Personalvertretung - nur mit uns!

Arbeitnehmer

Themengebiet Arbeitnehmer

WIR STEHEN FÜR EINEN MODERNEN TARIFVERTRAG MIT EINER LEISTUNGSGERECHTEN VERGÜTUNG UND GERECHTEN AUFSTIEGS- MÖGLICHKEITEN FÜR DIE HESSISCHEN TARIFBESCHÄFTIGTEN

Beamte

Themengebiet Beamte

WIR STEHEN FÜR EIN MODERNES DIENSTRECHT MIT EINER LEISTUNGS-GERECHTEN BESOLDUNG

Vereinbarkeit Familie, Pflege und Beruf

Themengebiet Vereinbarkeit Familie, Pflege und Beruf

WIR STEHEN FÜR DIE VEREINBARKEIT VON FAMILIE, PFLEGE UND BERUF!

Digitalisierung

Digitalisierung

WIR STEHEN FÜR EINE DIGITALISIERUNG DER VERWALTUNG, BEI DER DER MENSCH IM VORDERGRUND STEHT!

Fürsorge und Schutz

Themengebiet Fürsorge

WIR STEHEN FÜR DEN SCHUTZ UND DIE FÜRSORGE FÜR ALLE BESCHÄFTIGTEN

Gewalt gegen Beschäftigte

Themengebiet Gewalt

WIR STEHEN FÜR DEN AKTIVEN SCHUTZ DER BESCHÄFTIGTEN VOR GEWALTSAMEN ÜBERGRIFFEN; BESCHÄFTIGTE IM ÖFFENTLICHEN DIENST SIND KEIN FREIWILD!

Mitbestimmung

Themengebiet Mitbestimmung

WIR STEHEN FÜR EIN FORTENTWICKELTES, MODERNES HESSISCHES PERSONALVERTRETUNGSRECHT MIT STÄRKUNG DER MITBESTIMMUNG

SOZIAL- UND ERZIEHUNGSDIENSTE

SOZIAL- UND ERZIEHUNGSDIENSTE

WIR STEHEN FÜR EINE VERBESSERUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN IM BEREICH SOZIAL- UND ERZIEHUNGSDIENSTE

Homeoffice

Homeoffice

WIR STEHEN FÜR EIN ANGEBOT ZUM ARBEITEN IM HOMEOFFICE MIT DEN RICHTIGEN RAHMENBEDINGUNGEN

Digitalisierung in der Ausbildung

Digitalisierung in der Ausbildung

WIR SETZEN UNS DAFÜR EIN, DASS DIGITALISIERUNG BEREITS IN AUSBILDUNG UND DUALEM STUDIUM BEGINNT

Beschäftigte mit Behinderung

Beschäftigte mit Behinderung

WIR STEHEN FÜR DIE BELANGE DER BESCHÄFTIGTEN MIT BEHINDERUNGEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST

Wofür steht und was tut der dbb Hessen und seine Fachgewerkschaften?

Keine andere Gewerkschaft kennt die Strukturen des Öffentlichen Dienstes besser und ist breiter vertreten und vernetzt. Der dbb Hessen wurde vor 71 Jahren gegründet. Er ist der Dachverband von 39 Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Hessen, die sich ausschließlich um Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst und dessen privatisierte Bereiche kümmern.

Der dbb Hessen mit seinen Fachgewerkschaften gestaltet mit dem Arbeitgeber, dem Dienstherrn und der Politik die Gesetze und Verordnungen, die Mandatsträger der Personalräte wirken vor Ort auf die korrekte Anwendung hin und stehen den Beschäftigten zur Seite.

Daher haben wir keine Interessenkollision wie manch‘ andere Gewerkschaften, die auch und vor allem Beschäftigte in der Privatwirtschaft organisieren.

Wir vertreten und fördern die grundsätzlichen, rechtlichen, beruflichen und sozialen Belange unserer Mitglieder und gewähren ihnen Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz.

 

Die Mitglieder in den Fachgewerkschaften des dbb Hessen erhalten für einen günstigen Mitgliedsbeitrag neben einer umfassenden Interessenvertretung, erschöpfenden Informationen und einem hervorragenden Rechtsschutz* eine Vielzahl von weiteren Dienstleistungen und können über das dbb Vorsorgewerk und die dbb Vorteilswelt unzählige wirtschaftliche Vorteile in Anspruch nehmen.

*= Neben der Rechtsschutzstelle des dbb Hessen in Frankfurt a. M. verfügt der dbb bundesweit über fünf Dienstleistungszentren mit einer großen Zahl an Rechtsanwälten.

Darüber hinaus steht unseren Mitgliedern ein breites Angebot an Seminaren zu sehr günstigen Teilnahmegebühren zur Verfügung.

Als Mitglied in einer Fachgewerkschaft des dbb ist man aktiver Teil einer starken Interessengemeinschaft mit bundesweit rd. 1,3 Mio. Mitgliedern, davon rd. 800.000 Beamte und 500.000 Arbeitnehmer.

Der dbb Hessen hat mit seinen Fachgewerkschaften in den zurückliegenden Jahren u. a. Folgendes erkämpft und erreicht:

Zu unseren dauerhaften Kernaufgaben gehören:

Dafür stehen wir aktuell:

Forderungen, die letztlich die Abschaffung des Berufsbeamtentums zum Ergebnis hätten (Bürgerversicherung, Hamburger Modell, Streikrecht für Beamte) treten wir entschieden entgegen.

Die Legitimation für die Bildung von Gewerkschaften und die Möglichkeit, sich darin zu organisieren, ergibt sich aus Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 36 HV.

Die Erreichung der Ziele des dbb Hessen und seiner Fachgewerkschaften geschieht vor allem durch:

Was sind die Aufgaben des Personalrats?

Die Mandatsträger in den Personalräten beziehen ihre Legitimation aus den Bestimmungen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG).

Der Personalrat als Organ der Dienststelle/Behörde gestaltet sich durch seine Zusammensetzung als Spiegelbild der Beschäftigten, d. h. er repräsentiert anteilig die Statusgruppen Beamte/innen und Arbeitnehmer/innen sowie Frauen und Männer.

Die Aufgaben des Personalrats sind insbesondere

Durch die Existenz der Personalräte mit ihren Beteiligungsrechten ist gewährleistet, dass sich nicht der einzelne Beschäftigte mit einem vermeintlich übermächtigen Dienststellenleiter auseinandersetzen muss.

Insofern kann man den Personalrat durchaus auch als Sprachrohr der Beschäftigten betrachten, denn Personalrat und Dienststellenleiter verhandeln auf Augenhöhe, und nach den Vorgaben des Gesetzes stets mit dem ernsthaften Willen zur Einigung.

Der Personalrat hat unvoreingenommen und unparteiisch die Gesamtheit der Beschäftigten zu vertreten, ist für jeden Einzelnen gleichermaßen zuständig, unabhängig davon, ob ein Beschäftigter gewerkschaftlich organisiert ist und wo.

Der Personalrat unterliegt dabei auch einer sog. „Friedenspflicht“. Sein Wirken richtet sich nach innen.

Bei allen Vorgängen, die im Personalrat behandelt werden, unterliegen die Mandatsträger der Verschwiegenheit.

Bei seiner Tätigkeit ist der Personalrat eng an die Bestimmungen des HPVG gebunden.

Bei den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen treten die Gewerkschaften mit den Listen ihrer Kandidaten zur Wahl an. Im HPVG sind auch sog. „Freie Listen“ zugelassen.

Während aber die Mandatsträger der dbb Hessen Gewerkschaften bei der Personalratsarbeit permanent mit den neuesten Informationen versorgt werden und auf die gesamte dbb-Rechtsberatung und -vertretung zurückgreifen können, stehen diese umfassenden Möglichkeiten den freien Listen nicht zur Verfügung.

Zusätzlich zu den gewählten Mandatsträgern können die dbb Hessen Gewerkschaften sog. „Gewerkschaftsbeauftragte“ zu den Sitzungen des Personalrats entsenden. Diese können die gewerkschaftlichen Standpunkte in die Beratungen einbringen.

Auch diese Möglichkeit steht den Freien Listen naturgemäß nicht zu.

Wo ist also die Nahtstelle zwischen den Fachgewerkschaften des dbb Hessen und dessen Mandatsträgern in den Personalräten? Wie hängt das Eine mit dem Anderen zusammen?

Hierzu zwei Beispiele:

Auch hinsichtlich aller weiteren Rahmenbedingungen bspw. zur Arbeitszeit, zur Gleichberechtigung, zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, zu den Beurteilungsrichtlinien, den Vorschriften zum Schutz und zur Fürsorge, zur Digitalisierung, zum Gesundheitsmanagement oder zum Datenschutz gilt analog:

Bei all dem findet ein regelmäßiger Austausch zwischen unseren Fachgewerkschaften und unseren Mandatsträgern in den Personalräten statt, um auf diese Weise Fehlentwicklungen zu vermeiden und zu weiteren Verbesserungen zu kommen - ganz im Interesse der Beschäftigten vor Ort!

Der dbb Hessen mit seinen Fachgewerkschaften und deren Mandatsträger in den Personalräten – zwei Seiten der gleichen Medaille!

Weitere Infos

Erlasse und Gesetze