Der dbb Hessen bekennt sich ausdrücklich zum Leistungsprinzip. Wer mehr Verantwortung übernimmt, bessere Leistungen erbringt und sich in Auswahlverfahren durchsetzt, muss dies auch in seiner Besoldung wiederfinden.
In der öffentlichen Diskussion über die Beamtenbesoldung entsteht gelegentlich der Eindruck, als ginge es den Gewerkschaften ausschließlich um möglichst hohe Besoldungserhöhungen für alle.
Dieser Eindruck greift zu kurz.
Der dbb Hessen tritt seit jeher für zwei Grundsätze ein, die untrennbar
zusammengehören: die amtsangemessene Alimentation und das Leistungsprinzip. Während die Alimentation sicherstellt, dass jede Beamtin und jeder Beamte entsprechend der Wertigkeit des übertragenen Amtes verfassungsgemäß besoldet wird, sorgt das Leistungsprinzip dafür, dass besondere Qualifikation, höhere Verantwortung und überdurchschnittliche Leistungen auch tatsächlich zu einem beruflichen Aufstieg und damit zu einer höheren Besoldung führen. Der öffentliche Dienst braucht beides: eine sichere verfassungsrechtliche Grundlage und einen spürbaren Anreiz, Verantwortung zu übernehmen.
Das Leistungsprinzip gehört zu den tragenden Säulen unseres Berufsbeamtentums.
Bereits Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes verlangt, dass öffentliche Ämter ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben werden. Nicht persönliche Beziehungen, politische Nähe oder Zufälligkeiten dürfen über Einstellungen und Beförderungen entscheiden, sondern ausschließlich die Leistung. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Grundsatz mehrfach bestätigt. Leistung ist kein
freiwilliges Organisationsprinzip des Staates, sondern ein verfassungsrechtlicher Auftrag. Sie bildet die
Grundlage einer leistungsfähigen, unabhängigen und professionellen Verwaltung.
Verfassungsrecht kompakt
Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz
Das Leistungsprinzip endet nicht mit der Einstellung in den öffentlichen Dienst. Wer sich fortbildet, Führungsverantwortung übernimmt, schwierige Aufgaben bewältigt oder sich in einem anspruchsvollen Auswahlverfahren gegen Mitbewerberinnen und Mitbewerber durchsetzt, muss dafür 1auch finanziell anerkannt werden. Der dbb Hessen hält dies für selbstverständlich. Besoldung ist nicht nur Existenzsicherung. Sie ist immer auch Ausdruck der Wertschätzung des Dienstherrn für Verantwortung, Qualifikation und Leistung. Wer jahrzehntelang engagiert arbeitet, zusätzliche Verantwortung übernimmt und schließlich ein höherwertiges Amt erreicht, darf erwarten, dass sich dieser berufliche Erfolg auch in einer höheren Besoldung niederschlägt.
Im Beamtenrecht erfolgt die Anerkennung von Leistung traditionell über das Statusamt. Beförderungen sind keine Belohnung nach Gutdünken, sondern das Ergebnis eines rechtsstaatlich geregelten Leistungsvergleichs. Wer ein höheres Amt erhält, hat sich zuvor gegenüber anderen Bewerberinnen und Bewerbern durchgesetzt. Er übernimmt regelmäßig anspruchsvollere Aufgaben und trägt größere Verantwortung. Deshalb ist es folgerichtig, dass höhere Ämter auch höher besoldet werden. Diese Differenzierung ist kein Privileg, sondern Ausdruck des Leistungsprinzips selbst. Wenn sich zwischen einzelnen Besoldungsgruppen die finanziellen Unterschiede immer weiter verringern, verliert dieses System an Überzeugungskraft. Wer jahrelang auf eine Beförderung hinarbeitet, zusätzliche Verantwortung übernimmt und am Ende kaum einen finanziellen Unterschied feststellt, wird sich berechtigterweise fragen, ob sich Leistung überhaupt noch lohnt.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht ausdrücklich den Zusammenhang zwischen Leistung und Besoldung.
Bundesverfassungsgericht
Das Leistungsprinzip erschöpft sich nicht in der Bestenauslese. Zu seinem wesentlichen Inhalt gehört auch die Anerkennung des Beförderungserfolgs. Die höhere besoldungsrechtliche Einstufung bringt die besondere Anerkennung der Leistung des Beförderten zum Ausdruck. Das Besoldungsrecht ist damit mittelbar leistungsbezogen.
(BVerfG, Beschluss vom 28. November 2018 – 2 BvL 3/15)
Deutlicher lässt sich der Zusammenhang kaum formulieren: Wer sich aufgrund seiner Leistung durchsetzt und ein höheres Amt erreicht, muss dies auch in seiner Besoldung wiederfinden.
Natürlich entscheidet sich niemand ausschließlich wegen des Geldes für den öffentlichen Dienst. Dennoch wäre es lebensfremd anzunehmen, die Besoldung spiele keine Rolle. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels konkurriert der Staat mit der Privatwirtschaft um hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wer hervorragende Nachwuchskräfte gewinnen möchte, muss ihnen glaubwürdig vermitteln können, dass berufliches Engagement, Fortbildung und die Übernahme von Verantwortung nicht nur ideell, sondern auch finanziell anerkannt werden. Eine leistungsorientierte Besoldungsstruktur ist deshalb kein Selbstzweck, sondern eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.
Immer wieder wird vorgeschlagen, den Schwerpunkt stärker auf individuelle Leistungsprämien oder Bonuszahlungen zu legen. Solche Instrumente können sinnvoll sein. Sie dürfen jedoch nicht das bewährte System des Statusamtes ersetzen. Die nachhaltigste Anerkennung von Leistung bleibt die Beförderung in ein höheres Amt mit einer dauerhaft höheren Besoldung. Sie ist transparent, nachvollziehbar und rechtlich überprüfbar. Gerade diese Verlässlichkeit macht das deutsche Beamtenrecht seit Jahrzehnten erfolgreich.
Manche Diskussionen erwecken den Eindruck, als müsse man sich zwischen einer guten Alimentation und einer leistungsorientierten Besoldung entscheiden. Das Gegenteil ist richtig. Die verfassungsrechtlich garantierte Alimentation bildet das Fundament. Sie gewährleistet die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten und schützt sie vor sachwidrigen Einflüssen. Das Leistungsprinzip baut auf diesem Fundament auf. Es sorgt dafür, dass sich unterschiedliche Verantwortung, unterschiedliche Qualifikation und unterschiedliche Leistungen auch in der Besoldung widerspiegeln. Bereits 2017 hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt, dass sowohl das Alimentationsprinzip als auch das Leistungsprinzip zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehören und sich gegenseitig ergänzen.
Eine moderne Verwaltung braucht Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Wer Führungsaufgaben übernimmt, komplexe Entscheidungen trifft oder sich dauerhaft weiterqualifiziert, muss erkennen können, dass sich dieser Einsatz lohnt. Dazu gehören transparente Auswahlverfahren. Dazu gehören faire Beförderungschancen. Und dazu gehört eine Besoldung, die den Abstand zwischen den einzelnen Ämtern wahrt und den Wert höherer Verantwortung sichtbar macht. Nur so bleibt der öffentliche Dienst attraktiv – sowohl für erfahrene Beschäftigte als auch für den dringend benötigten Nachwuchs.
Der dbb Hessen bekennt sich ausdrücklich zum Leistungsprinzip. Wer sich durch Eignung, Befähigung
und fachliche Leistung bewährt, wer höhere Verantwortung übernimmt und sich in einem
rechtsstaatlichen Auswahlverfahren durchsetzt, muss dafür auch angemessen bezahlt werden. Eine
leistungsorientierte Besoldung bedeutet nicht Beliebigkeit oder kurzfristige Bonuszahlungen. Sie
bedeutet vor allem, dass sich beruflicher Aufstieg dauerhaft in einer höheren Besoldung
widerspiegelt. Genauso klar ist aber auch: Leistungsorientierung darf niemals dazu dienen, die
verfassungsrechtlich garantierte amtsangemessene Alimentation in Frage zu stellen. Die
Grundbesoldung muss für jedes Amt verfassungsgemäß ausgestaltet sein. Erst auf dieser Grundlage
kann das Leistungsprinzip seine eigentliche Wirkung entfalten.
Der dbb Hessen steht deshalb für beides: für eine verfassungsgemäße Alimentation und für eine
Besoldung, bei der sich Leistung, Verantwortung und beruflicher Aufstieg auch finanziell
auszahlen.