08. Juli 2016

Pressemitteilung 10/2016

Besoldung und Arbeitszeit - Völlig unzureichende und falsche Nachbesserungen

Besoldung und Arbeitszeit für hessische Beamte;

Regierungsfraktionen wollen nachbessern – aber völlig unzureichend und falsch

Mit der heutigen Pressemeldung von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden überwiegend bereits bekannte Dinge wiederholt.
Neu sind vor allem zwei Aspekte.
Erstens soll die beabsichtigte Absenkung der Wochenarbeitszeit erst zum 1.8.2017 erfolgen und nicht bereits zu Jahresbeginn. Dies wird begründet mit dem Zeitpunkt des Beginns des neuen Schuljahres 2017 und damit, dass die Umstellung einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeutet.
„Das können wir nicht akzeptieren“, so der Landesvorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt.
„Die Absicht zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit steht bereits seit Anfang 2014 fest. Und wenn man in den Schulen einen geordneten Betrieb sicherstellen will, geht das auch anders, bspw. durch eine zusätzliche Gutschrift für Lehrer. Wir fordern die Reduzierung der Wochenarbeitszeit zum 1.1.2017“, so Schmitt weiter. Die zweite Neuigkeit ist, dass mit einem Änderungsantrag zum derzeitigen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung sichergestellt werden soll, dass die Besoldung zum 1.7.2016 um 1 Prozent, mindestens aber um 420,- € pro Jahr (d. h. 35,- € mtl. brutto) steigt.
Rein rechnerisch würde damit die Anpassung selbst in den genannten Fallkonstellationen im günstigsten Fall noch nicht einmal die 2-Prozent-Marke erreichen. „Wir erkennen darin den untauglichen Versuch, die Verfassungswidrigkeit der Besoldung in Hessen aus dem Weg zu räumen“, erklärt Schmitt.
Wir haben als dbb Hessen hinlänglich dargelegt, dass die Besoldung in Hessen aus mehreren Gründen verfassungswidrig ist und wir deshalb nach Inkrafttreten des Gesetzes Klagen einreichen werden.
Mit dem, was wir nun als Absichtserklärung von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegen haben, wird sich das nicht ändern.
Wesentliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, auch betreffend das sog. Abstandsgebot werden damit nicht erfüllt.
Im Gegenteil: während man den Mindestabstand zur Grundsicherung nicht ausreichend herstellt, will man nun zusätzlich gegen das Abstandsgebot insgesamt verstoßen, weil Beamte in den oberen Besoldungsgruppen nicht berücksichtigt werden. Heini Schmitt: „Das ist ein weiterer, grober politischer Fehler: „Personal spalten“ nach dem Motto: Manche bekommen ein bisschen was, andere schauen in die Röhre!
Auch die jetzt angekündigten Änderungen sind keineswegs geeignet, uns von unserer bekannten Strategie abzubringen“, so Schmitt abschließend.
 
   
 
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