13. August 2020

dbb aktuell

Flugblatt Kurzarbeit 2020 Nr. 1

Nach der Angst um die Gesundheit bestimmt die wirtschaftliche Zukunftsangst das Leben der

Menschen in besonderer Weise. Dem haben die Tarifpartner VKA (Vereinigung der kommunalen

Arbeitgeberverbände), dbb und ver.di mit Regelungen zur Kurzarbeit im kommunalen Bereich Rechnung getragen. Dabei einigten sich die Tarifpartner auf Eckpunkte für einen Tarifvertrag, die Sicher- heit und Klarheit bringen – für die Beschäftigten und die Kommunen. dbb Tarifchef Volker Geyer zusammenfassend: „Unsere beiden Kern- botschaften lauten: Erstens: Dort, wo durch die Corona-Pandemie aktuell Arbeit wegfällt, gilt ein umfassender Beschäftigungsschutz. Die Arbeitsplätze sind langfristig gesichert. Zweitens ist es uns gelungen, die Verluste des Nettoeinkommens auf ein Minimum zu begrenzen.“ Außerdem stellte er klar, dass dieser Tarifvertrag ein Beitrag sei, um eine absolute Ausnahmesituation zu regeln. Geyer wörtlich: „Das ist kein Muster. In aller Deutlichkeit: Das ist ein zeitlich und inhaltlich begrenzter Ausnahmefall, den wir hier regeln. Denn grundsätzlich haben wir im öffentlichen Dienst zu viel und nicht zu wenig Arbeit.“

http://www.dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2020/Flugblatt_Kurzarbeit_2020_Nr1_dbb.pdf