Ditib:
Gericht lehnt Berufung des Landes ab – Zweifel des dbb Hessen bleiben
„Wir respektieren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, mit der jedoch im Wesentlichen das formale Vorgehen des Kultusministeriums für falsch erklärt wurde. Wir möchten aber nochmals betonen, dass wir die Beteiligung der Ditib für den bekenntnisorientierten Religionsunterricht an Hessens Schulen nach wie vor für falsch halten“, sagt der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt. „Schließlich wurde vom Gericht nicht entschieden, dass die Zweifel, die zur Beendigung der Zusammenarbeit führten, ausgeräumt seien.“
Nach wie vor gibt es immer wieder Berichterstattung über die Ditib, die Zweifel an der politischen Unabhängigkeit der Religionsgemeinschaft von der Regierung Erdogans nicht ausräumen oder sogar noch verstärken.
Zum Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte Anfang 2021 geurteilt, dass die Vorgehensweise bei der Aussetzung des seit dem Schuljahr 2013/2014 angebotenen islamischen Religionsunterrichts in Partnerschaft mit der islamischen Religionsgemeinschaft DITIB-Hessen rechtswidrig war. Hiergegen hatte das Hessische Kultusministerium Berufung eingelegt, die mit dem nunmehr ergangenen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel abgewiesen wurde. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist somit rechtskräftig.