17. Januar 2021

dbb Hessen gemeinsam mit dem Hessischen Richterbund im Gespräch mit dem Hessischen Innenministerium zu den Auswirkungen der Rechtsprechung des BVerfG zur Alimentation

  • von links nach rechts: Staatssekretär Dr. Stefan Heck, Dr. Johannes Schmidt, Heini Schmitt Foto: Reinhold Petri

Am 13. Januar fand ein Gespräch mit Staatssekretär Dr. Stefan Heck vom Hess. Ministerium des Innern und für Sport statt.

Der dbb Hessen und der Hess. Richterbund hatten gemeinsam das Gespräch mit dem Hess. Innenminister gesucht, um die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts v. 4. Mai 2020 auf die Besoldung in Hessen zu erörtern.

Seitens des Ministeriums führte StS Heck in Vertretung des Innenministers das Gespräch im Beisein von Ministerialdirigent Stephan Gortner und Ministerialrätin Jutta Dobelmann. 

Für den dbb Hessen nahmen neben dem Landesvorsitzenden Heini Schmitt der stv. Landesvorsitzende Reinhold Petri, die Justiziarin Dr. Andrea Fischer sowie der Vorsitzende des Verbands Hochschule und Wissenschaft (vhw) Hessen, Prof. Dr. Jürgen Adamy, am Gespräch teil, für den Hessischen Richterbund dessen Landesvorsitzender Dr. Johannes Schmidt und Dr. Michael Demel.

In dem z. T. kontrovers, jedoch sehr konstruktiv geführten Gespräch bestand grundsätzliches Einvernehmen darüber, dass die Rechtsprechung des BVerfG ungeachtet der noch ausstehenden Rechtsprechung des VGH Hessen zu einem Klageverfahren des dbb Hessen Auswirkungen auf die hessische Besoldung hat.

Es wurde vereinbart, bis zum Beginn der Sommerpause weitere, konkretisierende Gespräche zu führen, nachdem erwartungsgemäß alsbald auch die Entscheidung des VGH Hessen vorliegen dürfte.