24. Mai 2024

dbb Hessen empört über Nachtragshaushalt der Landesregierung

Wir sind empört über die Tatsache, dass die weitere Annäherung an eine verfassungskonforme Besoldung der hessischen Beamten im Nachtragshaushalt des Finanzministers mit keiner Silbe Erwähnung findet.

Zwar befindet sich derzeit das Gesetz zur Übertragung des TV-H-Ergebnisses vom 15. März 2024 in der parlamentarischen Befassung. Es regelt jedoch ausschließlich die Inflationsausgleichszahlungen in 2024 sowie die beiden linearen Anpassungsschritte zum 1. Februar bzw. zum 1. August 2025.

„Die Vorgehensweise, die Übertragung des Tarifergebnisses im Vorgriff und losgelöst von der Herbeiführung einer insgesamt verfassungskonformen Besoldung der Beamten vorzunehmen, entsprach unserer Forderung“, stellt der hessische Landesvorsitzende Heini Schmitt klar. „Das haben wir goutiert, ebenso, wie wir die methodische Vorgehensweise dabei sowie beim Besoldungsgesetz 2023/2024 goutiert haben.“ Ebenso entspricht der dbb Forderung, dass separat von der Übertragung des Tarifergebnisses noch im laufenden Jahr 2024 weitere lineare Anhebungsschritte auf den Weg gebracht werden müssen.

„Und da ist der Nachtragshaushalt 2024 exakt die passende Gelegenheit.“

„Denn die Alimentation ist nach wie vor verfassungswidrig“, hält Schmitt fest. Mit der bisher vorgesehenen Besoldungsgesetzgebung würde die Besoldung der Beamten am unteren Ende des Besoldungsgefüges auch nach dem 1.8.2025 noch um rd. 22 Prozent unter dem verfassungsrechtlich vorgegebenen Mindestniveau liegen! „Das jedoch kann im dann 13. Jahr verfassungswidriger Unteralimentation keinesfalls hingenommen werden.“

Es gab bereits vor der Landtagswahl eindeutige Zusagen und im Koalitionsvertrag gibt es eine unmissverständliche Festlegung von CDU und SPD („Deshalb setzen wir den eingeschlagenen Weg zur Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben in weiteren Schritten entschieden fort“).

„Dass mit dem nun vorgestellten Nachtragshaushalt in einige politische Schwerpunktsetzungen der neuen Koalition investiert werden soll, während der Zustand gravierend verfassungswidriger Unteralimentation weiter hingeschleppt wird, kann nur als Kampfansage an den dbb Hessen und die hessische Beamtenschaft insgesamt verstanden werden“, stellt Schmitt klar. Denn mit den im Herbst anstehenden Haushaltsberatungen für 2025 kündigt der Finanzminister ja bereits Einsparmaßnahmen an.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung den Eindruck erweckt, als hätte sie bei den Festlegungen der Schwerpunkte im Koalitionsvertrag unbeirrt davon ausgehen können, dass die Steuereinnahmen für weitere fünf Jahre im gleichen Umfang steigen wie in den Jahren zuvor. Deshalb teilen wir auch nicht die Überraschung darüber, dass es nun nicht so ist.“

Bei der Ausarbeitung des Koalitionsvertrags gab es jedenfalls schon eine unumstößliche „Altverpflichtung“, nämlich die zwingende Verpflichtung zur Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben bzgl. der Beamtenalimentation.

Dass gerade im 75 Jahr des Grundgesetzes die hessische Landesregierung diese Verpflichtung offenbar weiterhin nachrangig behandeln will, brüskiert uns außerordentlich.

Das BVerfG wird im dort anhängigen Verfahren (Vorlagebeschluss des Hessischen Verwaltungs- gerichtshofs vom 30.11.2021 im Klageverfahren des dbb Hessen) in seiner Entscheidung sorgfältig die Besoldungsgesetzgebung des Landes Hessen betrachten.