15. Januar 2021

Schmitt: Nicht jede Ehrverletzung ist Meinungsfreiheit

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute aus Sicht des dbb Hessen und der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ein positives Urteil gefällt.

Der dbb Hessen begrüßt die Bestätigung der vorinstanzlichen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht (Sachverhalt und Begründung https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-004.html) als Richtung weisend. „Es ist wichtig zu sehen, dass Beamte der Polizei sich nicht ungestraft beleidigen und beschimpfen lassen müssen und nicht jede Ehrverletzung durch den Deckmantel der Meinungsfreiheit abgedeckt ist“, sagt dbb Landesvorsitzender Heini Schmitt. Er wertet es als ein wichtiges Signal zum Schutz von Polizisten, aber auch anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. „Wir beobachten, dass die Hemmschwellen sinken und aus Worten irgendwann Taten werden“, so Schmitt. „Es ist schon unerträglich, dass Beleidigungen von Polizisten und anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes straffrei bleiben, so lange sie nicht hinreichend personalisiert zum Ausdruck gebracht werden. Deshalb ist die nun bestätigte hinreichende Personalisierung bei Begehungsweisen wie im zugrunde liegenden Fall ein wichtiges Signal.“

Der dbb Hessen engagiert sich schon lange im Kampf gegen Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. 2018 veranstaltete er ein großes Symposium zu Thema, schloss mit den Fraktionen des Landtags einen Pakt zum Schutz der Beschäftigten. Vergangenes Jahr veröffentlichte der dbb Hessen eine Studie zum Thema Gewalt. Durchgeführt wurde diese von Prof. Britta Bannenberg von der Uni Gießen. 

Voraussichtlich Ende Februar wird der dbb Hessen die neuesten Ergebnisse der weiteren Forschung vorstellen.

Schmitt: Nicht jede Ehrverletzung ist Meinungsfreiheit