Einkommensrunde in Hessen 2026
Forderungsbeschluss der Tarifkommission Hessen zum TV-H
„Wir sehen unsere Tarifforderungen als ‚Investitionsoffensive für Hessen‘“, fasste dbb Tarifchef Andreas Hemsing den Forderungsbeschluss der hessischen Tarifkommission des dbb vom 24. November 2025 zusammen und griff damit ein Wort des hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein auf. Der hatte Ende Juni in seiner Regierungserklärung vor dem Hessischen Landtag von einer Investitionsoffensive für Hessen gesprochen.
„Ein starkes Hessen braucht einen starken Landesdienst. Deshalb erwarten wir vom Arbeitgeber, dass er unsere 7-Prozent-Forderung und weitere Verbesserungen beim TV-H nicht – wie üblich – als unrealistisch abtut, sondern den TV-Hessen als Chance ansieht, ins Land und seine Zukunft zu investieren.“ Für Hemsing geht das nur mit einem starken öffentlichen Dienst. Sicherheit, Bildung, effiziente Verwaltung – all das wird von engagierten und gut ausgebildeten Menschen geleistet. Hier muss das Land ansetzen. „Mit Sparrhetorik wird das nicht gehen. Das Land muss wählen, ob es Vorbild oder Mittelmaß sein will“, machte Hemsing abschließend klar. Deshalb lauten die Forderungen des dbb für die Einkommensrunde zum TV- Hessen wie folgt.
Der dbb fordert:
- eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 7 Prozent, mindestens aber 300 Euro (Anlagen A, B und F)
- eine Erhöhung der Entgelte für Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten im Geltungsbereich des TVA-H BBiG, TVA-H Pflege sowie TV-Prakt. Hessen um 200 Euro
- eine Laufzeit von 12 Monaten hinsichtlich der Entgelte
- die Verlängerung und Änderung der Regelung des § 19 TVA-H BBiG und § 18 a TVA-H Pflege dahin, dass alle Auszubildenden nach bestandener Prüfung unbefristet übernommen werden, ohne dass ein Notenbezug besteht
sowie - die Einbeziehung der studentischen Beschäftigten in den Geltungsbereich des TV-H
Darüber hinaus hat der dbb insbesondere folgende Erwartungen:
- eine Erhöhung der Jahressonderzahlung auf 100 Prozent des jeweiligen Bemessungsentgeltes
- einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Gewerkschaftsmitglieder
- die Dynamisierung der Kinderzulage gemäß § 23a TV-H
- Einführung einer gesonderten Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für gefährdete Beschäftigtengruppen
- Einführung einer Gefahrenzulage für die Beschäftigten bei der Wachpolizei
- Entgeltordnung TV-H: die zeitnahe Umsetzung der in den bisherigen Evaluierungsgesprächen erreichten Zwischenergebnisse sowie die Verpflichtung, die Evaluierungsgespräche auch über die laufende Tarifrunde hinaus fortzusetzen
Für die Beamtinnen und Beamten in Land und Kommunen:
- Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Anwärterinnen und Anwärter des Landes und der Kommunen
Klare und frühzeitige Zusagen bei der Übertragung auf die Beamten
Der dbb sieht die Einkommensrunden zum TVöD, zum TV-L und selbstverständlich auch zum TV-H als ganzheitliche Aufgaben an. Das bedeutet konkret, dass eine Einkommensrunde erst beendet ist, wenn der Tarifkompromiss zeit- und wirkungsgleich auf den Beamtenbereich übertragen worden ist. Dazu Heini Schmitt, Landesvorsitzender des dbb Hessen wörtlich: „Die ausgehandelten Ergebnisse der Tarifeinigung müssen selbstverständlich zeitgleich und systemkonform auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger übertragen werden. Nach jahrelang andauernder verfassungswidriger Unteralimentation darf etwas Anderes erst gar nicht in Erwägung gezogen werden.“ Deshalb fordert der dbb neben den obenstehenden Forderungen, dass das Land direkt zur ersten Verhandlungsrunde klarstellt, dass es die Landes- und Kommunalbeamten nicht im Regen stehen lassen wird. Klare und frühzeitige Zusagen sind gefragt.
Wie geht’s weiter?
Die hessische Einkommensrunde startet am 27. Februar 2026 in Wiesbaden. Anschließend folgt am 9./10. März 2026 eine Zwischenrunde auf Arbeitsebene. Die soll entscheidend dazu beitragen, dass wir im Rahmen der 3. Verhandlungsrunde (26./27. März 2026) einen guten Kompromiss finden. „Klar ist“, so Hemsing gegenüber der hessischen Tarifkommission, „dass unsere Verhandlungsstärke nicht allein vom Argument am Verhandlungstisch abhängt. Entscheidend wird sein, ob wir den Arbeitgeber, wenn er sich einem guten Kompromiss verweigert, durch unsere Aktionsmacht beeindrucken können. Da ist jede und jeder gefragt, sonst wird es schwierig.
Der dbb wird über die hessische Einkommensrunde und mögliche Aktionen stets zeitnah unter www.dbb.de/einkommensrunde berichten.
Flugblatt: TV-H: Vorbild oder Mittelmaß? - "Investitionsoffensive für Hessen" - Nr. 1 (11/2025)
