25. April 2025

Einkommensrunde TVöD 2025 / April 2025

Die BTK des dbb stimmt dem Schlichterspruch zu - „Der Fortschritt steckt im Detail!“

  • Pressekonferenz Tarifabschluss TVoeD 2025

„Oftmals stecken im Detail die Probleme. Beim vorliegenden Abschluss gilt das nicht. Da steckt der Fortschritt genau in diesen Details“, fasst dbb Verhandlungsführer Volker Geyer seine Bewertung gegenüber den Medien am 6. April 2025 in Potsdam prägnant zusammen.

Geyer weiter: „Für uns ist zentral, dass sich die Komponenten lineare Erhöhung, soziale Komponente, Arbeitszeitsouveränität und Entlastung alle im Abschluss wiederfinden. In diesem Abschluss kann sich jede und jeder wiederfinden. Und doch gilt: Wir hätten uns einen anderen Verlauf der Verhandlungen und in manchen Punkten auch ein anderes Ergebnis gewünscht. Aber leider mussten wir Bund und Kommunen jeden Cent, jede Minute und jeden noch so kleinen Fortschritt unendlich mühsam abringen. Zu keinem Zeitpunkt war bei den Arbeitgebenden erkennbar, dass sie Zukunft gestalten wollen. Mit Blick auf die nächsten Jahre wies der dbb Tarifchef darauf hin, „dass – ohne große Worte machen zu wollen – die gerade abgelaufene Einkommensrunde bereits in eine neue Zeit gehört. Und in dieser Zeit werden die Tarifauseinandersetzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit langwieriger und härter. Mehr denn je werden unsere Argumente nur Aufmerksamkeit finden, wenn wir sie mit Aktions- und Streikfähigkeit unterlegen. Dass allein bei Bund und Kommunen in den nächsten zehn Jahren etwa 650.000 Beschäftigte ausscheiden, hat die Vogel-Strauß-Politik von Bund und VKA leider in keiner Weise beeinflussen können. Am Ende hätte die Nichtannahme des Schlichterspruchs bedeutet, dass wir in den unbefristeten Streik gegangen wären.“

Die Komponenten des Tarifabschlusses

Am 6. April hat die Bundestarifkommission dem modifizierten Schlichterspruch vom 28. März 2025 zu-
gestimmt. Der Tarifabschluss setzt sich aus ungewöhnlich vielen Komponenten zusammen. Die Einigung im Detail:

Das Volumen der Entgelterhöhungen
Die Tabellenentgelte steigen in zwei Schritten:

  • ab dem 1. April 2025 um 3 %, mindestens aber 110 Euro
  • ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 %
    bei einer Laufzeit von 27 Monaten (bis 31. März 2027).

Es gibt eine soziale Komponente
Die Einigung enthält einen Mindestbetrag in Höhe von 110 Euro im ersten Erhöhungsschritt als soziale Komponente. Das führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in den gesamten Entgeltgruppen 1 bis 5 sowie in Entgeltgruppe 6 bis zur Stufe 5, in Entgeltgruppe 7 bis zur Stufe 4, in Entgeltgruppe 8 bis zur Stufe 3, in Entgeltgruppe 9a bis zur Stufe 2 und in Entgeltgruppe 9b Stufe 1. So kommen im ersten Schritt prozentuale Erhöhungen von bis zu 4,67 % zustande.

Entgelt und Übernahme bei Auszubildenden
Das Entgelt der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikant/-innen steigt ebenfalls in zwei Schritten:

  • ab dem 1. April 2025 um 75 Euro
  • ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro

Die Auszubildenden und dual Studierenden werden bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben.

Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten

Zusätzlicher freier Tag für alle
Ab dem Jahr 2027 gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle. *

Jahressonderzahlung und Umwandlungstage
Die Jahressonderzahlung wird ab 2026 erhöht.

Bund:
EG 1 bis 8:       von 90 auf 95 %
EG 9a bis 12:   von 80 auf 90 %
EG 13 bis 15:   von 60 auf 75 %

VKA:
85 % in allen EG
90 % in EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B

Es besteht die Möglichkeit, diese (außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Für den Bereich der Besonderen Teile Krankenhäuser sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen wird als Ausgleich für die fehlende Umwandlungsmöglichkeit die Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 90 % erhöht. *

Schicht- und Wechselschichtzulage
Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit steigt zum gleichen Zeitpunkt von 105 Euro auf 200 Euro, im Bereich
der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit werden entsprechend erhöht. Ab dem Jahr 2027 werden diese Zula-
gen dynamisiert.

Mehr Arbeitszeitsouveränität

Arbeitszeitkonto
Auf betrieblicher Ebene kann durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.

Gleitzeit
Die Regelungen zur Gleitzeit werden zukünftig genauer gefasst, um eine Kappung von Stunden zu vermeiden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.

Freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit mit Zulagen *
Beschäftigte und Arbeitgebende können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Eine Verlängerung ist möglich. Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt:

  • in den Entgeltgruppen 1 bis 9b: 25 %
  • in den Entgeltgruppen 9c bis 15: 10 % des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe

* Die Regelungen zur freiwilligen Verlängerung der Arbeitszeit, der zusätzliche Urlaubstag ab 2027 sowie die Möglichkeit zur Umwandlung der Jahressonderzahlung (inklusive der fünf Prozentpunkte Kompensation im Bereich BT-K und BT-B) können gemeinsam frühestens zum 31. Dezember 2029 gekündigt werden. Davor sollen diese neu eingeführten Regelungen evaluiert werden.

Weitere Regelungen

Im Bereich Rettungsdienst erfolgt eine Absenkung der Wochenarbeitszeit von 48 auf 46 Stunden ab dem 1. Januar 2026 und auf 44 Stunden ab dem 1. Januar 2027. Des Weiteren wird die Möglichkeit von 24-Stunden-Diensten mit maximal neun Stunden Vollarbeit festgeschrieben. Im Bereich des Bundes wird die bisher nur für das Tarifgebiet West geltende Kündigungsschutzregelung für Beschäftigte über 40 mit einer Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren auf das Tarifgebiet Ost ausgedehnt. Für die Mitglieder der VKA enthält das Einigungspapier hingegen keine Angleichung. Für den Bereich der Hebammen soll die Eckeingruppierung künftig in die Entgeltgruppe P 11 erfolgen.
Es ist gelungen, eine neue Tabellenstruktur im Bereich TV-V zu einen, in der sowohl für Einsteiger als auch für erfahrene Leistungsträger in den Unternehmen spürbare Verbesserungen abgebildet sind. Die Entgelte erhöhen sich zum 1. Juni 2025 um 5,1 % und zum 1. Juni 2026 um 1,25 %.

Was noch passieren muss

Gegenüber den Medien forderte Geyer die zeit- und inhaltsgleiche sowie systemgerechte Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich: „Wir werden dazu unverzüglich das Gespräch mit dem Bundestag und der neuen Bundesregierung aufnehmen.“

Die BTK diskutiert und stimmt zu

Die Gesamtbewertung des komplexen Schlichterspruchs haben sich Verhandlungs- und Bundestarifkommission des dbb nicht leicht gemacht. Trotz der am Ende großen Zustimmung war die Diskussion kontrovers. Auch hier waren es nicht allein einzelne Sachpunkte des Abschlusses, die auf Widerspruch stießen, sondern die sich über drei lange Verhandlungsrunden hinziehende Verweigerungshaltung von Bund und VKA und deren Unwille, gestalten zu wollen. „Das Ergebnis ist ein schwer erarbeiteter Kompromiss, nicht mehr und nicht weniger. Trotz der schwierigen Situation ist uns jedoch bei manch schwierigen Themen der Einstieg gelungen“, erläuterte Andreas Hemsing, stellvertretender Vorsitzender der BTK. Er begründete die Annahme des vorliegenden Tarifkompromisses. „Die Themen ‚Entlastung‘ und ‚Attraktivität‘ werden nicht mehr von der Potsdamer Tagesordnung verschwinden. Wir werden in gut zwei Jahren genau da weitermachen, wo sich Bund und Kommunen heute noch verweigert haben. Die Tarifpolitik der nächsten Jahre müssen wir uns als Langstreckenlauf mit zahlreichen Hürden vorstellen.“ Letztlich schloss sich die BTK der Auffassung an, dass der Abschluss gerade in der Vielzahl seiner Komponenten für die Beschäftigten werthaltige Fortschritte bietet.

Alle Infos zur Einigung, das Einigungspapier, alle neuen Tabellen und alle Hintergründe finden Sie immer aktuell unter www.dbb.de/einkommensrunde.

Flugblatt: Einkommensrunde TVöD 2025 / Nr. 24

Flugblatt: Einkommensrunde Bundesbeamte 2025 / Nr. 8