23. April 2023

Einkommensrunde TVöD 2023 / Nr. 30

Mit gutem Abschluss über die Ziellinie!

  • Foto: Friedhelm Windmüller

„Die jetzt erzielte Einigung ist eine runde Sache für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn sie wird ihre Einkommen ab März 2024 um mindestens 340 Euro monatlich verbessern.

Jetzt gilt es allerdings, das Ergebnis auch auf die Bundesbeamtinnen und -beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übertragen. Erst dann wird diese Einkommensrunde zu einer wirklich runden Sache!“

„Nun sehen wir mit Spannung der Einkommensrunde im Herbst zum Tarifvertrag für die Bundesländer und im Frühjahr 2024 für Hessen entgegen.“

 

 

„Der Schlichterspruch war eine gute Basis“, resümierte dbb Chef Ulrich Silberbach nach dem Ende der Potsdamer Tarifverhandlungen in der Nacht vom 22. auf den 23. April 2023, „und trotzdem mussten wir jetzt noch einmal viele kleine Schrauben drehen, um einen werthaltigen und konsensfähigen Abschluss hinzubekommen: Aber der Marathon seit Ende Januar hat sich gelohnt, wir gehen jetzt mit einem richtig guten Abschluss über die Ziellinie. Dass der Tarifkonflikt heute hier in Potsdam einen guten Abschluss findet, ist wichtig für die Beschäftigten und ist wichtig fürs ganze Land.“ Nach unzähligen Streiks, vier Verhandlungsterminen und einer intensiven Schlichtung steht im Kern ein Ergebnis, das den Beschäftigten einen Sockel von 200 Euro und eine lineare Erhöhung von 5,5 Pro- zent beschert. Auf jeden Fall erhalten alle Beschäftigten mindestens eine Einkommens- erhöhung von 340 Euro. Außerdem erhalten die Arbeitnehmenden des TVöD die Inflati- onsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro. Silberbach gegenüber der Presse: „Auch wir haben uns für diesen Kompromiss bewegt, aber unser Kernanliegen, die Einkommensver- hältnisse unserer Kolleginnen und Kollegen spürbar zu verbessern, haben wir durchge- setzt. Kein Abschluss der letzten Monate erreicht unser TVöD-Niveau.“

 

https://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2023/Flugblatt_Einkommensrunde_TVöD_2023_Nr30_dbb.pdf