08. März 2015
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dbb Frauenvertretung Hessen

Frauenpolitik ist in Hessen fest verwurzelt – neues Hessisches Gleichberechtigungsgesetz wird noch 2015 verabschiedet

Die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen ist eine wichtige Voraussetzung für ihre gleichberechtigte Teilhabe an allen Bereichen unserer Gesellschaft.

Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner hat anlässlich des Weltfrauentags am 8. März die Gleichberechtigung von Frauen und Männern als „wesentliche Grundlage für den gesellschaftlichen Fortschritt“ hervorgehoben. Für die Hessische Landesregierung sei bspw. die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen eine wichtige Voraussetzung für ihre gleichberechtigte Teilhabe an allen Bereichen unserer Gesellschaft. „Die Frauenpolitik ist auch dank der vielfältigen Frauenorganisationen und –verbänden in Hessen fest verankert und wirkt über das Hessische Gleichberechtigungsgesetz im öffentlichen Dienst auf die Beseitigung bestehender Ungleichheiten“, erklärte der Sozialminister und kündigte an: „Noch in diesem Jahr wird die Hessische Landesregierung ein neues Gleichberechtigungsgesetz für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Hessen vorlegen und verabschieden. Das Gesetz geht auf die Bedürfnisse der Frauen mit Blick auf Personalentwicklung, Qualifizierung und Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit ein. Die hessische Frauen- und Gleichstellungspolitik zielt darauf ab, Frauen planvolle und wirksame Instrumente für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zur Verfügung zu stellen“, erläuterte der Minister.

Für die Prävention und die Bekämpfung der Gewalt an Frauen und Kindern wird das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ab 2015 für die Dauer der Legislaturperiode fast doppelt so viele Mittel bereitstellen wie bisher. „Dies wird unter anderem möglich, indem wir die freiwilligen Leistungen im Rahmen des Hessischen Sozialbudgets um 35 Prozent auf 70 Millionen Euro erhöhen“, stellte Grüttner dar. Darauf haben sich die CDU Hessen und Bündnis90/Die Grünen im Koalitionsvertrag verabredet. Die Mittel im Budget sind vor Einsparungen in den kommenden Haushaltsjahren sicher. Neben der finanziellen Unterstützung von Frauenhäusern, Frauenberatungseinrichtungen und Interventionsstellen wird erstmals auch die Förderung von Schutzambulanzen im Rahmen der Kommunalisierung der sozialen Hilfen ermöglicht.

Eine bedarfsgerechte und verlässliche Kinderbetreuung schützt insbesondere Frauen vor den negativen finanziellen Auswirkungen von familienbedingten Auszeiten. Seit 2014 investiert das Land Hessen in diesem Bereich im Jahresdurchschnitt mit 434,5 Millionen Euro so viel Geld in diesen Bereich wie nie zuvor. Außerdem wird das Netzwerk Wiedereinstieg (NeW) fortgeführt und erweitert, mittels dessen Frauen, die aus der Familienzeit ins Erwerbsleben zurückkehren möchten, individuell beraten und qualifiziert werden. Zusätzlich ermutigt und unterstützt das Netzwerk „Berufsabschluss in Teilzeit“ (TAFF) alleinerziehende Frauen bei der Absolvierung einer betrieblichen Teilzeitausbildung oder Teilzeitumschulung. Die Charta für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sei ein „Erfolgsmodell“, bei dem bereits 50 Unternehmen mitmachten und die helfe, Brüche vor allen Dingen in den Lebensläufen von Frauen zu verhindern. „Und das ist nur ein Ausschnitt unseres Engagements für die Frauen“, so Grüttner abschließend.

Am 19. März 1911 fand der erste Internationale Frauentag in Kopenhagen statt. Seit über 100 Jahren gehen Frauen weltweit an diesem Tag an die Öffentlichkeit, um ihre Rechte in den Bereichen einzufordern, wo die Gleichberechtigung von Frauen noch nicht verwirklicht ist. Auch in Hessen nutzen viele Städte, Gemeinden und Kommunen traditionell diesen Tag, um mit öffentlichen Veranstaltungen und unter großem persönlichen Einsatz der beteiligten Frauen auf die nach wie vor existierenden Ungerechtigkeiten gegenüber Frauen und Mädchen aufmerksam zu machen.

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Sozialministeriums vom 06. März 2015