sondervermögen anwenden und umsetzen müssen.“, sagt der Vorsitzende des dbb Hessen Heini Schmitt.

 

Mit völligem Unverständnis nimmt der dbb Hessen die gestern von Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) vorgestellte „Investitionsoffensive“ aus dem Sondervermögen der Bundesregierung zur Kenntnis. „Es ist nachvollziehbar, dass in vielen Bereichen, die lange vernachlässigt worden sind, investiert werden muss und dass vor allem die Kommunen stärker unterstützt werden“, sagt der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt.

„Jedoch gibt es erneut keine Aussage zu weiteren Schritten zur Behebung der seit Jahren eklatant verfassungswidrigen Unteralimentation der Beamtinnen und Beamten in Hessen. Auch keine Silbe zur anstehenden Einkommensrunde im kommenden Jahr. Die Beschäftigten des Landes scheinen gar nicht zu existieren. Dabei sind sie es, die auch die neuen Gesetze im Zusammenhang mit dem Sondervermögen anwenden und umsetzen müssen.“

„Ich frage mich, wie lange noch Boris Rhein die Beamtinnen und Beamten in Hessen so offen brüskieren will“, so Schmitt weiter. Seit Jahren hat sich bei ihnen ein hohes Maß an Frustration aufgebaut.

„Das ist umso ärgerlicher, als dass in Kürze mit weiteren Urteilen zur Alimentation vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu rechnen ist, die auch für die Situation in Hessen richtungsweisend sein werden“, sagt Schmitt.

Bereits seit 2013 ist nach Feststellung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die Alimentation der BeamtInnen in Hessen verfassungswidrig zu niedrig. Im Jahr 2020 dann bereits um 24,3 Prozent. Und dieser Missstand hat sich bis heute weiter vergrößert.

„Es war gut und richtig, dass die Landesregierung die Alimentation um zwei Mal drei Prozent angehoben hatte. Allerdings ist seither außer der Übertragung der Tarifergebnisse nichts mehr unternommen worden und die Aussagen im Koalitionsvertrag, den eingeschlagenen Weg hin zu einer verfassungskonformen Alimentation weiterzugehen, sollen offenbar vergessen werden“, sagt Heini Schmitt.

„Unsere CDU-geführte Landesregierung mit ihrer stabilen Mehrheit verfügt über die absolute Gestaltungsmacht. Die CDU gibt auch in der Koalition ganz eindeutig die Richtung vor. Dass gerade die CDU die Beamtinnen und Beamten so behandelt, richtet einen Schaden an, der bei den Verursachern offenbar nicht richtig eingeschätzt wird,“ so Schmitt abschließend.

Pressemitteilung 09/2025 - Sondervermögen