06. März 2020
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Gewalt gegen Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst

dbb: NRW-Erlass ist Schritt in die richtige Richtung, aber zu wenig

„Was NRW macht, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Staat darf sich nicht künstlich dumm stellen“, sagt dbb-Landesvorsitzender Heini Schmitt als Reaktion auf einen Erlass aus NRW, der Gerichtsvollzieher besser vor Angriffen und gewalttätigen Übergriffen schützen soll. Der Erlass, der bereits in Kraft ist besagt, dass Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte der Finanzämter in NRW nun vor einem Einsatz ohne Angabe von Gründen bei der Polizei nachfragen dürfen, ob ein Schuldner dort bereits bekannt ist.

Ein Allheilmittel ist das aus Sicht von Heini Schmitt aber nicht. „Es wird immer wieder passieren, dass jemand austickt, der bislang noch keine Daten im Polizeisystem hat und der bei mehreren Begegnungen zuvor sich absolut friedlich verhalten hat.“ Ähnlich war es auch vor wenigen Wochen einem Gerichtsvollzieher in Obertshausen ergangen, als er eine Wohnungsräumung vollstrecken wollte und dann beschossen wurde. Bis zu jenem Zeitpunkt war der Schuldner nicht auffällig gewesen. 

 

Darum befürwortet Heini Schmitt zusätzlich eine andere Maßnahme. „Zielführender wäre Eigensicherung in der Weise, dass nur im Zweierteam vollstreckt wird.“

 

Erst am 12. Februar hatte der dbb Hessen eine Studie in Zusammenarbeit mit Prof. Britta Bannenberg von der Uni Gießen zum Thema „Gewalt gegen Beschäftigte im Öffentlichen Dienst“ veröffentlicht (die Kurzfassung liegt bei). Dabei wurden knapp 2200 Beschäftigte anonym befragt. Diese ergab erstmals ein deutliches Lagebild zur Situation in Hessen und zu besonders betroffenen Berufsgruppen, zu denen auch und vor allem die Gerichtsvollzieher zählten. Die Studie machte auch sehr deutlich, dass die Opfer sich ein viel konsequenteres Durchgreifen der Justiz wünschen.

 

Daraus ergeben sich auch Handlungsaufträge an die Entscheidungsträger. „Wir können daraus ableiten, dass die Justiz personell viel besser ausgestattet werden muss und dass ein Lagebild regelmäßig zwischen dem Innenministerium und dem Justizministerium ausgetauscht werden muss“, sagt Heini Schmitt. 

 

 

Link zur Berichterstattung über den Erlass:

https://www.wz.de/nrw/polizeibekannte-schuldner-auskunft-fuer-gerichtsvollzieher_aid-49194029

dbb: NRW-Erlass ist Schritt in die richtige Richtung, aber zu wenig

 

 

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Andreas Nöthen

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