05. Mai 2025

Neubewertung AfD durch Verfassungsschutz

Beamtinnen und Beamte, die nachweislich nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen, haben im öffentlichen Dienst nichts verloren – das hat der dbb Hessen stets deutlich gemacht. Diesen Nachweis jedoch hat der Dienstherr nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Einzelfall zu führen und die Entfernung eines Beamten aus dem Dienst darf nur durch die Entscheidung eines Gerichts erfolgen.

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