30. Oktober 2021
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Sondervermögen von Beginn an kritisch gesehen

Das Scheitern des so genannten Sondervermögens vor dem hessischen Staatsgerichtshof, mit dem die schwarz-grüne Landesregierung die Folgen der Corona-Pandemie auffangen wollte, kommt für den dbb Hessen nicht überraschend. Unstrittig war stets für den dbb, dass jenen zu helfen sein würde, die durch die Pandemie in Existenznöte geraten waren. Die Finanzierung eines politischen Wunschzettels lehnte der dbb jedoch ab. Deshalb hatte der Landesbund von Beginn an große Zweifel an dieser Art der finanziellen Krisenbewältigung geäußert.

Mit Befremden nimmt der dbb Hessen jedoch die Reaktionen der Landesregierung auf das Urteil zur Kenntnis. „Es sieht nicht so aus, als würden die Regierenden die richtigen Lehren aus dem Urteil ziehen“, sagt dbb Landesvorsitzender Heini Schmitt. Anstatt diese höchstrichterliche Entscheidung zu akzeptieren und entsprechend darauf zu reagieren, scheint es so, als versuche man, diese sehr deutliche Ansage des Gerichts, als eine Bestätigung mit kleinen handwerklichen Schönheitsfehlern umzudeuten. „Natürlich lässt das Urteil nichts an Deutlichkeit vermissen“, sagt Heini Schmitt.

Das Gericht hatte das Corona-Paket in fast allen wesentlichen Punkten für verfassungswidrig erklärt. „Daran gibt es gar nichts schönzureden“, findet Heini Schmitt. Von der Landesregierung erwartet er nun, Schattenboxen und Wortklaubereien einzustellen und endlich ein Corona-Paket vorzulegen, das den formalen Vorgaben entspricht – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Sondervermögen von Beginn an kritisch gesehen