21. Januar 2024

Forum Ausgaben 2/2023

Aktuelles aus der dbb Frauenvertretung Hessen

  • Die Teilnehmerinnen der Landeshauptversammlung mit dem stellv. Landesbundvorsitzenden Richard Thonius

• Landeshauptversammlung der dbb Frauenvertretung Hessen

• Änderung beim Kinderkrankengeld ab 1.1.2024

• Frauenpolitische Fachtagung 2024 der dbb bundesfrauenvertretung

 

Landeshauptversammlung der dbb Frauenvertretung Hessen

Am 19. September 2023 fand die Hauptversammlung der dbb Frauenvertretung Hessen im Hotel Mitte in Fulda statt. Die Vorsitzende Sonja Waldschmidt freute sich, zahlreiche Frauenvertreterinnen aus den Mitgliedsverbänden und -gewerkschaften begrüßen zu können.

Auf der Tagesordnung stand u.a. der aktuelle Stand des mobilen Arbeitens in den verschiedenen Ressorts. Es zeigte sich, dass die mobile Arbeit – in den Bereichen, in denen es möglich ist – mittlerweile etabliert ist, wenn auch in verschiedenen Ausprägungen.

Im weiteren Verlauf informierte die Vorsitzende über wahrgenommene Termine des Vorstands und aktuelle Aktivitäten und Themen wie z.B. Änderung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) und Sachstand zum Dauerthema „Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder“. Leider zeichnet sich noch immer keine positive Entwicklung ab. Der Vorstand wird das Thema nach der Landtagswahl erneut aufgreifen.

Der stellvertretende Landesbundvorsitzende Richard Thonius berichtete aus der aktuellen Arbeit des dbb Hessen, u.a.: Novellierung des HPVG, Unteralimentation/Besoldung und die anstehende Tarifverhandlungen TdL und die sich anschließenden Verhandlungen TV-H.

Nach der Mittagspause informierten der Vorsitzende der Deutschen PalliativStiftung, Dr. Thomas Sitte und der stellv. Vorsitzende des Stiftungsrates, Prof. Dr. Carsten Schütz mit zwei spannenden Vorträgen zu dem sensiblen Thema „selbstbestimmtes Sterben – Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht“ und standen den interessierten Teilnehmerinnen für zahlreiche Fragen zur Verfügung.

Die nächste Landeshauptversammlung findet am 11. März 2024 in Fulda statt.

Änderungen beim Kinderkrankengeld ab 1.1.2024

Am 15.12.2023 wurde das Pflegestudiumstärkungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit werden für das Kinderkrankengeld mit Wirkung zum 1.1.2024 neue Regelungen eingeführt.
So wird die pandemiebedingte Ausweitung der Anspruchsdauer aufgehoben und grundsätzlich wieder der reguläre Anspruchszeitraum für Kinderkrankengeld herangezogen. Jedoch werden zeitgleich die Anspruchstage auf Kinderkrankengeld bei häuslicher Betreuung für die Kalenderjahre 2024 und 2025 erhöht. Danach können Elternteile in den Jahren 2024 und 2025 jeweils 15 statt wie bisher 10 Arbeitstage pro Kind Kinderkrankengeld beziehen, Alleinerziehende 30 Arbeitstage statt wie bisher 20. Insgesamt ist der Anspruch je Elternteil auf längstens 35 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Kalenderjahr begrenzt (Alleinerziehende: 70 Arbeitstage).

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für gesetzlich versicherte Elternteile, wenn ihr Einkommen aufgrund der Betreuung des kranken Kindes ausfällt und sie die weiteren gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Es gibt noch keine weiteren Informationen darüber, ob und inwieweit die Regelungen auf den Bereich der hessischen Landesbeamtinnen und -beamten übertragen werden.

Frauenpolitische Fachtagung 2024 der dbb bundesfrauenvertretung am 16. April 2024

 

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