18. August 2026

Berlin arbeitet die Besoldungsvergangenheit auf – und Hessen?

Die Diskussion über eine verfassungsgemäße Beamtenbesoldung ist bundesweit in Bewegung. Aktuell richtet sich der Blick nach Berlin. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 muss das Land seine Besoldung für zurückliegende Jahre neu regeln. Dabei geht es auch um mögliche Nachzahlungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte festgestellt, dass die Berliner Besoldung nach der Besoldungsordnung A in den Jahren 2008 bis 2020 in erheblichem Umfang nicht mit Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes vereinbar war. Berlin muss nun bis zum 31. März 2027 verfassungskonforme Regelungen schaffen.

Was Berlin für Hessen bedeutet – und was nicht

Die Entscheidung betrifft unmittelbar die Berliner Besoldung. Die derzeit öffentlich diskutierten Nachzahlungsbeträge können deshalb nicht auf hessische Beamtinnen und Beamte übertragen werden. Aus einer möglichen Nachzahlung in Berlin lässt sich kein entsprechender Anspruch oder eine bestimmte Nachzahlungshöhe in Hessen ableiten.

Entscheidend ist etwas anderes: Berlin zeigt, dass mit einer Neuregelung der Besoldung für die Zukunft die Vergangenheit nicht automatisch erledigt ist. Auch zurückliegende Besoldungszeiträume und noch offene Ansprüche müssen geklärt werden.

Genau diese Frage ist auch in Hessen weiterhin offen.

Offene Ansprüche in Hessen

Der dbb Hessen hat bereits bei der Anhörung zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026/2027 kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine Lösung für die offenen Besoldungsansprüche vergangener Jahre enthält.

Zahlreiche Beamtinnen und Beamte in Hessen haben ihre Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation über Jahre hinweg geltend gemacht. Viele Verfahren sind weiterhin offen.

Während Hessen nun die Besoldung für 2026 und 2027 neu regelt, bleibt damit eine wesentliche Frage unbeantwortet: Wie wird mit den offenen Ansprüchen aus der Vergangenheit umgegangen?

Der Blick über die Landesgrenzen lohnt sich

Berlin ist dabei nicht das einzige Beispiel. Auch andere Bundesländer befassen sich mit der Weiterentwicklung ihrer Besoldungssysteme und den Konsequenzen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Die Wege unterscheiden sich. Die verfassungsrechtliche Verpflichtung bleibt jedoch dieselbe: Der Dienstherr muss eine amtsangemessene Alimentation gewährleisten.

Der dbb Hessen fordert deshalb weiterhin eine transparente und rechtssichere Lösung für die offenen Besoldungsfragen. Eine nachhaltige Besoldungsreform muss nicht nur die Zukunft in den Blick nehmen, sondern auch Antworten auf die Vergangenheit geben.

Der Blick in andere Bundesländer zeigt: Die Besoldungsfrage ist in Bewegung. Auch Hessen muss die noch offenen Fragen beantworten.