Beamtenpolitik

Tatkräftig - gestaltend - erfolgreich!

Der dbb Hessen hat auf seinem Gewerkschaftstag im Mai 2023 in Darmstadt unter dem Motto „Tatkräftig – gestaltend – erfolgreich“ folgende Positionen zur Beamtenpolitik beschlossen:  

Ein modernes Beamtenrecht schafft Zukunft

Das Berufsbeamtentum ist als ein auf die staatlichen Aufgaben zugeschnittenes Dienst- und Treueverhältnis unverzichtbar. Die politischen und gesellschaftlichen Anforderungen, die in Bezug auf Leistungssicherheit, Neutralität und Rechtsstaatlichkeit an den Staat gestellt werden, sind nicht mit denen vergleichbar, die ein privates Unternehmen zu erbringen hat.

Der Staat braucht zur Erfüllung dieser Aufgaben, zur Wahrnehmung seines gesellschaftlichen Auftrages und zur Realisierung seiner politischen Verantwortung Beschäftigte, die den besonderen Pflichten des Beamtenrechts unterliegen. Diese Anforderungen gelten nicht nur „unter Normal-bedingungen“, sondern gewinnen zusätzlich an Bedeutung in gesellschaftlichen Krisenzeiten, wie man sie in jüngster Zeit häufiger erlebt. 

Die unbedingte Bindung an die Verfassung, die persönliche Unabhängigkeit als Voraussetzung für ein staatliches Handeln „ohne Ansehen der Person“ und ein besonderes Maß an Verlässlichkeit im staatlichen Handeln sind zwingende Voraussetzung für die Erfüllung dieses Anspruchs.

Hierfür braucht der Staat motivierte Beamte und faire Beschäftigungsbedingungen, die sich an einer sozial verpflichteten Fürsorge orientieren. 

Das Profil eines modernen Beamtenrechts und die besonderen Funktionen des Berufsbeamten-tums sind deshalb dauerhaft zu sichern und müssen auch weiterhinder tagespolitischen Auseinandersetzung entzogen werden. Die in der Verfassung festgeschriebenen Grundsätze des Beamtentums dürfen dabei nicht zur Disposition stehen. Es ist ein Missbrauch der staatlichen Gestaltungsmacht und eine grobe Verletzung der Fürsorgepflicht, wenn der Dienstherr selbige dafür einsetzt, einseitig die Beschäftigungsbedingungen der hessischen Beamtinnen und Beamten zu verschlechtern.

Für die Fortentwicklung des hessischen Beamtenrechts gilt zwingend, dass Beamtenstatus und Streikrecht nicht miteinander vereinbar sind. Eine Neujustierung des Funktionsvorbehaltes, die darauf abzielt, den Beamtenstatus nur auf das „hoheitliche Handeln im engeren Sinne“ zu beschränken, wird vom dbb Hessen entschieden abgelehnt. 

Der dbb Hessen setzt sich nachdrücklich für einen einheitlichen und ungeteilten Beamtenstatus ein; eine Relativierung durch eine Aufspaltung in Dienstverhältnisse mit unterschiedlichen Gestaltungs-rechten, lehnt der dbb Hessen entschieden ab.

 

Akuter Handlungsbedarf bei der Beamtenbesoldung

Die Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten ist infolge von Nullrunde, Besoldungsdeckelung, Beihilfebeschneidung und nach den zuletzt deutlich ausgeschärften Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu niedrig bemessen und verletzt über Jahre den Verfassungsgrundsatz der amtsangemessenen Alimentation. Die Abkopplung von den Tarifabschlüssen des TV-H und die fehlende Umsetzung der Vorgaben des BVerfG waren dafür die Ursache.

Das öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis wird auch durch das Fürsorgegebot des Dienstherrn wesentlich geprägt. Mit diesem Fürsorgegebot ist es jedoch unvereinbar, dass sich die hessische Besoldung nunmehr schon über viele Jahre verfassungswidrig zu niedrig ausgestaltet ist.

Bereits in der 19. Legislaturperiode konnte der dbb Hessen erreichen, dass entgegen der Festlegungen im damaligen Koalitionsvertrag ab 2017 die Abschlüsse zum TV-H wieder auf Besoldung und Versorgung übertragen wurden.

Das vom dbb Hessen wegen dieser verfassungswidrigen Unteralimentierung angestrengte Klageverfahren konnte am 30.11.2021 vor dem Verwaltungsgerichtshof Hessen (VGH) sehr erfolgreich abgeschlossen werden. Der VGH hatte festgestellt, dass die Besoldung des Klägers des dbb Hessen um rund 24,3 Prozent unter der verfassungsrechtlichen Mindestvorgabe lag und ein Anpassungsbedarf weit in das bestehende Besoldungsgefüge hinein bestehe. Es wurde ein Vorlagebeschluss an das BVerfG erlassen.

Der dbb Hessen hat erreicht, dass die Landesregierung noch in der 20. Legislaturperiode erste Schritte hin zu einer verfassungskonformen Alimentation per Gesetz auf den Weg gebracht hat.

Daran muss konsequent weitergearbeitet werden, und zwar unbeirrt mit der bisherigen Strategie anhand der bisherigen Beschlusslagen, Stellungnahmen und Publikationen.

Die weitere, kräftige lineare Anhebung von Besoldung und Versorgung über das Grundgehalt ist zwingend erforderlich.

In mehreren Passagen der Entscheidungsgründe des BVerfG und des VGH wurde die besondere Bedeutung des Grundgehalts hervorgehoben und es wurde klargestellt, dass andere „Reparatur-varianten“ nicht in den Vordergrund treten dürfen.

Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass das Mindestabstandsgebot, das Abstands-gebot, das Leistungsprinzip und die qualitätssichernde Funktion von Besoldung eingehalten und hinreichend beachtet werden.

Die übermäßige Anhebung familienbezogener oder regionaler Zuschläge bzw. deutliche Verbesserungen der Beihilfe würden die Gefahr erneuter Verfassungswidrigkeit mit sich bringen, indem sie gegen das Leistungsprinzip verstoßen, mittelbar das Versorgungsniveau absenken und die Beamtenschaft in Gewinner und Verlierer spalten.

Auch einseitige Veränderungen der Tabellenstruktur bergen die Gefahr der Verfassungswidrigkeit, weil sie u. a. zu einer „Entwertung“ bisher darüber angesiedelter Ämter führen können.

Die Annahme verfassungswidriger Unteralimentation besteht bei den Versorgungsempfängern mindestens in gleichem Umfang.

Neben den in die Zukunft wirkenden Maßnahmen ist noch die Frage der rückwirkenden Entschädigung zu klären. Hierzu steht die Entscheidung des BVerfG noch aus.

Der dbb Hessen wird darüber wachen, dass die vom Bundesverfassungsgericht zwingend festgelegten Anforderungen und beschriebenen Bestimmungsfaktoren bei den Besoldungsanpassungen in dem verfassungsrechtlich gebotenen Umfang eingehalten werden. 

Die Fortentwicklung der Besoldung umfasst auch die Stellen- und Erschwerniszulagen, die den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen sind und durch entsprechende Erhöhung zukunftsfähig gemacht werden müssen. Dringend notwendig ist eine Anhebung und Dynamisierung von wichtigen berufsprägenden Zulagen. Durch jahrzehntelange Nichtanpassungen ist ebenso wie durch den Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit eine massive Entwertung dieser Zulagen eingetreten.

Der dbb Hessen setzt sich daher für eine generelle Ruhegehaltsfähigkeit der gewährten Zulagen ein. Wir werden auch darüber wachen, dass sich der Besoldungsgesetzgeber nicht durch die Gewährung / Erhöhung von Zulagen in einzelnen Geschäftsbereichen über die untere Grenze der Mindestalimentation „trickst“.

Für Anwärter und Referendare ist zur Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber der privaten Wirtschaft und zur Sicherstellung der Attraktivität im öffentlichen Dienst das Grundniveau der Anwärterbezüge einmalig deutlich mit einem Festbetrag anzuheben und bei den regelmäßigen Anpassungen über den jeweiligen linearen Steigerungssatz anzuheben.

Die Regelanerkennung von Leistung für Beamtinnen und Beamte ist die Beförderung in ein höheres Amt. Diese ist in allen Laufbahngruppen und Berufszweigen herzustellen. Leistungsprämien oder Leistungszulagen sind besoldungsrechtliche Strohfeuer und in aller Regel auch nicht ruhegehaltsfähig. Daher lehnt der dbb Hessen diese Instrumente grundsätzlich ab. Werden in Einzelfällen dennoch Prämien oder Zulagen ausgeschüttet, so sind diese bezogen auf das jeweilige Personalbudget „on top“ zu leisten. Vorhandene Spielräume in Personalbudgets sind grundsätzlich für Beförderungen einzusetzen.

Keine Bürgerversicherung

Die Beihilfe ist nicht nur ein wesentlicher Bestandteil der Fürsorge, sondern hat zuletzt auch bei den Berechnungen zur Verfassungsmäßigkeit von Alimentation an Stellenwert hinzugewonnen. Die Beihilfe, ergänzt durch die private Krankenversicherung, stellen im Zusammenwirken mit Besoldung und Versorgung einen wesentlichen Attraktivitätsfaktor des Beamtenverhältnisses dar.

Jeder Angriff auf das transparente und leistungsfähige Gesundheitssystem der Beihilfe in Kombination mit einer privaten Restkostenversicherung oder der Heilfürsorge schadet dem Funktionieren des Gesamtsystems.

Der dbb Hessen lehnt daher die Bestrebungen zu einer „Bürgerversicherung“ oder einem „Hamburger Modell“ entschieden ab.

Nach Einschätzung anerkannter Fachleute würde eine Abkehr vom derzeitigen System unser Gesundheitswesen für alle Beteiligten teurer und weniger leistungsfähig machen. Und es ist ein Irrglaube, dass danach „alle gleich“ wären. Selbstverständlich würden sich auch bei einer Bürgerversicherung am Markt sehr schnell Versicherungsprodukte etablieren, die es solventeren Menschen ermöglichen, Zusatztarife zu kaufen, um eben wieder besser gestellt zu werden.

Der dbb Hessen jedenfalls wird jeglichen Bemühungen zur Einführung einer Bürgerversicherung auch in Zukunft mit aller Entschiedenheit entgegentreten.

 

Die Beamtenversorgung muss sicher bleiben

Die rechtlich und funktional eigenständige Alterssicherung der Beamtinnen und Beamten ist ein zentraler Bestandteil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums und funktional mit dem Lebenszeit- und Alimentationsprinzip untrennbar verbunden. Die angemessene Beamten-versorgung als Alimentation im Ruhestand hat auch die Funktion, ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Pflichten im lebenslangen, besonderen Dienst- und Treuverhältnis sicherzustellen.

Der dbb Hessen macht deutlich, dass für ihn ein „Abkoppeln der Versorgungsbezüge“ von der Einkommensentwicklung der aktiven Beamtinnen und Beamten nicht denkbar ist. Der Begriff der „Versorgungslast“ sollte aus den Wörterbüchern der Politik ersatzlos gestrichen werden.

Die politisch Verantwortlichen haben es zu vertreten, dass heutige Versorgungsverpflichtungen weitgehend aus den laufenden Haushalten finanziert werden müssen. Sie haben über Jahrzehnte die Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung bspw. durch Nullrunden, verzögerte oder abgespeckte Übertragung von Tarifergebnissen oder Versorgungsabschläge von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgehängt, häufig mit der Zusage, die dabei eingesparten Mittel für spätere Versorgungsverpflichtungen anzusparen und anzulegen. Wären diese Mittel zweckgebunden verwendet worden, statt Haushaltslöcher zu stopfen, so könnten heutige Versorgungsverpflichtungen zumindest zu einem nennenswerten Teil daraus bestritten werden.

Der dbb Hessen fordert die politisch Verantwortlichen in Hessen auf, die Versorgung der hessischen Beamtinnen und Beamten öffentlich und mit Nachdruck zu verteidigen und jeden Kürzungs-forderungen eine entschiedene Absage zu erteilen. Die hessischen Pensionäre verlangen von der Landespolitik eine klare und verlässliche Kante.

Gleiche Arbeitszeit für Alle

Dauerhafte Sonderbelastungen ohne funktionalen Bezug sind nicht mit der besonderen Stellung und den Verpflichtungen durch das Berufsbeamtentum vereinbar. Die Arbeitszeiten von Beamtinnen und Beamten sind deshalb an die der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzugleichen. Die als Folge einer längeren restriktiven Personalpolitik entstandenen Defizite dürfen keine Rechtfertigung sein, um den hessischen Beamtinnen und Beamten die gleichen Arbeitszeit-verhältnisse wie der Statusgruppe Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst – häufig bei gleichen Tätigkeiten – zu verweigern.

Das Auseinanderdriften der Wochenarbeitszeit zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten ist ein zentraler Punkt auf der Agenda des dbb Hessen. Die Einbeziehung der 41. Wochenstunde in das Lebensarbeitskonto seit dem 1.08.2017 führt nur rechnerisch zu einer 40-Stunden-Woche für die Beamtinnen und Beamten.

Für den dbb Hessen ist dies jedoch lediglich ein Zwischenschritt auf dem Weg zur nominalen 40-Stunden-Woche. Und echter Gleichklang wird ohnehin erst dann erreicht sein, wenn schichtdienstleistende Beamte –wie ihre Kollegen aus dem Arbeitnehmerbereich – eine 38,5-Stunden-Woche haben. Hier müssen also klare Perspektiven geschaffen werden. 

 

 

Fortentwicklung von Dienst- und Laufbahnrecht, auch unter dem Aspekt der Digitalisierung

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Hessen führt in den nächsten Jahren zu erheblichen Umbrüchen und Anpassungsprozessen, die sich auch in den Anforderungen an das Dienstrecht niederschlagen werden. 

Die Anforderungsprofile werden sich über die Laufbahngrenzen hinweg massiv verändern; die bisher üblichen Karriereplanungen werden sich mitunter „in Luft auflösen“. Das hessische Dienst-recht muss deshalb entsprechend „fortentwickelt“ und an die neuen Entwicklungen angepasst werden.

Durch die Digitalisierung der Verwaltung besteht künftig ein fortschreitender Fort- und Weiter-bildungsbedarf bei den Beschäftigten. Die hessische Laufbahnverordnung ist daraufhin zu überprüfen, ob durch das Setzen entsprechender Anreize und neuer Instrumentarien der Personal-führung (z. B. Einrichtung von Fortbildungskonten) dieser Entwicklung Rechnung getragen werden kann. Das Gleiche gilt für die Ausbildungsrichtlinien. Darüber hinaus sind auch Ausbildungs- und Prüfungsordnungen unter Beteiligung der gewerkschaftlichen Interessensvertretungen an die neuen Erfordernisse anzupassen.

Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist die Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst schwierig geworden. Die Herabsetzung von Eingangshürden bei der Einstellung von Nachwuchs-kräften ist aus Sicht des dbb Hessen keine zukunftsfähige Lösung. Überdies reichen die Einstellungszahlen bei weitem nicht aus, um die Personalabgänge der nächsten Jahre auszugleichen. 

Nur ein attraktiver öffentlicher Dienst in Hessen kann nachhaltig bei der Nachwuchsgewinnung bzw. der Bindung an den öffentlichen Dienst erfolgreich sein.

Häufig steht bei der Einstellung von qualifiziertem Nachwuchspersonal bzw. von Fachpersonal für sogenannte Mangelbereiche ein verkrustetes Stellenbewirtschaftungssystem schnellen Entscheidungen entgegen. Der dbb Hessen fordert daher, dass in Hessen ein zentraler Stellenpool eingerichtet wird, aus dem den hessischen Fachressorts zeitlich begrenzt Planstellen und Stellen zur Einstellung von qualifizierten Nachwuchs- und Fachkräften zur Verfügung gestellt werden können. Diese Stellen sollen automatisch in den zentralen Stellenpool zurückfallen, wenn die Nachwuchs-kräfte in eine durch einen regulären Altersabgang freigewordene Stelle überführt worden sind. Diese Stellen sind sodann wieder im Stellenpool verfügbar. Der Stellenpool muss aus neu im Haushalt geschaffenen Stellen gespeist werden.

Um den dringend erforderlichen Wissens- und Erfahrungstransfer sicherzustellen, ist dieser Stellenpool auch zu nutzen, um ein zeitlich begrenztes, gemeinsames Arbeiten von pensionsnahen und neueingestellten Kräften zu ermöglichen.

Die Stellenkegel der einzelnen Ressorts bzw. Dienststellen sind daraufhin zu überprüfen, ob die zugrunde liegende Ämterbewertung den Grundsätzen der amtsangemessenen Alimentation entspricht. Verlässliche Karrierechancen und -perspektiven generieren auskömmliche Familieneinkommen und damit zufriedene Mitarbeiter/innen.

Der dbb Hessen stellt mit Sorge fest, dass die im Dienstrechtsmodernisierungsgesetz bzw. der Laufbahnverordnung angelegten Instrumente zur Verbesserung der Karrierechancen (bspw. Durchlässigkeit der Laufbahnen, Anerkennung von Masterabschlüssen als Grundlage des Vorbereitungsdienstes, Verkürzung der Probezeit) von den Dienststellen gar nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Der dbb Hessen fordert daher, alle vorhandenen Möglichkeiten auch auszuschöpfen.

Die ständig sich verändernden Herausforderungen vor allem durch die fortschreitende Digitalisierung werden auch die Schwerpunkte im Beurteilungswesen verändern. Kompetenzen im Bereich der digitalen Ausgabenerledigung werden an Bedeutung gewinnen. Auch Beurteilende werden mit mobiler arbeitenden und deshalb weniger regelmäßig anwesenden Beamtinnen und Beamten umgehen müssen. Anhand dieser Veränderungsprozesse müssen die Beurteilungs-richtlinien fortentwickelt werden.

Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege zu richten, insbesondere hinsichtlich gleicher Karrierechancen von Frauen und Männern. Die Möglichkeiten der Digitalisierung sollten auch hierfür umfänglich genutzt werden.

 

Der dbb Hessen setzt sich dafür ein, dass.......

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