22. Dezember 2018

dbb Hessen Nachrichten 13/2018

Einkommensrunde 2019 TV-L und TV-H; Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

in dieser Ausgabe lesen sie Informationen zu

- Forderung des dbb in der Einkommensrunde 2019 im Bereich von TV-L und TV-H.

- Koalitionsvertrag von CDU und Bündnis90/Die Grünen

Einkommensrunde 2019 TV-L und TV-H

 

Für die Einkommensrunde 2019 in der TdL wurden in der heutigen Sitzung der Bundestarifkommission folgende Forderungenmit einer Laufzeit von 12 Monaten beschlossen:

·       Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten um 6 Prozent, mindestens um 200 Euro
·       Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden und Praktikanten um 100 Euro 
·       Erhöhung der Pflegetabelle zusätzlich um 300 Euro
·       Wiederinkraftsetzung der Vorschrift zur Übernahme von Auszubildenden
·       Schaffung von Regelungen über die Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungs­- / praxisintegrierten dualen Studiengängen 

Weiterhin wollen wir:

·       Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte, insbesondere Realisierung der Paralleltabelle
·       Vereinbarung einer neuen Entgeltordnung, die die Arbeit der heutigen Beschäftigten angemes­sen honoriert
·       Erhöhung des Zusatzurlaubs für Wechselschicht­ / Schichtarbeit in Unikliniken und Krankenhäu­sern um 50 Prozent
·       Erhöhung des Samstagszuschlags in Universitätskliniken und Krankenhäusern auf 20 Prozent
·       Erhöhung des Urlaubs für Auszubildende / Praktikanten auf 30 Tage
·       Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Volumens auf den Beamtenbereich

Für die nachgelagerten Verhandlungen zum TV-H gelten die Kernforderungen in gleicher Weise.   Hessenspezifische Forderungen zur Verhandlung zum TV-H werden am 10.01.2019 veröffentlicht.

Zur Forderung nach zeitgleicher und systemgerechter Übertragung auf die Beamten kommt für Hessen folgende Forderung hinzu:

Der Besoldungsrückstand aus den Jahren 2015 und 2016 von rd. 3,5 % muss aufgeholt und die Besoldungstabelle so gestaltet werden, dass sie mindestens den verfassungsrechtlichen Vorgaben auch hinsichtlich des Abstandsgebots genügt.

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Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Zum nunmehr vorliegenden Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen wir hier nur kurz Stellung zu den Passagen, die den öffentlichen Dienst betreffen. Eine ausführlichere Stellungnahme werden wir nach eingehender Befassung nach dem Jahreswechsel erarbeiten.

 

Um es vorweg zu nehmen:

Dieser Koalitionsvertrag liest sich –vor allem hinsichtlich der Passagen, die den öffentlichen Dienst unmittelbar betreffen- ganz anders als die Koalitionsvereinbarung für die 19. Legislaturperiode!

Wir begrüßen ausdrücklich, dass im jetzigen Koalitionsvertrag keine weiteren Sonderopfer von Beamten und Versorgungsempfängern vorgesehen sind. Es ist nicht von Nullrunden die Rede, nicht von Beihilfekürzungen, nicht vom „Hamburger Modell“und nicht von einer Bürgerversicherung. 

Auch gibt es keinerlei Vorgaben mehr für Personaleinsparungen, im Gegenteil.

Und das ist gut so!

 

CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben ganz offenkundig einen konsequenten Richtungswechsel eingeleitet und teilen nun vollumfänglich unsere Auffassung, dass der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, dass ein gedeihliches Zusammenleben unserer Bürgerinnen und Bürger, und dass der Erhalt einer wehrhaften Demokratie nur in einem starken (Rechts-) Staat gelingen kann.

Deshalb begrüßen wir besonders das klare Bekenntnis zu einem starken öffentlichen Dienst und zum Berufsbeamtentum mit all’ seinen hergebrachten Grundsätzen.

Es ist gut, dass eine leistungsgerechte Bezahlung der Beschäftigten als erklärtes Ziel manifestiert wurde und dass die Tarifverhandlungsergebnisse  –nach unserer Deutung zeitgleich und systemgerecht– auf die Beamtenbesoldung übertragen werden sollen.

Das kann schon in wenigen Wochen bei der Einkommensrunde 2019 für Hessen in die Realität umgesetzt werden.

Auch dann bleibt aber noch, dass der Besoldungsrückstand aus den Jahren 2015 und 2016 von rd. 3,5 % muss aufgeholt und die Besoldungstabelle so gestaltet werden muss, dass sie mindestens den verfassungsrechtlichen Vorgaben auch hinsichtlich des Abstandsgebots genügt. 

Es ist unverständlich, dass dies nicht auch gleich mit dem Koalitionsvertrag geregelt wurde, denn dann hätte man diesen Streitpunkt ein für alle mal beseitigen und auch in dieser Hinsicht einen echten Neustart hinlegen können. 

Den im Koalitionsvertrag zum Ausdruck kommenden hohen Stellenwert von Sicherheit und Ordnung und Innerer Sicherheit, die Stärkung von Polizei und Justiz und die Verbesserungen bei der Gesetzgebung und der Technik bewerten wir sehr positiv.

Mit der festgelegten Verbesserung des Stellenkegels bei der Polizei werden die Ergebnisse unseres Gutachtens zur Dienstpostenbewertung aufgegriffen.

Die im Koalitionsvertrag festgelegte Fortentwicklung des Hessischen Personalvertretungsrechts ist uns schon lange ein wichtiges Anliegen, bei dem wir uns gerne konstruktiv einbringen werden.

Auch die Beibehaltung des Landestickets bzw. die angestrebte Ausweitung auf weitere Beschäftigtengruppen halten wir für sinnvoll und notwendig. Dieser eingeschlagene Weg muss weiter gegangen und sukzessive ausgeweitet werden.

 

Schließlich ist auch der Ansatz richtig, Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst unter umfänglicher Beteiligung der Betroffenen und der Interessenvertretungen wieder stärker in die Fläche zu bringen. Dies kann im Zusammenwirken mit den Möglichkeiten der Digitalisierung zur Steigerung der Attraktivität der Beschäftigungsverhältnisse führen.

 

Besonders wichtig erscheinen uns auch die Festlegungen zur Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten vor Übergriffen. Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben damit den ersten Schritt unternommen, nachdem sie mit dem dbb Hessen einen Pakt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst vereinbart haben.

Zwar können wir dem Koalitionsvertrag nicht entnehmen, dass die Koalitionäre auch unsere Auffassung teilen, wonach wir einen besonderen strafrechtlichen Schutz für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes brauchen.

Aber die beschriebenen Ansätze, vor allem auch die vollständige PKS-Erfassung, sind wichtige Schritte, damit der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht besser nachkommen kann.

 

Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verbesserungen bei der Justiz und beim Justizvollzug sind ebenso notwendig und wichtig, wenngleich hier keine konkreten Zahlen genannt werden.

 

Auch die beschriebenen, angestrebten Verbesserungen in den Bereichen von Erziehung und Pflege sowie beim Verfassungsschutz und beim Brandschutz, bei der Schule und der Hochschule weisen in die richtige Richtung, wobei auch hier keine konkreten Zahlen genannt werden.

Gerade in diesen Bereichen kommt es entscheidend darauf an, wie die Aussagen des Koalitionsvertrags in konkretes Regierungshandeln münden.

Weitere Personalbedarfe bzw. Bedarfe zur Attraktivitätssteigerung in anderen Bereichen werden im Koalitionsvertrag nicht im Einzelnen dargestellt.

Hier wäre zumindest eine allgemeine Festlegung (sinngemäß: „am Bedarf orientiert“) durchaus angezeigt gewesen.

 

Schließlich ist es erfreulich, dass man künftig auf sachgrundlose Befristungen in den Arbeitsverträgen verzichten will. Auch dies erfüllt eine Forderung des dbb Hessen.

 

Im nun vorliegenden Koalitionsvertrag weisen die Festlegungen hinsichtlich des öffentlichen Dienstes also in die richtige Richtung. Viele unserer Positionen und Forderungen wurden aufgegriffen, was wir ausdrücklich begrüßen.

Jetzt kommt es entscheidend darauf an, dass die getroffenen Festlegungen auch konkret in Regierungshandeln münden.

Den „Praxistest“ hat der Vertrag also noch vor sich.

 

Eine ausführlichere Stellungnahme zu weiteren Passagen werden wir nach dem Jahreswechsel erarbeiten. 

 

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Frohe Weihnachten

Wir wünschen Ihnen

ein frohes Fest

und alles Gute

für das neue Jahr!

Frankfurt a. M., 21. Dezember 2018

 

Impressum

 

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