dbb Hessen-Pressemitteilung 13/2022
dbb Hessen begrüßt Energiepreispauschale für hessische Versorgungsempfänger
Der dbb Hessen begrüßt den heute im Parlament eingebrachten Gesetzentwurf, nun auch den hessischen Versorgungsempfängern eine Energiepreispauschale von 300 Euro zu gewähren. „Damit wird das Klaffen einer weiteren Gerechtigkeitslücke vermieden“, sagt der Landesvorsitzende Heini Schmitt. „Wir freuen uns, dass die Fraktionen des Landtags unsere Forderung aufgreift, die wir per Schreiben an den Innenminister gerichtet hatten.“ Auch Hannelore Andree, Vorsitzende der Seniorenvertretung des dbb Hessen, freut sich. „Wir sehen uns bestätigt und freuen uns über das Ergebnis.“
In Erster und Zweiter Lesung soll heute im hessischen Landtag der Dringliche Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der SPD und Fraktion der Freien Demokraten für ein Gesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale für versorgungsberechtigte Personen (EPP Hessen) beraten werden. Das Gesetz regelt die Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro für versorgungsberechtigte Personen aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten im Anwendungsbereich des Beamtenversorgungsgesetzes.