Wofür steht und was tut der dbb Hessen und seine Fachgewerkschaften?
Keine andere Gewerkschaft kennt die Strukturen des Öffentlichen Dienstes besser und ist breiter vertreten und vernetzt. Der dbb Hessen wurde vor 71 Jahren gegründet. Er ist der Dachverband von 39 Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes in Hessen, die sich ausschließlich um Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst und dessen privatisierte Bereiche kümmern.
Der dbb Hessen mit seinen Fachgewerkschaften gestaltet mit dem Arbeitgeber, dem Dienstherrn und der Politik die Gesetze und Verordnungen, die Mandatsträger der Personalräte wirken vor Ort auf die korrekte Anwendung hin und stehen den Beschäftigten zur Seite.
Daher haben wir keine Interessenkollision wie manch‘ andere Gewerkschaften, die auch und vor allem Beschäftigte in der Privatwirtschaft organisieren.
Wir vertreten und fördern die grundsätzlichen, rechtlichen, beruflichen und sozialen Belange unserer Mitglieder und gewähren ihnen Beratungs- und Verfahrensrechtsschutz.
Die Mitglieder in den Fachgewerkschaften des dbb Hessen erhalten für einen günstigen Mitgliedsbeitrag neben einer umfassenden Interessenvertretung, erschöpfenden Informationen und einem hervorragenden Rechtsschutz* eine Vielzahl von weiteren Dienstleistungen und können über das dbb Vorsorgewerk und die dbb Vorteilswelt unzählige wirtschaftliche Vorteile in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus steht unseren Mitgliedern ein breites Angebot an Seminaren zu sehr günstigen Teilnahmegebühren zur Verfügung.
Als Mitglied in einer Fachgewerkschaft des dbb ist man aktiver Teil einer starken Interessengemeinschaft mit bundesweit rd. 1,3 Mio. Mitgliedern, davon rd. 800.000 Beamte und 500.000 Arbeitnehmer.
Der dbb Hessen hat mit seinen Fachgewerkschaften in den zurückliegenden Jahren u. a. Folgendes erkämpft und erreicht:
- Beendigung der Einsparmaßnahmen im öffentlichen Dienst in Hessen
- Erhöhung der Haushaltsansätze in vielen Bereichen
- Erhöhung der Einstellungszahlen in vielen Bereichen
- Kraftvolle Tarifabschlüsse beim TVöD (u. a. stufengleicher Aufstieg)
- Kraftvolle Tarifabschlüsse beim TV-H (u. a. stufengleicher Aufstieg, Kinderzulage, Hessenticket)
- Nach Einreichung dreier Besoldungsklagen deutliche Abkehr der Landesregierung von den Festlegungen im Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode (Deckelung der Besoldungsanpassung wurde verworfen)
- Verkürzung der Wochenarbeitszeit WAZ bei den Beamten unter 60 auf nominal 41 Wochenstunden unter Beibehaltung der wöchentlichen Gutschrift von einer Stunde auf dem Lebensarbeitszeitkonto (LAK)
- Schließen eines Pakts zwischen dem dbb Hessen und den Fraktionen des Hessischen Landtags zur Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Einbringung eines vollständigen Gesetzentwurfs für ein neues HPVG; in der zweiten Hälfte der 20. Legislaturperiode wird darüber beraten werden
- Niederlegung entsprechender Passagen für den öffentlichen Dienst (bspw. Absicht, Tarifergebnisse auf Beamtenbesoldung zu übertragen, HPVG zu novellieren, Beschäftigte besser vor Übergriffen zu schützen…) in den Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode
Zu unseren dauerhaften Kernaufgaben gehören:
- die Sicherung und Pflege des Berufsbeamtentums
- die Gestaltung eines modernen und leistungsgerechten Dienst- und Besoldungsrechts
- die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen der dem Tarifrecht unterliegenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- der Erhalt der Tarifautonomie und des Flächentarifvertrags
- die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
- die Gestaltung eines modernen Gesundheitsmanagements
- der Schutz der Beschäftigten vor gewaltsamen Übergriffen
- die Gestaltung eines modernen Mitbestimmungsrechts
- die Gestaltung eines starken, funktionierenden Rechtsstaats
- die Gestaltung einer Digitalisierung, bei der die Menschen nicht „auf der Strecke“ bleiben
- die Wahrung und Stärkung der Rechte der Beschäftigten mit Behinderung
- die Verbesserung der Rahmenbedingungen der Sozial- und Erziehungsdienste.
Dafür stehen wir aktuell:
- für einen modernen Tarifvertrag mit einer leistungsgerechten Vergütung und gerechten Aufstiegsmöglichkeiten für die hessischen Tarifbeschäftigten
- für ein modernes Dienstrecht mit einer leistungsgerechten Besoldung
- den Schutz und die Fürsorge für alle Beschäftigten
- für den Schutz der Beschäftigten vor Aggressionen und gewaltsamen Übergriffen
- die Angleichung der Wochenarbeitszeit (WAZ) der Beamten an die Arbeitnehmer (40 bzw. 38,5 h für Schichtdienstleistende)
- für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Karriere
- für die Chancengleichheit von Frauen und Männern
- für eine Digitalisierung der Verwaltung, bei der der Mensch im Vordergrund steht
- für ein fortentwickeltes, modernes Hessisches Personalvertretungsrecht mit Stärkung der Mitbestimmung
Forderungen, die letztlich die Abschaffung des Berufsbeamtentums zum Ergebnis hätten (Bürgerversicherung, Hamburger Modell, Streikrecht für Beamte) treten wir entschieden entgegen.
Die Legitimation für die Bildung von Gewerkschaften und die Möglichkeit, sich darin zu organisieren, ergibt sich aus Art. 9 Abs. 3 GG und Art. 36 HV.
Die Erreichung der Ziele des dbb Hessen und seiner Fachgewerkschaften geschieht vor allem durch:
- das Aufstellen von Forderungen zu allen relevanten Themen
- das Aushandeln von Tarifverträgen, vor allem des TVöD und des TV-H
- das Führen von Tarifgesprächen
- die Forderung nach Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung und die Versorgung
- die Erstellung von Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen
- die Teilnahme an Anhörungen vor dem Parlament
- das regelmäßige Führen von Gesprächen mit Repräsentanten aus Politik und Behördenleitungen
- die gezielte Öffentlichkeitsarbeit
- das Führen von Klagen in arbeits-, dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten.
Was sind die Aufgaben des Personalrats?
Die Mandatsträger in den Personalräten beziehen ihre Legitimation aus den Bestimmungen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG).
Der Personalrat als Organ der Dienststelle/Behörde gestaltet sich durch seine Zusammensetzung als Spiegelbild der Beschäftigten, d. h. er repräsentiert anteilig die Statusgruppen Beamte/innen und Arbeitnehmer/innen sowie Frauen und Männer.
Die Aufgaben des Personalrats sind insbesondere
- die Wahrung und Ausübung der Beteiligungsrechte wie Anhörung, Mitwirkung und Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten
- die Ausübung der Initiativrechte
- die Überwachung der Einhaltung der Gesetze und Verordnungen
- die Wahrung des Betriebsfriedens.
Durch die Existenz der Personalräte mit ihren Beteiligungsrechten ist gewährleistet, dass sich nicht der einzelne Beschäftigte mit einem vermeintlich übermächtigen Dienststellenleiter auseinandersetzen muss.
Insofern kann man den Personalrat durchaus auch als Sprachrohr der Beschäftigten betrachten, denn Personalrat und Dienststellenleiter verhandeln auf Augenhöhe, und nach den Vorgaben des Gesetzes stets mit dem ernsthaften Willen zur Einigung.
Der Personalrat hat unvoreingenommen und unparteiisch die Gesamtheit der Beschäftigten zu vertreten, ist für jeden Einzelnen gleichermaßen zuständig, unabhängig davon, ob ein Beschäftigter gewerkschaftlich organisiert ist und wo.
Der Personalrat unterliegt dabei auch einer sog. „Friedenspflicht“. Sein Wirken richtet sich nach innen.
Bei allen Vorgängen, die im Personalrat behandelt werden, unterliegen die Mandatsträger der Verschwiegenheit.
Bei seiner Tätigkeit ist der Personalrat eng an die Bestimmungen des HPVG gebunden.
Bei den alle vier Jahre stattfindenden Wahlen treten die Gewerkschaften mit den Listen ihrer Kandidaten zur Wahl an. Im HPVG sind auch sog. „Freie Listen“ zugelassen.
Während aber die Mandatsträger der dbb Hessen Gewerkschaften bei der Personalratsarbeit permanent mit den neuesten Informationen versorgt werden und auf die gesamte dbb-Rechtsberatung und -vertretung zurückgreifen können, stehen diese umfassenden Möglichkeiten den freien Listen nicht zur Verfügung.
Zusätzlich zu den gewählten Mandatsträgern können die dbb Hessen Gewerkschaften sog. „Gewerkschaftsbeauftragte“ zu den Sitzungen des Personalrats entsenden. Diese können die gewerkschaftlichen Standpunkte in die Beratungen einbringen.
Auch diese Möglichkeit steht den Freien Listen naturgemäß nicht zu.
Wo ist also die Nahtstelle zwischen den Fachgewerkschaften des dbb Hessen und dessen Mandatsträgern in den Personalräten? Wie hängt das Eine mit dem Anderen zusammen?
Hierzu zwei Beispiele:
- Der dbb, der dbb Hessen und seine Fachgewerkschaften handeln mit den Arbeitgebern die Tarifverträge aus – die Personalräte wachen über deren Einhaltung, über die korrekte Anwendung, über die Ausschöpfung der Möglichkeiten bspw. bei den Höhergruppierungen, den Stufenaufstiegen und den Zulagen. Sie stehen vor Ort auf den Dienststellen für die Beschäftigten als Ansprechpartner zur Verfügung.
- Der dbb Hessen und seine Fachgewerkschaften fordern und erreichen die zeitgleiche und systemkonforme Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung, fordern und erreichen strukturelle Verbesserungen in den Besoldungsgesetzen - die Personalräte wachen über die korrekte Anwendung vor Ort, über die Ausschöpfung der Beförderungsmöglichkeiten im Sinne einer Bestenauslese nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Außerdem drängen sie auf eine gerechte und nachvollziehbare Bewertung der Dienstposten.
Auch hinsichtlich aller weiteren Rahmenbedingungen bspw. zur Arbeitszeit, zur Gleichberechtigung, zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, zu den Beurteilungsrichtlinien, den Vorschriften zum Schutz und zur Fürsorge, zur Digitalisierung, zum Gesundheitsmanagement oder zum Datenschutz gilt analog:
Bei all dem findet ein regelmäßiger Austausch zwischen unseren Fachgewerkschaften und unseren Mandatsträgern in den Personalräten statt, um auf diese Weise Fehlentwicklungen zu vermeiden und zu weiteren Verbesserungen zu kommen - ganz im Interesse der Beschäftigten vor Ort!
Der dbb Hessen mit seinen Fachgewerkschaften und deren Mandatsträger in den Personalräten – zwei Seiten der gleichen Medaille!
*= Neben der Rechtsschutzstelle des dbb Hessen in Frankfurt a. M. verfügt der dbb bundesweit über fünf Dienstleistungszentren mit einer großen Zahl an Rechtsanwälten.