08. November 2017
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dbb Hessen Nachrichten 12/2017

Widerspruch gegen die Festsetzung der Besoldung - Altersdiskriminierende Besoldung: Urteil EuGH bestätigt weitgehend die Rechtsauffassung des dbb Hessen

Altersdiskriminierende Besoldung: Kläger mit Rechtsschutz des dbb Hessen erfolgreich – rund 23.000 Beamtinnen und Beamte profitieren - Einlegung von Rechtsmitteln für das Besoldungsjahr 2016 weiterhin nicht erforderlich / Widerspruch für das Besoldungsjahr 2017 wird vorsorglich empfohlen!

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