07. Mai 2024

dbb Hessen begrüßt die Übertragung des TV-H

Der dbb Hessen begrüßt ausdrücklich, dass die Landesregierung nun rasch die gesetzliche Grundlage für die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenschaft schaffen will. „Das wurde uns in den Verhandlungen versprochen und im Einigungspapier entsprechend niedergeschrieben. Nun hat die Regierung Wort gehalten“, sagt der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt. „Auch das Vorgehen mittels zweier linearer Anhebungen der Besoldungstabellen halten wir für die einzig verfassungsrechtlich zulässige und unbedenkliche Form der Umsetzung, um bspw. evtl. Verstöße gg. das Abstandsgebot zu vermeiden.“ 

Heini Schmitt kann den Unmut bei Beamten der unteren Besoldungsgruppen durchaus nachvollziehen. „Doch wenn wir die Landesregierung seit Jahren mit größtem Nachdruck auffordern, die Vorgaben der Verfassung endlich vollumfänglich einzuhalten, dann können wir auf dem Weg dahin nicht im Einzelfall erwarten, dass sie mal ‚Fünfe gerade sein lässt‘“, so Schmitt weiter.

Tarifrecht und Besoldungsrecht sind nun einmal zwei völlig unterschiedliche Welten, die eine Übertragung eines Tarifergebnisses auf Besoldung und Versorgung ‚Auf Strich und Komma‘ häufig nicht möglich machen.

Es müssen andere Wege beschritten werden, um die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Besoldungsgruppen stärker berücksichtigen zu können. Die Notwendigkeit dafür liegt klar auf der Hand. Hier muss zuallererst das Zulagenwesen in den Blick genommen werden. 

Daneben bleibt erneut festzuhalten, dass auch mit den nun angekündigten beiden linearen Erhöhungen das Ziel einer insgesamt verfassungskonformen Besoldung noch lange nicht erreicht ist.

Die Fraktionen von CDU und SPD hatten am Nachmittag verkündet, die Ergebnisse der jüngst ausgehandelten Tarifrunde im TV-H zeitgleich und systemgerecht auch auf die Beamten zu übertragen. Für 2024 wird eine steuerfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro (Versorgungsempfängern anteilig nach ihrem individuellen Versorgungssatz) gewährt, die in drei Teilen zu jeweils 1.000 Euro im Juni, Juli und November ausgezahlt wird. Darüber hinaus werden die Besoldung und Versorgung zum 1. Februar 2025 um 4,8 Prozentpunkte und zum 1. August 2025 um weitere 5,5 Prozentpunkte angehoben.