09. März 2016
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Pressemitteilung 03/2016

Landespressekonferenz des dbb Hessen in Wiesbaden

VORANKÜNDIGUNG

Gutachten von Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis (Berlin) im Auftrag des dbb Hessen wird am 14. März 2016 in der Landespressekonferenz in Wiesbaden der Öffentlichkeit vorgestellt

Das im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN festgeschriebene Besoldungsdiktat für die hessischen Beamten ist eindeutig verfassungswidrig, so das Ergebnis des Gutachtens, das Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis im Auftrag des dbb Hessen erstellt hat. „Die Festlegungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur R-Besoldung und insbesondere zur A-Besoldung bedeuten einen Kulturwandel, der die Landesregierung zum Umdenken zwingt!“, so der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, am 9. März in Frankfurt. „Die Zeiten der Gestaltung der Beamtenbesoldung nach Gutsherrenart sind endgültig vorbei!“ so Schmitt weiter. Nach Ansicht des dbb Hessen hat die Landesregierung den Anforderungen des BVerfG nicht genügt, weil sie ihre Festlegungen zur Beamtenbesoldung nicht hinreichend begründet hat und auch nicht hinreichend begründen kann. Der wenig beachteten, vom BVerfG aber ebenso vorgenommenen Festlegung, wonach das Nettoeinkommen eines Beamten in der untersten Besoldungs- und Erfahrungsstufe wenigstens noch 15 Prozent über dem eines Sozialhilfeempfängers liegen muss, wird ebenso wenig entsprochen. In Verbindung mit dem vom BVerfG auch vorgegebenen sog. Abstandsgebot ist damit auch die Besoldung der Beamten in den darüber liegenden Besoldungsstufen verfassungswidrig. All’ das wird Prof. Dr. Dr. Battis gutachterlich prüfen. Heini Schmitt weiter: „Schon jetzt steht fest, dass selbst dann, wenn bei Prüfung der vom BVerfG vorgegebenen Parameter noch keine Verfassungswidrigkeit vorläge, einseitige Sonderopfer der Beamten in jedem Fall verfassungswidrig sind. Es wird unbedingt verlangt, dass die Gestaltung der Beamtenbesoldung schlüssiger Teil eines haushalterischen Gesamtkonzepts ist.“ Weiterhin ist vom dbb Hessen ein Gutachten zur Prüfung der verfassungsgemäßen Alimentation eines Polizeivollzugsbeamten anhand einer Dienstpostenbewertung bei Prof. Dr. Dr. Battis beauftragt. Danach sollen weitere Beamtenbeispiele bewertet und Klagen eingereicht werden. Der dbb Hessen wird unbeirrt an seinem angekündigten Kurs fest, nachdem die Landesregierung ihre Haltung bislang nicht verändert hat. Professor Battis wird zusammen mit dem Landesvorsitzenden des dbb Hessen, Heini Schmitt, am 14.03.2016 um 10 Uhr in der Landespressekonferenz im Hessischen Landtag, Schloßplatz 1 – 3, Wiesbaden, das Gutachten vorstellen.
 
   
 
Verantwortlich: dbb beamtenbund und tarifunion, Landesbund Hessen
Landesgeschäftsstelle
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Eschersheimer Landstraße 162
60322 Frankfurt
Pressesprecher Thomas Müller