Forderung des dbb Hessen umgesetzt:
Einkommensgrenzen für Ehegatten und Lebenspartner in der Beihilfe verdoppelt
Gute Nachrichten aus dem Innenministerium: Im Zusammenhang mit dem bereits für das vergangene Jahr (2020) vorgesehenen 3. Dienstrechtsänderungsgesetz hat der dbb Hessen bereits 2019 u. a. die deutliche Anhebung der Einkommensgrenzen zum Erhalt der Beihilfeberechtigung für Ehegatten und Lebenspartner gefordert. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 9.744 Euro jährlich.
Wurde diese vom Ehegatten oder Lebenspartner überschritten, so entfiel die Beihilfeberechtigung. Nunmehr wurde die Einkommensgrenze verdoppelt, so dass die Beihilfeberechtigung bis zu einem Betrag von 19.488 Euro jährlich erhalten bleibt. Da sich das 3. Dienstrechtsänderungsgesetz nach wie vor verzögert, wurde von Hess. Innenministerium eine Vorgriffsregelung getroffen, die bereits seit dem 1.1.2021 greift.
Wir bedanken uns ausdrücklich beim Hess. Ministerium des Innern und für Sport für diese Neuregelung!
Siehe hierzu beigefügte Veröffentlichung im Staatsanzeiger 7/2021.