04. März 2019
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dbb Hessen Nachrichten 03/2019 Sonderausgabe

Einkommensrunde 2019 in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL); Einigung erzielt

Nach langen, zähen Verhandlungen wurde am späten Abend des 2. März ein Einigungspapier vorgelegt, das noch in der Nacht zum 3. März von der Bundestarifkommission des dbb seine Zustimmung

Das Einigungspapier sieht folgende Regelungen für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder vor:*

(gilt nicht für Hessen)

I. Entgelt 

Erhöhung Tabellenentgelte (Anlage B)

Die Tabellenwerte werden zum 1. Januar 2019 um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent erhöht; darin enthalten sind die Anhebung der Eingangsstufe 1 in den Entgeltgruppen 2 bis 15 um 4,5 Prozent und für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Anhebung, mindestens jedoch eine Erhöhung um 100 Euro. 

Zum 1. Januar 2020 erfolgt eine weitere Erhöhung um eine Gesamtvolumen von 3,2 Prozent; darin enthalten ist eine Erhöhung in den Entgeltgruppen 2 bis 15 in der Stufe 1 um weitere 4,3 Prozent und für die übrigen Stufen eine lineare Anhebung, mindestens jedoch eine Erhöhung um 90 Euro sowie     zum 1. Januar 2021 um ein Gesamtvolumen von 1,4 Prozent, darin enthalten in der Eingangsstufe 1 der Entgeltgruppen 2 bis 15 eine Erhöhung um 1,8 Prozent, für die übrigen Stufen in allen Entgeltgruppen eine lineare Anhebung, mindestens jedoch eine Erhöhung um 50 Euro. 

Die konkreten Werte der jeweiligen Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen ergeben sich aus den Anlagen unter nachstehend eingefügtem Link. 

Erhöhung der Tabellenentgelte Anlage C      (Pflege) 

Für die Entgelte für die Beschäftigten in der Pflege gelten ab 1. Januar 2019 die Werte der jeweils gültigen Anlage C zum TV-L (s. Anlage) 

 

Erhöhung der Tabellenentgelte Anlage G (SuE) 

Für die Entgelte für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gelten ab 1. Januar 2019 die Werte der jeweils gültigen Anlage G zum TV-L (s. Anlage) 

 

Weitere Tabellenentgelte 

Die Pauschalentgelte nach dem Kraftfahrer-TV werden entsprechend den linearen Steigrungen der Tabellenentgelte der Anlage B erhöht. 

 

Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten 

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege erhöhen sich zum 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro und zum 1. Januar 2020 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro. Die Aus- bildungsentgelte nach dem TVA-L Gesundheit erhöhen sich zu den gleichen Zeitpunkten um einen Festbetrag von 45,50 Euro bzw. 50 Euro. 

 

Folgeänderungen bei Entgeltbestandteilen 

Die Bereitschaftsdienstentgelte in der Anlage E zum TV-L, die Bemessungsgrundlage für die Lohnzuschläge nach § 1 Abs. 2 des Tarifvertrages über die Lohnzuschläge gem. § 19 MTL II vom 9. Oktober 1963 und die Besitzstandszulage nach §§ 9 (Vergütungsgruppenzulage) und 11 (Kinderbezogene Entgeltbestandteile) erhöhen sich zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, zum 1. Januar 2020 um weitere 3,2 Prozent sowie zum 1. Januar 2021 um weitere 1,4 Prozent. 

Entgeltgruppenzulagen 

Die Entgeltgruppenzulagen aus Anlage F zum TV-L erhöhen sich entsprechend den Erhö-hungsschritten der Tabellenwerte aus der Anlage B. 

II. Eingruppierung 

Wie zuletzt im Rundschreiben 17/2018 dargestellt, machte die TdL im Rahmen der Tarifver-handlungen zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung die Änderung der Definition des Arbeitsvorgangs zu ihrer Kernforderung. Anlass war die jüngste Entwicklung der Rechtsprechung zum Begriff des Arbeitsvorgangs am Beispiel der Geschäftsstellenverwaltung in der Justizverwaltung. Die TdL machte dies erneut zum Thema, auch in dieser Einkommensrunde. dbb und TdL verständigten sich darauf, zu diesem Thema Gespräche aufzunehmen. 

Konkret einigten sich dbb und TdL auf Verbesserungen für eine Vielzahl von Beschäftigtengruppen. Grundlage dieser Verbesserungen mit unterschiedlichen Zeitpunkten des Inkrafttretens sind die Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Jahr 2018. Dies betrifft beispielsweise Beschäftigte in der Justiz, in der IT, in der Pflege, im Sozial- und Erziehungsdienst, der Forstverwaltung, in Bibliotheken und Archiven und vereinzelt im so genannten ehemaligen Arbeiterbereich. Das Einigungspapier verweist in II Nr. 2 auf einige Niederschriften der Verhandlungen zur Entgeltordnung. Für die Details zum Themenkomplex Eingruppierung verweisen wir daher auf die als Anlagen beigefügten diesbezüglichen Niederschiften zu den Verhandlungen zur Entgeltordnung. 

Die Angleichungszulage für die Lehrkräfte der Länder wird zum 1. Januar 2019 auf 105 Euro erhöht. Nach Abschluss der Tarifrunde 2019 werden die Tarifvertragsparteien Tarifverhandlungen zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung Lehrkräfte führen.

III. Sonstiges Tarifrecht

Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung gem.     § 17 Abs. 4 TV-L werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrages auf 100 Euro (Entgeltgruppen 1 bis 8) beziehungsweise 180 Euro (Entgeltgruppen 9 bis 15) erhöht. Die von uns geforderte stufengleiche Höhergruppierung konnte demgegenüber nicht durchgesetzt werden. 

Der Garantiebetrag ist begrenzt auf den Unterschiedsbeitrag bei einer unterstellten stufengleichen Höhergruppierung.

Die Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt und mit entsprechenden neuen Tabellenwerten ausgestattet. Diese Ausgangswerte werden entsprechend den Tabellenwerten der Anlage B zum TV-L angehoben. 

Der Zuschlag für Samstagsarbeit in Krankenhäusern (§ 43 TV-L) wird auf 20 Prozent erhöht. Über eine Erhöhung des Samstagszuschlags bei Wechselschicht-/Schichtarbeit werden Verhandlungen aufgenommen.
Der Zusatzurlaub für ständige Wechselschichtarbeit in Krankenhäusern (§ 43 TV-L) wird, je nach Dauer der Wechselschichtarbeit im Kalenderjahr, schrittweise auf bis zu 9 Tage bei Wechselschichtarbeit von 12 Monaten im Jahr 2022 erhöht (s. Einigungspapier).

Jahressonderzahlung 

Zur Kompensation für materielle Verbesserungen bei der Entgeltordnung wird die Jahres-sonderzahlung für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022 auf dem Niveau des Jahres 2018 eingefroren. Anschließend werden allgemeine Entgelterhöhungen auf die Jahressonderzahlung angewendet. 

 

Auszubildende 

Die gekündigte Regelung zur Übernahme von Auszubildenden nach erfolgreicher Abschlussprüfung wird wieder in Kraft gesetzt. Der Anspruch auf Jahresurlaub erhöht sich ab dem Urlaubsjahr 2019 bei einer 5-Tage-Woche auf 30 Arbeits- bzw. Ausbildungstage. 

Bewertung

Die Bewertung des Abschlusses fällt insgesamt positiv aus. Die lineare Anhebung der Entgelte und die vereinbarten Mindestbeträge sorgen für eine spürbare Verbesserung. Für die Auszubildenden konnten die Forderungen nahezu vollumfänglich durchgesetzt werden. Auf der anderen Seite ist das vorübergehende Einfrieren der Jahressonderzahlung als Kompensation für Verbesserungen bei der EGO Teil des Kompromisses, der bei Tarifverhandlungen unvermeidlich ist. Zudem wäre bei den Lehrkräften ein merklicher Schritt zum Erreichen der Paralleltabelle wünschenswert gewesen. Bedauernswert ist, dass die TdL immer noch nicht die Notwendigkeit erkannt hat, die im TV-L vorhandenen strukturellen Defizite aufzuarbeiten. Dies wird einwichtiges Thema bei zukünftigen Einkommensrunden mit der TdL sein. 

Alle weiteren Informationen und Anlagen zur Einkommensrunde sind auf der Sonderseite des dbb zur Einkommensrunde 2019 abrufbar unter www.dbb.de/einkommensrunde

*Quelle: dbb

 

Einkommensrunde 2019 in Hessen

Nachdem eine Einigung in der TdL erzielt werden konnte, richten sich alle Augen wieder auf die Tarifrunde 2019 in Hessen, und hier auf die 2. Verhandlungsrunde für den TV-H am 28./29. März in Dietzenbach.

Für die Landesbediensteten in Hessen werden folgende Forderungen von uns erhoben:

I. Entgelterhöhungen

·       Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 Prozent, mindestens um 200 Euro monatlich (Laufzeit 12 Monate)

·       Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden und Praktikanten um 100 Euro monatlich (Laufzeit 12 Monate) 

·       Erhöhung der Beträge der Pflegetabelle um 300 Euro.

II. Auszubildende und Praktikanten

·       Wiederinkraftsetzung der Vorschrift zur Übernahme von Auszubildenden

·       Schaffung von Regelungen über die Ausbildungsbedingungen von Studierenden in ausbildungs­- und praxisintegrierten dualen Studiengängen. 

 

Forderungen darüber hinaus:

 

I. Manteltarifliche Änderungen für Beschäftigte

·       Entgeltordnung zum TV-H verbessern und in Kraft setzen

·       Entzerrung der Entgeltgruppe 9 (EG 9 klein)

·       Entfristung der Regelung zu den Besitzständen aus dem Tarifvertrag zu § 73 MTL II betreffend Besitzstandswahrung v. 27. Februar 1964 gemäß Anlage 1 Teil C zum TVÜ-H 

·       Dynamisierung der Beträge nach § 50 Nr. 2 zu § 19 Abs. 4 und 5 TV-H

·       Aufnahme wissenschaftlicher, künstlerischer und studentischer Hilfskräfte in den TV-H

·       Ein zusätzlicher freier Arbeitstag pro Jahr für Gewerkschaftsmitglieder

·       Änderung des Beginns der Nachtarbeit in § 7 Abs. 5 TV-H auf 20:00 h

·       Konkretisierende Fortsetzung der Gespräche zur Befristungspraxis im Hochschulbereich

·       Anwendung des § 23 a TV-H auch auf Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse nach dem TVA-H BBiG, TVA-H Pflege und TV-Prakt-H.

 

 

II. Manteltarifliche Änderungen für Auszubildende und Praktikanten

 

·       Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage 

Forderungen für die Beamten und Versorgungsempfänger:

·       Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung auf die Beamten und Versorgungsempfänger

·       Aufholung des Rückstands bei Besoldung und Versorgung aus den Jahren 2015 und 2016 von rd. 3,5 % und Gestaltung der Besoldungstabelle so, dass sie mindestens den verfassungsrechtlichen Vorgaben auch hinsichtlich des Abstandsgebots genügt.

 

Zwischenzeitlich finden Fachgruppengespräche statt, um die Einzelforderungen vertieft zu erörtern.

Über bis zur 2. Verhandlungsrunde geplante Aktionen in Hessen werden wir unsere Mitgliedsgewerkschaften und -verbände gesondert unterrichten.