16. Januar 2020
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Fahrspur für Fahrgemeinschaften:

Regelung in der Praxis nicht anwendbar!

 

Als Gesetzesvorhaben vom grünen Tisch bezeichnet der dbb Landesvorsitzende Heini Schmitt in Teilen die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Konkret die Nutzung von Busspuren für Fahrgemeinschaften mit mehr als drei Personen sieht Schmitt kritisch, weil nicht kontrollierbar. „Wo sind die Heerscharen von Bediensteten in den Ordnungsämtern, die an den Busspuren stehen und Insassen in den Pkw zählen sollen?“, fragt Schmitt.

Außerdem: „Schon jetzt werden Busspuren häufig missbräuchlich benutzt. Wir können uns jetzt schon ausmalen, dass der Handel mit Pappkameraden für die Rückbank schwunghaft ansteigen wird“, vermutet Schmitt. 

Auch das Thema weniger Parkverbote für Car-Sharing-Fahrzeuge sieht Schmitt in der Praxis scheitern. „Dies bedeutet einen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch Genehmigungsverfahren und Plakettenzuteilung. Vom anschließenden Kontrollaufwand ganz zu schweigen.“

„Gesetze, die so kleinteilige und komplizierte Regelungen beinhalten und immer individuellere Gruppen besonders behandeln, sind in der Praxis nicht anwendbar“, sagt Schmitt. Sie werden von vielen Bürgern zwar verstanden, aber nicht beachtet und es fehlt vorne und hinten das Personal, die Einhaltung zu kontrollieren und bei Verstößen zu sanktionieren. „Man muss wirklich den Kopf schütteln über das, was aus dem Bundesverkehrsministerium an Ideen kommt.“

dbb Hessen-Pressemitteilung 3/ 2020 Doppelmeldung des dbb: Busspur für Fahrgemeinschaft// Schutzwesten für Steuerfahnder