dbb begrüßt Urteile gegen Randalierer von Dietzenbach
Der dbb Hessen begrüßt die Urteile des Darmstädter Landgerichts (Haftstrafen für Angriffe auf Helfer (op-online.de)), die im Zusammenhang mit dem Hinterhalt gegen Polizei und Rettungskräfte am 29. Mai 2020 gegen einen Teil der Randalierer gefällt wurden. „Es ist gut, dass die Urteile halbwegs zeitnah an der Tat gefällt wurden,“ sagt der dbb Landesvorsitzende, Heini Schmitt.
Wenngleich auch nur acht von rund 50 Randalierern verurteilt wurden – teilweise zu Geldstrafen und Sozialstunden-, zeige sich, dass sich der Rechtsstaat nicht weiter auf der Nase herumtanzenlassen will. Immerhin wurden zwei Angeklagte wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. „Das hat hoffentlich auch eine abschreckende Wirkung für alle die, die auch dabei waren, aber nicht dingfest gemacht werden konnten“, sagt Schmitt.
Im Zusammenhang mit dem Vorfall in Dietzenbach aber auch den Krawallen am Opernplatz in Frankfurt hatte der dbb Hessen stets ein konsequentes Vorgehen seitens der Polizei und Justiz gefordert. „Es darf nicht sein, dass Randalierer das Leben von Sicherheits- und Rettungskräften gefährden und diese straffrei davonkommen,“ sagt Schmitt.