18. Juni 2018

Pressemitteilung 10/2018

Diätenerhöhung von 2,9 % zum 1. Juli deutlich höher als Einkommenszuwächse bei den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst

„Man kann die Koppelung der Abgeordnetendiäten an den Nominallohnindex als eine durchaus nachvollziehbare Regelung betrachten. Selbstverständlich sollen auch Abgeordnete regelmäßig an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben.

Diese Regelung hat aber für 2017 und 2018 immerhin einen Abstand von rd. 0,9 Prozent zu den Einkommen im Öffentlichen Dienst herbeigeführt, und zwar zugunsten der Parlamentarier“, so der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, heute in Frankfurt.

 

„Man kann die Koppelung der Abgeordnetendiäten an den Nominallohnindex als eine durchaus nachvollziehbare Regelung betrachten. Selbstverständlich sollen auch Abgeordnete regelmäßig an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben.

Diese Regelung hat aber für 2017 und 2018 immerhin einen Abstand von rd. 0,9 Prozent zu den Einkommen im Öffentlichen Dienst herbeigeführt, und zwar zugunsten der Parlamentarier“, so der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, heute in Frankfurt.

Denn die Tariflöhne und die Beamtenbesoldung stiegen 2017 und 2018 um 2,0 bzw. 2,2 Prozent, während die Diäten um 2,2 bzw. 2,9 Prozent angehoben wurden bzw. werden.

 

Zu dem bereits in 2015 und 2016 von Schwarz-Grün herbeigeführten Auseinanderdriften von Tariflöhnen und Beamtenbesoldung um immerhin rd. 3,5 Prozent zum Nachteil der Beamten, was für sich genommen schon ein Skandal war, kommt ganz aktuell also das deutliche Auseinanderdriften zwischen den Diäten und der Bezahlung des Öffentlichen Dienstes insgesamt hinzu.

 

„Auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Abgeordnetendiäten aufgrund ihrer absoluten Höhe weit oberhalb der durchschnittlichen Einkommen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst liegen, ist das unvertretbar. 

Die bisherige Regelung der Diätenerhöhungen kann also nicht unbeirrt fortgeführt werden ohne ein Korrektiv, ohne einen vollständigen Ausgleich der Sonderopfer der Beamten und ohne einen Ausgleich der unterschiedlichen Entwicklung in 2017 und 2018“, so Schmitt abschließend.

 

 

V.i.S.d.P.: 

Heini Schmitt 

Landesvorsitzender dbb Hessen 

Tel. 0172-7744300

mail@dbbhessen.de