Gewalt gegen Beschäftigte
No Go - Gewalt gegen Beschäftigte!
Vorwort
Die Übergriffe gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes nehmen seit Jahren nicht nur hinsichtlich ihrer Anzahl, sondern auch hinsichtlich ihrer Intensität zu.
Hinzu kommt, dass es mittlerweile kaum einen Bereich der Verwaltung mehr gibt, der nicht von diesem Phänomen betroffen ist.
Deshalb hat sich der dbb Hessen diesem Thema besonders gewidmet.
So haben wir am 21. Februar 2018 in Frankfurt a. M. ein in der Öffentlichkeit und in den Medien vielbeachtetes Symposium zu diesem Thema veranstaltet.
Bei diesem Symposium waren zahlreiche hochrangige Vertreter von Politik, Behörden und Institutionen zu Gast und haben aktiv mitgewirkt, so z. B. die Hessische Justizministerin, Frau Eva Kühne-Hörmann, der Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. und Präsident des Hess. Staatsgerichtshofs, Herr Prof. Dr. Roman Poseck, der Generalstaatsanwalt des Landes Hessen, Herr Prof. Dr. Helmut Fünfsinn, und der Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Frankfurt a. M., Herr Dr. Walter Seubert.
Denn die wirksame Bekämpfung dieses Phänomens kann nur durch das Zusammenwirken aller relevanten Personen und Institutionen gelingen.
Der dbb Hessen brachte zum Gewerkschaftstag des dbb Bund im Herbst 2017 u. a. den Antrag zur Schaffung einer eigenen Strafvorschrift zum besseren Schutz aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (nicht nur der Vollzugsbediensteten und Rettungskräfte) ein, der vom Gewerkschaftstag mit großer Mehrheit angenommen wurde.
Am 21. August 2018 schlossen die Fraktionen im Hessischen Landtag im Beisein des hessischen Innenministers mit dem dbb Hessen einen Pakt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Zur wirksamen Bekämpfung des Phänomens sind viele Maßnahmen erforderlich.
Vor allem ist es wichtig, dass es nach der Tatbegehung nicht zu einer Unterbrechung des Kreislaufs von der Anzeigeerstattung über die Behandlung des Sachverhalts durch die Behörden, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Gericht bis hin zur Wiedereingliederung in den Dienst kommt (sog. „Lebenslagenmodell“).
Viele Beschäftigte, die Opfer geworden sind, fühlen sich allein gelassen und vermissen in ihrer Dienststelle die erforderliche Unterstützung. Sie fühlen sich auch schlecht vorbereitet im Umgang mit Gefahrensituationen und sie wissen nicht konkret, was zu tun ist.
Häufig werden selbst besonders intensive Sachverhalte nicht angezeigt.
Auch die Bearbeitung angezeigter Geschehnisse durch Staatsanwaltschaft und Gericht ist mitunter unbefriedigend, nicht zuletzt deshalb, weil auch dort eine hohe Arbeitsbelastung besteht.
Schließlich ist auch der Rechtsschutz (vor allem durch den Dienstherrn) nicht ausreichend, häufig müssen Geschädigte mit gewerkschaftlichem und/oder privatem Rechtsschutz auf eigenes Betreiben ihre Rechte durchsetzen.
Eine gesonderte Strafvorschrift ist von großer Bedeutung.
Bislang gibt es einen gesonderten strafrechtlichen Schutz nur für Vollzugs- und Rettungskräfte.
Alle anderen Kolleginnen und Kollegen, wie bspw. Mitarbeiter in Jobcentern, den Ausländerbehörden, der JVA, Lehrer, Wachpolizisten, kommunale Polizeibeschäftigte, Gerichtsvollzieher usw. müssen weiter auf einen besonderen, strafrechtlichen Schutz verzichten, was angesichts der Vielzahl von Übergriffen auch auf diese Kolleginnen und Kollegen nicht weiter hingenommen werden darf.
Insgesamt ist es also notwendig, hier noch einmal initiativ zu werden und die Einführung einer gesonderten Strafvorschrift „Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes“ im korrekten Abschnitt des Strafgesetzbuchs zu fordern, so wie es der Gewerkschaftstag des dbb beamtenbund und tarifunion im November 2017 beschlossen hat.
Eine solche Norm hätte eindeutig den individualisierten Schutz der physischen und psychischen Integrität des Beschäftigen zum Zweck, weshalb sich die Ansiedlung im 17. Abschnitt des StGB (bei den Körperverletzungsdelikten) unbedingt empfehlen würde.
Noch ein weiterer bedeutsamer Aspekt spielt hierbei eine Rolle: Bislang werden in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nur die Angriffe auf Polizei- und sonstige Vollzugsbeamte erfasst.
Die Übergriffe auf alle anderen Beschäftigtengruppen tauchen in der PKS nicht gesondert auf, sondern gehen in den allgemein für jedermann gültigen Delikten unter.
Mit Einführung einer gesonderten Strafvorschrift hätte man ab sofort ein belastbares, amtliches statistisches Bild über die angezeigten Übergriffe auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Und schließlich wäre jenseits dieser Begründungen die Einführung einer gesonderten Strafvorschrift auch ein wichtiges Signal des Staates an die Beschäftigten ebenso wie an potenzielle Täter.
Studie zu Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst:
Pressemitteilung des dbb Hessen: Studie zur Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst vorgelegt
Liebe Medienvertreter,
zur Stunde stellt der dbb Hessen die Studie „Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst“ vor, die in Zusammenarbeit mit Professor Britta Bannenberg von der Uni Gießen und ihrem Team entstanden ist.
Befragt hat der dbb die Mitglieder seiner 39 Fachverbände. 2185 Personen beteiligten sich an der anonymen Befragung.
Im Anhang finden Sie eine Zusammenfassung der Studie. Ferner haben wir Ihnen den im August 2018 geschlossenen Pakt beigefügt, den der dbb Hessen mit den innenpolitischen Sprechern der damaligen Landtagsfraktionen geschlossen hat.
Außerdem liegt ein Forderungskatalog bei, in dem der dbb darlegt, was sich künftig ändern muss, um eine Verbesserung der Situation herbeizuführen.
Material zu Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst: Studie, Forderungen, Pakt und Präsentation
Zusammenfassung & Forschungsbedarf
Forderungskatalog zur Bekämpfung
Präsentation Gewalt_Kapitel_Lehrer_Stand 5. 11.2019.pdf
Bannenberg Herden Pfeiffer - Gewalt gegen Lehrkräfte in Hessen
Prof. Dr. Britta Bannenberg - Gewalt im Öffentlichen Dienst (Abschlussbericht)
Stellungnahme des Dbb Hessen zur Öffentlichen mündlichen Anhörung des Hauptausschusses und des Innenausschusses des Hessischen Landtags
Stellungnahme von Prof. Dr. Britta Bannenberg, Justus Liebig Universität Giessen
Studie 2021_Prof. Dr. Bannenberg_Gerichtsvollzieher Arbeitsagenturen
Stellungn. dbb Hessen zur Gewalt gegen die Zivilgesellschaft 17.08.2020
Präsentation dbb Hessen Gewalt 26.02.2021
Der dbb Hessen setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wirksam bekämpft wird.
Hierzu sollten:
- die Ausgangssituation auf der Dienststelle/am Arbeitsplatz und die Prävention verbessert werden (räumliche Situation, Zugangskontrolle, offene Türen im Innenbereich, keine Sichtsperren, Alarmsysteme, „Benimmregeln“ am Eingang)
- Ausrüstung, Ausbildung und Training verbessert werden
- Notfallpläne vorgehalten werden
- strafrechtlicher Schutz und dienstlicher Rechtsschutz verbessert werden
- nach einem Übergriff Unterstützung, Betreuung und Supervision gewährleistet sein
- jeder relevante Sachverhalt zur Anzeige gebracht werden
- bei Antragsdelikten Strafantrag (auch) durch Vorgesetzte gestellt werden
- alle Vorkommnisse dokumentiert werden
- das Dunkelfeld aufgehellt werden (Lagebild/Statistik)
- eine Verurteilungsquote fortlaufend ermittelt werden
- Sachverhalte nicht verharmlost werden
- die Personalsituation verbessert werden (Eigensicherung und Rechtspflege)
- problematische Außendienste in Doppelbesetzung verrichtet werden
- das Bild des „Staatsdieners“ neu justiert und kommuniziert werden
- die Lage regelmäßig zum Gegenstand von Dienstbesprechungen gemacht werden
- ein regelmäßiger Austausch unter den Behörden und Institutionen stattfinden
- angezeigte Übergriffe von der Staatsanwaltschaft möglichst zur Anklage gebracht werden
- seitens der Staatsanwaltschaft eine maßvolle Strafe gefordert werden
- das Gericht möglichst eine maßvolle Strafe verhängen
- die Nebenklage und das Adhäsionsverfahren regelmäßig zugelassen werden
- die frühzeitige Übernahme der Forderungen des Opfers durch den Dienstherrn erfolgen
- bei Rückkehr an den Arbeitsplatz nach einem Übergriff Unterstützung durch Vorgesetzte und Kollegen gewährleistet sein
- ggf. ein verändertes Tätigkeitsfeld angeboten werden
- der Schutz der Privatsphäre insbesondere durch Datenschutzmaßnahmen (Auskunftssperren pp.) verbessert wird
- eine gesonderte Strafvorschrift zum Schutz aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst im korrekten Abschnitt des Strafgesetzbuchs eingeführt werden. Es sollte unter Geld- oder Freiheitsstrafe gestellt werden (Vergehen), wenn jemand einen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beleidigt, nötigt, bedroht, tätlich angreift, verletzt oder ihm nachstellt. Eine Bestrafung nach den allgemeingültigen Strafvorschriften sollte fortan nur subsidiär erfolgen, es sei denn, es handelt sich um Verbrechenstatbestände.